Autohaus ignoriert Problem - Jetzt Motorschaden und keine Kulanz

Hallo liebes Forum,

ich fahre ein 3 Jahre altes Fahrzeug und bin seit dem Erwerb in regelmäßigen Abständen mit einem Problem und der entsprechenden Beschreibung zum Vertragshändler gefahren, das Problem wurde nicht lokalisiert, ich wurde mit Schulter-zucken vertröstet und es wurde nicht weiter unternommen als den Fehlerspeicher auszulesen. Dies passierte im Schnitt alle 6 Monate und zwar von Beginn an.

Nach 3 Jahren ist der Motor nun hinüber, 6.000€ Schaden und mir wurde gesagt, dass ich aufgrund dessen, dass meine letzte Inspektion 17 Monate her ist keinerlei Kulanz vom Hersteller und auch vom Autohaus zu erwarten habe.

Der Motorschaden ist auf das beschriebene Problem, welches seit Beginn bestand zurück zu führen, wurde sogar vom Autohaus an den Hersteller bestätigt. Trotzdem keinerlei Kulanz.

Für mich ist es sowas wie unterlassene Hilfeleistung, da ich als Laie das Problem tatsächlich sehr gut beschrieben habe aber die „Meister“ im Autohaus es ignoriert haben und mir jetzt „den Ball zurück“ spielen, da ich meinen Wartungsintervall um 5 Monate überschritten habe.

Was kann ich hier weiter tun um die Kosten für mich gering zu halten? Lohnt es sich den Anwalt einzuschalten?

Danke für Eure Hilfe!

Nur mal aus Interesse, was ist denn der eigentliche Fehler oder was macht das Auto was Dich vermuten lässt, etwas stimmt nicht ?
Und was ist jetzt der Motorschaden ?

Wenn das ein so schwerwiegender Mangel war, dann hättest Du deine gewährleistungsrechte gegenüber dem Händler beanspruchen sollen. Denn es ist doch schon kurz nach Kauf aufgetreten und dann regelmäßig immer wieder.

Und je nach Art des Mangels und dem Nichtabstellen durch den Händler hätte man den Wagen zurückgeben können. Jedenfalls nach dem 2. oder spätestens 3. erneutem Fehlerauftritt.

Du weist schon Kulanz ist freiwillig und hängt vom Wohlwollen des Herstellers ab. Wenn der Händler/Werkstatt nicht von sich aus Druck macht (und das mag ihm schwer fallen, wenn Service nicht gemacht wurde).

Anwalt hättest Du früher nehmen müssen, als es noch um Gewährleistung ging und um die mögliche Rückgabe des Wagens.
Jetzt sehe ich eher wenig Ansatz, wie er Dir helfen kann. Denn was soll er jetzt noch durchsetzen, was man früher versäumt hatte ?

Fragen und um Rechtsrat bitten kannst du ihn sicher.

MfG
duck313

Da würde ich auf jeden Fall einen Anwalt einschalten, wenn man die früheren Hinweise auf das Problem gut belegen kann. Denn man vertraut den Wagen ja einer Fachwerkstatt zur Wartung an, damit die eben solchen Hinweisen nachgeht, und dann rechtzeitig, bevor ein größerer Schaden entsteht, entsprechende Maßnahmen einleitet. Wenn jetzt doch ein Schaden entstanden ist, geht es um die Frage, wessen Verhalten jetzt adäquat kausal für die Schadenverursachung ist. Dabei ist der verspätete Service natürlich eine Steilvorlage für die Werkstatt. Andererseits sind aber die früheren Hinweise ein eindeutiges Indiz dafür, dass die Ursache für den Schaden schon deutlich früher gesetzt war, und nur aufgrund der mangelhaften Arbeit der Werkstatt nicht rechtzeitig erkannt und damit zur Verwirklichung des Schadens geführt hat. Insoweit hat die Werkstatt hier dann zumindest ein Mitverschulden. Dessen Anteil im Verhältnis zum Anteil durch die verspätete Wartung wird man dann in eine angemessene Relation setzen müssen, um zu einer angemessenen Beteiligung der Werkstatt am Schaden zu kommen. Das kann durchaus auch in Richtung 100% gehen, wenn der Motor auch bei rechtzeitigem Service schon so beschädigt gewesen wäre, dass die Reparatur in vergleichbarer Größenordnung gelegen hätte. Umgekehrt kann es aber auch in Richtung 0% gehen, wenn die Sache bei rechtzeitiger Wartung noch eine Kleinigkeit gewesen wäre, die man tatsächlich vorher auch bei sorgfältiger Arbeit nicht hätte erkennen können (hier allerdings sehr unwahrscheinlich, wenn man deine Sachverhaltsdarstellung als zutreffend annimmt).

Wenn da erst einmal zwei Anwälte miteinander sprechen, könnte da recht schnell ein Vergleich im Raume stehen. Ansonsten kann das ganze natürlich in eine recht teure Gutachterschlacht münden. Wohl dem, der eine Rechtschutzversicherung hat, die so einen Fall abdeckt.

Hi,

bei meinem bayrischen Fahrzeug sind die Intervalle sogar größer als das und bei einigen anderen Marken auch. 24 Monate werden da initial angesetzt. Evtl. fordert der BC den Benutzer aber zu einem früheren Service auf.

Um bzgl. der 17 Monate also überhaupt etwas sagen zu können, müsste man wissen, wie das normale Serviceintervall bei deinem Fahrzeug ist und/oder ob die Aufforderung des BC, die heiligen Schrauberhallen zwecks (General-)Untersuchung aufzusuchen, ignoriert wurde.

Gruß
BW

Der Fehler der seit 3 Jahren nicht behoben wurde nennt sich LSPI -> Da gibts viele Meldungen, die alle mit der Kernaussage daherkommen, dass der Motor das nicht lang durchhält.

Der Motorschaden ist soweit ich es verstehe, im dritten Zylinder. Riefen + Öl.

Mein Rüsselsheimer Fabrikat hat 12 Monate / 30.000 KM. Der BC sagt leider nicht Bescheid.

Das bedeutet Service alle 12 Monate oder alle 30.000 km- je nachdem was früher eintritt.

Genau, die zwölf Monate sind eingetreten, die KM nicht :-/

Moin zusammen,

12 Monate kenne ich auch vom VW-Konzern. Und wer die Inspektionen überzieht, bekommt keine Kulanz. Wobei die nach 3 Jahren vermutlich eh relativ gering wäre.

Wenn die in der Gewährleistungszeit vergeblichen Reparaturversuche jeweils dokumentiert wurden und somit belegbar sind, dann würde ich auf jeden Fall einen Anwalt einschalten. Zumindest auf die Kosten für ein Erstgespräch kommt es bei der Schadensumme auch nicht mehr an.

Viel Erfolg bei der Sache
Guido