Autokäufer will Geld zurück / Nachbesserung?

Eins vorweg: Mir ist klar, dass eure Antworten KEINE gültige Rechtsberatung darstellen oder ersetzen, sondern einfach Orientierungshilfen sein sollen!

Der Fall: Im Oktober ist mein Vater gestorben, sodass mir sein Auto, ein VW TOURAN, zufiel. Den habe ich dann mit Hilfe meines Verwandten bei einer bekannten Kfz-Website reingesetzt. Am selben Tag noch meldete sich ein Käufer, er kam, sah kurz, er bezahlte bar, das Auto ging gleich mit.

Nun meldet sich der Käufer (nach über einem Monat) wieder. Das Auto hatte beim Kauf 5 Sitze. Dies war ihm bekannt. Mein Verwandter sicherte ihm im Kaufvertrag schriftlich noch 4 Winterreifen zu, die erhielt der Käufer bereits! Mündlich wurde ihm mitgeteilt, dass wir nochmal nach den „fehlenden“ Sitzen des Autos schauen würden, würden wir sie finden, würde er sie natürlich auch erhalten. Dies haben wir 2 mal gründlich getan, sie sind nicht vorhanden.

Der Käufer behauptet nun, einen Wagen mit 8 Sitzen gekauft zu haben, aber nur 5 bekommen zu haben, denn dies sei ja in der Verkaufsanzeige auch so ausgeschrieben gewesen und er fühle sich nun arglistig getäuscht fühlen, da er mindestens 7-8 Sitze BRAUCHT. Er wünscht nun 250 Euro zurück. Mein Verwandter hat eingeräumt, dass er wohl wirklich „8 Sitze“ in der Verkaufsanzeige angegeben hat, weil er das DropDown-Feld übersah.

Wer hat denn nun Recht? MUSS ich nachbessern? Ist diese Verkaufsanzeige überhaupt relevant, oder gilt was im Vertrag steht und „Gekauft wie gesehen“? Wie kriege ich das dem Käufer klargemacht ohne dass er zum Anwalt rennt?

Danke! :smile:

Hi, erstmals mein herzliches beileid …
Es ist immer der Kaufvertrag relevant…!!
Er hätte im voraus reagieren müssen… Wie z.b. ich bin extra hierher gefahren das kostet mich zeit und geld… Ich möchte eine Entschädigung … Weil ihr eben ne falsche Angabe gemacht hat…
Aber in dem fall " so gesehen so gekauft!

Danke schon mal herzlich für deine Antwort!

Also kann er mir juristisch gar nichts wollen? Er behauptet halt jetzt steif und fest, dass in der Verkaufsanzeige (die er sich ausgedruckt haben will) 8 Sitze beworben wären die aber nicht vorhanden waren, und dies sei strafbar - er habe ein Anrecht auf Nachbesserung meinerseits. Des weiteren haben wir ihm ja die Sitze fest versprochen (angeblich, verbal, stimmt aber so auch nicht. trololololo!)…und zum guten Schluss…im Kaufvertrag sind GAR KEINE Sitze erwähnt.

In meinen Augen ist das nur ein Kostenschneider der noch was raushaben will.

Genau so ist es ! Er versucht es halt…
Aber juristisch kann er nichts machen…