Eins vorweg: Mir ist klar, dass eure Antworten KEINE gültige Rechtsberatung darstellen oder ersetzen, sondern einfach Orientierungshilfen sein sollen!
Der Fall: Im Oktober ist mein Vater gestorben, sodass mir sein Auto, ein VW TOURAN, zufiel. Den habe ich dann mit Hilfe meines Verwandten bei einer bekannten Kfz-Website reingesetzt. Am selben Tag noch meldete sich ein Käufer, er kam, sah kurz, er bezahlte bar, das Auto ging gleich mit.
Nun meldet sich der Käufer (nach über einem Monat) wieder. Das Auto hatte beim Kauf 5 Sitze. Dies war ihm bekannt. Mein Verwandter sicherte ihm im Kaufvertrag schriftlich noch 4 Winterreifen zu, die erhielt der Käufer bereits! Mündlich wurde ihm mitgeteilt, dass wir nochmal nach den „fehlenden“ Sitzen des Autos schauen würden, würden wir sie finden, würde er sie natürlich auch erhalten. Dies haben wir 2 mal gründlich getan, sie sind nicht vorhanden.
Der Käufer behauptet nun, einen Wagen mit 8 Sitzen gekauft zu haben, aber nur 5 bekommen zu haben, denn dies sei ja in der Verkaufsanzeige auch so ausgeschrieben gewesen und er fühle sich nun arglistig getäuscht fühlen, da er mindestens 7-8 Sitze BRAUCHT. Er wünscht nun 250 Euro zurück. Mein Verwandter hat eingeräumt, dass er wohl wirklich „8 Sitze“ in der Verkaufsanzeige angegeben hat, weil er das DropDown-Feld übersah.
Wer hat denn nun Recht? MUSS ich nachbessern? Ist diese Verkaufsanzeige überhaupt relevant, oder gilt was im Vertrag steht und „Gekauft wie gesehen“? Wie kriege ich das dem Käufer klargemacht ohne dass er zum Anwalt rennt?
Danke!