Autokauf: Komplett nachlackierte Fahrerseite, laut Kaufvertrag Vertragshändler unfallfrei. Rechte des Käufers

Hallo.
Folgender Sachverhalt, ich würde mich über hilfreiche Kommentare sehr freuen:

Käufer A kauft einen Gebrauchtwagen für einen hohen vierstelligen (fast fünfstelligen) Betrag bei einem großen Vertragshändler.
Der Kaufvertrag wird unterschrieben, hier werden zwei Kreuze im Kaufvertrag gesetzt:

  1. Keine Mänge, Schäden, Unfall laut Vorbesitzer
    2)Dem Verkäufer ist auch nichts bekannt.
    Beim Abschluss des Kaufvertrages wird vereinbart, dass ein Dekra Siegel für das Fahrzeug ausgestellt wird. Dies braucht das Autohaus laut Verkäufer für die Gewährleistung/Sachmangelhaftung.
    Anmeldepapiere werden per Post zugesandt. Auto wird angemeldet. Etwa 1 Woche nachdem der Kaufvertrag unterschrieben wurde, wird das Auto abgeholt.
    Hier wird dem Käufer das Dekra Siegel erst auf Nachfrage ausgehändigt. Zwei Kategorien wurden geprüft, jeweils mit Note 1 und 2 (Karosserie) bestanden.

Käufer überführt Fahrzeug und zu Hause angekommen guckt er sich den Anhang zum Dekra Siegel an. Das Dekra Siegel ist auf 1 Tag nach Unterschreiben des Kaufvertrages datiert.
Käufer fällt aus allen Wolken, die komplette Fahrerseite (Kotflügel vorne & hinten, Tür vorne & hinten) nachlackiert. Laut Dekra Bericht konnte im Rahmen der beauftragten Dienstleistung nicht überprüft werden, ob ein Vorschaden vorlag.

Die lackierte Fahrerseite wurde weder bei Unterzeichnung des Kaufvertrages noch bei Abholung des Fahrzeuges vom Autohaus mündlich kommuniziert.

Mittlerweile wurde Rücksprache mit dem Autohaus gehalten. Angeblich wussten die von der nachlackierten Fahrerseite auch nichts, haben es selbst durch das Dekra Siegel erfahren und haben es mittlerweile schriftlich vom Vorbesitzer, dass das Auto keinen Unfall hatte und nur aufgrund von Kratzern nachlackiert wurde.

Das Autohaus verdient seine Brötchen mit dem An- und Verkauf von Fahrzeugen, hier darf doch erwartet werden, dass mit einem Lackstift (Lackschichtdickenmessen) auf Nachlackierung überprüft wurde. Die Kaufen ja auch nicht die Katze im Sack.
Bei einem Vertragshändler der gleichen Marke wurde anhand der Fahrgestellnummer festgestellt, dass die Fahrzeughistorie sauber ist und in keiner Vertragswerkstatt etwas nachlackiert wurde. Anscheinend wurde dies bei einer freien Werkstatt durchgeführt.

Käufer ist sehr enttäuscht und fühlt sich übers Ohr gehauen.
Am Telefon bietet Verkäufer eine Rückabwicklung an, wo eine gesetzliche Pauschale für die Aufwendungen bezahlt wird.
Eine möglicher Nachlass in Höhe von ca. 200 € bei Behalt des Fahrzeuges stand auch im Raum.

Hätte Käufer gewusst, dass eine komplette Fahrzeugseite nachlackiert ist, hätte er nicht gekauft. Mittlerweile wurde aber das Altfahrzeug verkauft, sodass neben den entstandenen Kosten und Zeitaufwand der Käufer kein Auto mehr besitzt, was er bei Rückabwicklung benutzen kann. Käufer A ist Berufsanfänger und ist auf das Auto angewiesen.

Hat sich der Vertragshändler hier strafbar gemacht und welche Rechte hat der Käufer? Ein Nachlass in welcher Höhe ist angemessen?
Da der Vertragshändler eine Rückabwicklung anbietet, ist er fein raus?
Steht mir wie bei einem Geschädigten bei einem Autounfall auch eine juristische Beratung, die Beauftragung eines Gutachters um endgültig abzuklären ob Unfall- oder Kosmetikschaden oder Ähnliches zu, dessen Kosten das Autohaus auf jeden Fall auch bei einer Einigung tragen muss? Der Käufer würde schon gerne wissen, welche Rechte er hat bevor es ggf. eine Einigung gibt.

Besten Dank für Eure Antworten.
Viele Grüße
Sebastian

Und was ist an der Aussage „nachlackiert wegen Kratzern“ so unglaubwürdig ?

DEKRA hat doch zwar Nachlackierung festgestellt, aber doch offenbar keine neuen Teile, Blechverformung, Ausbesserung usw.
Also offenbar doch kein Unfallschaden.

Und was ist an der Nachlackierung schädlich oder ein finanzieller Nachteil ?
Warum hätte man da nicht gekauft ?

MfG
duck313

Danke für Deine Antwort.
Es geht doch nicht darum ob glaubwürdig oder nicht. Es geht darum, dass das zum guten Ton gehört sowas anzugeben, wenn nicht sogar meldepflichtig. Die Dekra hat Nachlackierung festgestellt und darauf hingewiesen, dass aufgrund des Rahmen der beauftragten Dienstleistung nicht festgestellt werden kann, ob Vorschaden oder nicht. Dafür hätte man quasi das teurere Paket bezahlen müssen.

Ich kaufe prinzipiell nichts (außer Stoßstange z.B. häufig wegen Steinschlägen) nachlackiertes. Bilder oder Rechnungen vom/zum Schaden (angeblich Kratzer) liegen laut Verkäufer auch nicht vor. Zumal bei einem Wiederverkauf das nicht gerade vorteilhaft ist.
Ich hätte auch ein ehrliches Auto ohne Nachlackierung in diesem Außmaß für den gleichen Preis bekommen. Wieso sollte ich mir dann ein nachlackiertes Auto kaufen. Vlt. Ansichtssache, aber letztendlich auch nicht das zur Diskussion stehende Thema.

hi,

die Nachlackierung kann auch bei Auslieferung so gewesen sein.
Lackschaden beim Transport oder ähnliches.

Wenn es dem Käufer so wichtig ist, dann muss er nachfragen und es im Vertrag aufnehmen.

Bei der Behörde für nachlackierte Seitenteile? :wink:

na irgendwie ja schon, da es Momentan für einen Unfallschaden keinen Beweis gibt und der Grund für die Lackierung genannt wurde.

grüße
lipi

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Laut Autohaus wurde die Nachlackierung beim Vorbesitzer durchgeführt.
Meldepflichtig meinte ich offenlegungspflichtig. D.h. dass ein gewerblicher Verkäufer darauf hinweisen muss.
Im Kaufvertrag steht ja drin keine Schäden, Mängel, Unfall.
Das Autohaus hat eingeräumt, dass das deren Versäumnis ist bzw. der Verkäufer nimmt das auf seine Kappe.

„na irgendwie ja schon, da es Momentan für einen Unfallschaden keinen Beweis gibt und der Grund für die Lackierung genannt wurde.“

Aber erst nach dem Kauf. Dekra schließt ja keinen Vorschaden aus, sondern schreibt, dass das im Rahmen der Begutachtung nicht geprüft wurde, da sie dafür nicht bezahlt wurden.

Ich interessiere mich für Erfahrungen, die bei ähnlichen Fällen gemacht wurden. Eventuell liest jmd mit, der sich rechtlich mit sowas auskennt. Eventuell steht mir ja ein Gutachten zur Feststellung ob Unfall oder Kosmetikschaden zu, dass das Autohaus bezahlen muss, weil sie es nicht angegeben haben. Klar versucht das Autohaus die Geschichte kleinzureden.

Hallo,
der BGH geht davon aus, dass die Beseitigung reiner Lackschäden ohne verformte oder ausgetauschte Karrosserieteile unter Bagatellschäden fallen, die die Eigenschaft der Unfallfreiheit nicht beeinträchtigen (10. Oktober 2007; VIII ZR 330/06). In Einzelfällen (bzw. Urteilen) soll das auch noch der Fall sein, wenn keine tragenden Karrosserieteile beschädigt wurden, damit würde ich allerdings keinen davon kommen lassen.

Dass großflächig nachlakiert wurde, ist bei entsprechenden Lackschäden (wie zB dem berüchtigten Schlüsselzerkratzen) normal. Du möchtest auch kein Lackstifttupfkunstwerk haben, oder? :wink: Also würde ich auch erstmal nicht von einem Mangel ausgehen. Etwas anderes wäre es, wenn das Auto genau an diesen Stellen beginnt zu rosten, aber das kann dauern.

Dir bleibt letzendendes nur die Möglichkeit, das Fahrzeug von einem zweiten Sachverständigen (dem ADAC zB) auf Unfallschäden untersuchen zu lassen. Je nach Mitgliedschaft ist das nicht so teuer und gibt Dir Gewissheit, es auch wieder als „unfallfrei“ verkaufen zu können.

Gruß vom
Schnabel

Ok, super, gib es zurueck und nimm das andere Auto.
Aber guck ob dieses dann lackiert wurde oder verbogen ist, sowas kann man (meist) sehen, ich meine am Auto, nicht auf dem Papier.
Alles zoegern und Gutachten und Vertrag und und verzoegert und ewig wird der Verkaeufer sein Angebot nicht aufrecht erhalten.
Gruss Helmut

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Ich gehe davon aus, dass es hier sich um einen größeren Unfall gehandelt haben mag. Wenn der Vorbesitzer dies „arglistig“ verschwiegen hat, hat er sich strafbar gemacht. Da bleibt nur der Gang zu einer Lackiererei zum Überprüfen oder Gutachter, der dafür ca 500 - 1000 euro nehmen mag. Falls ich darüber eine Rechtsschutzversicherung hätte, würde ich dies machen.
Auf der anderen Seite sind freie Werkstätten oder Markenwerkstätten mittlerweile so gut, dass man beruhigt fahren kann, anscheinend ist es „nur“ ein Karosserieschaden womöglich

P.S. hilft jetzt auch nicht viel weiter…, aber ich kaufe nur Neuwagen… haben bei einer bestimmten Automarke und -verkäufer leider ähnliche Erfahrungen gemacht

Bisher nur für kleines Geld von privat gekauft.
Als ich dieses Mal mehr Geld ausgeben wollte, habe ich Abstand von privat und Hinterhofhändlern genommen.
Ergebnis: Auch die Vertragshändler bescheissen.