Hallo.
Folgender Sachverhalt, ich würde mich über hilfreiche Kommentare sehr freuen:
Käufer A kauft einen Gebrauchtwagen für einen hohen vierstelligen (fast fünfstelligen) Betrag bei einem großen Vertragshändler.
Der Kaufvertrag wird unterschrieben, hier werden zwei Kreuze im Kaufvertrag gesetzt:
- Keine Mänge, Schäden, Unfall laut Vorbesitzer
2)Dem Verkäufer ist auch nichts bekannt.
Beim Abschluss des Kaufvertrages wird vereinbart, dass ein Dekra Siegel für das Fahrzeug ausgestellt wird. Dies braucht das Autohaus laut Verkäufer für die Gewährleistung/Sachmangelhaftung.
Anmeldepapiere werden per Post zugesandt. Auto wird angemeldet. Etwa 1 Woche nachdem der Kaufvertrag unterschrieben wurde, wird das Auto abgeholt.
Hier wird dem Käufer das Dekra Siegel erst auf Nachfrage ausgehändigt. Zwei Kategorien wurden geprüft, jeweils mit Note 1 und 2 (Karosserie) bestanden.
Käufer überführt Fahrzeug und zu Hause angekommen guckt er sich den Anhang zum Dekra Siegel an. Das Dekra Siegel ist auf 1 Tag nach Unterschreiben des Kaufvertrages datiert.
Käufer fällt aus allen Wolken, die komplette Fahrerseite (Kotflügel vorne & hinten, Tür vorne & hinten) nachlackiert. Laut Dekra Bericht konnte im Rahmen der beauftragten Dienstleistung nicht überprüft werden, ob ein Vorschaden vorlag.
Die lackierte Fahrerseite wurde weder bei Unterzeichnung des Kaufvertrages noch bei Abholung des Fahrzeuges vom Autohaus mündlich kommuniziert.
Mittlerweile wurde Rücksprache mit dem Autohaus gehalten. Angeblich wussten die von der nachlackierten Fahrerseite auch nichts, haben es selbst durch das Dekra Siegel erfahren und haben es mittlerweile schriftlich vom Vorbesitzer, dass das Auto keinen Unfall hatte und nur aufgrund von Kratzern nachlackiert wurde.
Das Autohaus verdient seine Brötchen mit dem An- und Verkauf von Fahrzeugen, hier darf doch erwartet werden, dass mit einem Lackstift (Lackschichtdickenmessen) auf Nachlackierung überprüft wurde. Die Kaufen ja auch nicht die Katze im Sack.
Bei einem Vertragshändler der gleichen Marke wurde anhand der Fahrgestellnummer festgestellt, dass die Fahrzeughistorie sauber ist und in keiner Vertragswerkstatt etwas nachlackiert wurde. Anscheinend wurde dies bei einer freien Werkstatt durchgeführt.
Käufer ist sehr enttäuscht und fühlt sich übers Ohr gehauen.
Am Telefon bietet Verkäufer eine Rückabwicklung an, wo eine gesetzliche Pauschale für die Aufwendungen bezahlt wird.
Eine möglicher Nachlass in Höhe von ca. 200 € bei Behalt des Fahrzeuges stand auch im Raum.
Hätte Käufer gewusst, dass eine komplette Fahrzeugseite nachlackiert ist, hätte er nicht gekauft. Mittlerweile wurde aber das Altfahrzeug verkauft, sodass neben den entstandenen Kosten und Zeitaufwand der Käufer kein Auto mehr besitzt, was er bei Rückabwicklung benutzen kann. Käufer A ist Berufsanfänger und ist auf das Auto angewiesen.
Hat sich der Vertragshändler hier strafbar gemacht und welche Rechte hat der Käufer? Ein Nachlass in welcher Höhe ist angemessen?
Da der Vertragshändler eine Rückabwicklung anbietet, ist er fein raus?
Steht mir wie bei einem Geschädigten bei einem Autounfall auch eine juristische Beratung, die Beauftragung eines Gutachters um endgültig abzuklären ob Unfall- oder Kosmetikschaden oder Ähnliches zu, dessen Kosten das Autohaus auf jeden Fall auch bei einer Einigung tragen muss? Der Käufer würde schon gerne wissen, welche Rechte er hat bevor es ggf. eine Einigung gibt.
Besten Dank für Eure Antworten.
Viele Grüße
Sebastian