Autokauf mit Echtzeitüberweisung

Aber wie funktioniert denn dann der Betrug? Ich habe es ja nicht ausprobiert. Aber die hätten mir wohl eher nicht vorab das ganze Geld überwiesen ohne die Karre gesehen zu haben.

Die habe ich dann ganz normal gegen Cash verkauft.

Ja, das ging, aber sobald der Betrag auf dem Kundenkonto zu sehen war, war es noch nie möglich, eine Überweisung zurückzurufen.

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Die hätten gar nichts bezahlt, sondern mit Deinen Bankdaten dann Geld an sich selbst überwiesen.

Frage doch nach der Alternative Paypal für Geschäftskunden (versichert). Die Betrüger würden dies nicht akzeptieren.

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Von meinem Konto mein Geld abgefischt?

Das geht über drei Ecken:

Der Betrüger inseriert selbst ein Auto zu DEINEM Preis, und nötigt einen Kaufinteressenten dazu, das Geld sofort per (Echtzeit-)Überweisung an dich zu schicken. Falls er nicht sofort zahlt, bekäme jemand anders das Auto…

Du siehst den Geldeingang, und übergibst dem Betrüger dein Auto.

Ein paar Wochen später steht die Polizei bei dir auf der Matte, weil der Kaufinteressent dir Geld überwiesen, aber nie ein Auto bekommen hat. Dein Auto ist derweil in Usbekistan, der Betrüger heißt in Wahrheit ganz anders.

Das funktioniert mit ner Überweisung im voraus gut, weil da viel Zeit vergeht. Aber es wäre schwer, den anderen Kaufinteressenten Sekunden nach dem Handschlag mit dir zu einer Echtzeitüberweisung zu bringen. Deshalb ist eine Echtzeitüberweisung gegenüber einer normalen eigentlich besser, wenn sie denn nicht im Voraus getätigt wird.

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Wenn ich deinen Namen und deine IBAN kenne, dann fülle ich einen gelben Überweisungsvordruck mit dir als Absender aus, und werfe den deiner Bank in den Briefkasten.

Die Unterschrift wird bei kleineren Beträgen (Rate, was eine Bank unter „klein“ versteht) nicht wirklich geprüft, zur Not habe ich mir von dir ne Unterschrift besorgt, damit es änlich genug aussieht.

Das Geld ist dann auf einem Konto, auf das ich Zugriff habe (nicht meinem eigenen, ich bin ja nicht doof).

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Ziemlich plietsch…
Das ist schon irgendwie ungerecht, wenn man moralisch so etwas nicht machen möchte und auf viel leichtes Geld verzichtet.

Verrate uns das doch mal.

Und nur, weil sie es nicht tut, heißt das nicht, dass eine Bank nicht zur Prüfung des Zahlungsauftrages verpflichtet werde. Wenn die Bank da geschlampt oder sich das Leben zu einfach gemacht hat, dann haftet sie natürlich auch für eventuelle Schäden.

Ich habe in all den Jahren, in denen ich das mache, Kenntnis von einem einzigen Fall erlangt und da kam der Zahlungsauftrag formlos per Fax ins Haus.

Glaub’ das Gerede bitte nicht. Um von einem fremden Konto Geld zu überweisen, braucht man entweder

  • Name, Kontonummer und Unterschrift oder
  • Benutzername, Passwort und den berühmten zweiten Faktor (also bspw. Handy + Fingerabdruck).

Wenn da wirklich Kriminelle am Werk waren, dann sind die auf diese eine Masche spezialisiert und nicht zusätzlich noch Computerexperten, die einen Trojaner oder Keylogger auf Deinem PC oder Handy installiert haben.

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Andere Methode, die ich vom Hören-Sagen kenne: Käufer meldet sich, bezahlt die Ware vorab. Er kündigt „Kumpel“, „Spedition“ oder sonstigen „beauftragten Abholer“ an, der die Ware abholen wird, weil der Käufer angeblich keine Zeit hat, zuweit weg sei oder aus anderen Unannehmlichkeiten. Der Abholer kommt auch, übergibt irgendeinen Wisch und übernimmt die Ware. Tage später steht der Käufer vor der Tür und will seine Ware haben, die natürlich schon weg ist. Der Wisch stellt sich als völlig irrelevant heraus und der Kunde, der inzwischen die Polizei herbei gerufen hat, hat große Chancen, sein Geld wiederzubekommen.

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Da ich nicht in dem Bereich arbeite, kenne ich den natürlich nicht, da ich das sonst ausloten müsste - und das fällt schnell auf…

Jedenfalls, so knapp 1000€ sind vom Konto meiner Oma schonmal per Überweisungsschein überwiesen worden. Natürlich haben wir das Geld zurück bekommen, aber da muss man eben erstmal hinterher laufen. Ob das damals, vor Zeiten der IBAN, ein einfacher Zahlendreher war oder nicht, können wir kaum nachvollziehen.

Da du als Kriterium die Unterschrift erwähnst: Betrüger versuchen, auch an die zu kommen. Und dann beginnt der Spaß.

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Tatsache ist, dass es keine einheitliche Vorgehensweise, geschweige denn einen einheitlichen Betrag gibt, ab dem geprüft wird. Die Zahl der beleghaften Überweisungen nimmt immer weiter ab und macht inzwischen einen Anteil von weniger als 10% an der Gesamtzahl der Überweisungen aus. Damit steigt letztlich auch die Wahrscheinlichkeit, dass Betrugsversuche mit Überweisungen aufgedeckt werden.

Übrigens wird von den Kreditinstituten - nicht ganz uneigennützig, weil natürlich beleglose Überweisungen effizienter zu bearbeiten sind - empfohlen, das eigene Konto für beleghafte Überweisungen zu sperren, was auch zu dem Abschnitt passt:

In dem Kontext wiederhole ich habe aber gerne auch noch einmal, dass Kriminelle keine Allrounder sind, sondern sich auf eine Masche spezialisieren.

Es gibt einen anderen Weg - „zurückrufen“ ist dafür der ganz falsche Begriff.
Es erfordert nämlich den Weg über eine Zivilklage (§ 812 BGB, ungerechtfertigte Bereicherung).

Sollte eine Bank die Sorgfaltspflicht verletzt haben und aus mysteriösen Gründen 5000€ vom Konto des A an Herrn B gesendet haben, obwohl an Stelle des Herrn A ein gewisser „Benjamin Blümchen“ unterschrieben hatte, so dürfte Folgendes passieren:

  1. Herr A bekommt das Geld von seiner Bank zurück, weil diese die Überweisung nicht hätte ausführen dürfen.
  2. Die Bank des A wird Herrn B freundlich auffordern, den Betrag zurückzugeben. Falls das nicht passiert, wird sie Herrn B weniger freundlich auffordern und schlussendlich verklagen.

Sollte Herr A die Überweisung tatsächlich selber initiiert und unterschrieben haben, so ist seine Bank aus der Sache heraus. Dann muss Herr A sich selber darum kümmern, dass er den Herausgabeanspruch gegen den B durchsetzt. Der gutgläubige B hätte dann noch die Möglichkeit, die Entreicherung zu behaupten („Was? Die 5000€ von Herrn Antoni waren gar nicht für mich? Ach, das sehe ich ja erst jetzt. Das war ja keine Zahlung der offenen Rechnung von Herrn Anton (ohne i). Sowas blödes aber auch, ich hatte mich schon gefreut und davon einen Urlaub bezahlt. Tja, jetzt ist das Geld weg. Da hat Herr Antoni Pech gehabt!“).

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Hier wurde in den Raum gestellt, zu irgendwelchen nicht näher definierte Zeiten hätte man Überweisungen „einfach so“ zurückrufen können. Dem habe ich widersprochen, da dies nicht der Fall ist und auch noch nie war. Hier ging es zudem um die Sicht desjenigen, bei dem Geld eingeht. In diesem Fall besteht nicht die Gefahr, dass der Auftraggeber das Geld irgendwie zurückholen kann.

Wenn Geld da, dann da.

Natürlich kann man Geld, das man ohne rechtlichen Grund erhalten hat, nicht behalten, aber darum ging es ja auch nicht. Und natürlich kann man Geld, das man versehentlich an den falschen Empfänger überwiesen hat, auf dem Rechtswege zurückholen (mit der Einschränkung, die Du erwähnt hast).

Mir ging es nur darum, eine weit verbreitete Sorge auszuräumen, nämlich dass Geld, das man auf dem eigenen Konto aus gutem Grund als Überweisungseingang sieht, irgendwie wieder verschwinden könnte, nur weil der Auftraggeber das gerne so hätte.