Autokauf mit Echtzeitüberweisung

Moin,
ich habe mein Auto inseriert und einer möchte es direkt kaufen und mit Echtzeitüberweisung bezahlen. Er hat mir seinen Perso als Scan geschickt und möchte meine Kontonummer.
So dumm kann doch keiner sein.
Ist das Betrug?
Wenn ja, wie funktionert da der Betrug?
Tili

Kann sein oder auch nicht.
Woher weißt du, dass das sein Ausweis ist und nicht ein weggefundener?
Ich wäre jedenfalls sehr vorsichtig, gerade bei Termindruck und am Wochenende.

Wenn es eine alte Möhre für 500€ ist, kannst du es versuchen und im schlimmsten Fall als Lehrgeld verbuchen.

Ja, das kommt mir auch seltsam vor. Es geht um 1000 €.
Vielleicht ist der Trick, dass der Ausweis geklaut ist.
Sollte ich mal die Polizei fragen?

Lustig.

Da steht: "Ich bin mit dem) Preis und der Bedingung einverstanden, ich kaufe es für meine Familie, ich bin nicht verfügbar, aber ich werde die Abholung mit der EMS-Reederei arrangieren, sobald ich mit der Zahlung fertig bin.

Was ich bekommen habe: „Okay, kein Problem.
Aber ich habe einen vollen Terminkalender bei der Arbeit, ich arbeite im Gesundheitssektor, also werde ich sofort nach der Bezahlung einen Anhänger schicken, um es abzuholen.
Kann ich Ihnen meine Details für den Kaufvertrag schicken?“

Das scheint tatsächlich eine Masche zu sein.

Hallo,

wenn das Geld als eingegangen auf Deinem Konto angezeigt wird, kann die Zahlung nicht mehr rückgängig gemacht werden (eigentlich schon vorher nicht, aber das ist hier nicht relevant). Mit anderen Worten: wenn das Auto abgemeldet und das Geld eingegangen ist, kann Dir völlig egal sein, ob Du das Geschäft mit dem Menschen gemacht hat, dem der Personalausweis gehört, mit Hans Wurst oder König Kalle Wirsch.

Gruß
C.

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Außer, es stammt aus einer Straftat. Etwa von einem fremden Konto, zu welchem sich der vermeintliche Käufer Zugang verschafft hat.
Es wird dann zuviel überwiesen, der Verkäufer möge den überzähligen Betrag an den Spediteur weitergeben.

Wer glaubt denn, dass jemand ein Auto blind und per Vorkasse kauft?

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Die Masche kenne ich nur im Zusammenhang mit Schecks, die „versehentlich“ zu hoch ausgestellt werden. Nach der Rücküberweisung des überzähligen Betrages stellt sich dann heraus, dass der Scheck gar nicht eingelöst wurde und das überwiesene Geld weg ist.

Bei Geldeingang durch Überweisung besteht die Gefahr nicht.

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Hi,

ich würde bei der Polizei vorsprechen, vielleicht möchte dein Freund und Helfer tätig werden.

Gruß
Christa

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Moin,

Die Masche könnte Dreiecksbetrug sein, aus https://polizei.nrw/artikel/dreiecksbetrug-achtung-bei-perfider-betrugsmasche

Der Dreiecksbetrug - Täter erhält die Ware, ein Dritter bezahlt

Der Verkäufer, nennen wir ihn Herr A., möchte ein Smartphone XY verkaufen. Da Inserieren in Zeitungen out ist, ruft er ein Kleinanzeigen-Portal im Internet auf und setzt sein Handy mit Beschreibung dort für 365 Euro zum Verkauf hinein.

Es meldet sich ein Interessent bei ihm über die Message-Funktion des Kleinanzeigenportals. Man ist sich schnell handelseinig. Der Käufer, er heißt bei uns Herr B., gibt an, den Geldbetrag über die Plattform PayPal überweisen zu wollen und erhält von Herrn A. dessen PayPal-Daten. Herr B. gibt an, selbst nicht in der Stadt zu sein und bittet darum, dass ein Freund von ihm das Gerät nach Feststellung des Zahlungseinganges abholen kann. Dies wird von Herrn A. bejaht, er teilt seine Adresse mit.

Überweisung hin oder her, sollte es obiger Fall sein, dann musst du das Geld wieder herausgeben.

Denn

Rechtliche Lage:
Herr A. muss das ihm zu Unrecht überwiesene Geld komplett zurück zahlen, da lässt das Gesetz keine Fragen offen. Ansonsten würde es sich um eine sogenannte ungerechtfertigte Bereicherung handeln und Herr A. sich selbst strafbar machen. Herr C. erhält folglich sein Geld zurück.

Verkäuferschutz bei PayPal besteht in oben genanntem Fall nicht! Dieser besteht nur, wenn man an die bei PayPal hinterlegte Adresse geliefert hat. Da das Handy aber in unserem Fall an der Haustür übergeben wurde, erlischt der PayPal-Schutz.

Bei solchen kleineren Summen am besten auf Bargeld und persönlicher Abholung bestehen.

-Luno

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Schlicht und ergreifend: nein! Die ungerechtfertigte Bereicherung hat mit Strafrecht nichts zu tun.

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Moin,

Danke für die Korrektur! Das müsste dann ein Fall für das BGB sein: https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__812.html

§ 812 Herausgabeanspruch

(1) Wer durch die Leistung eines anderen oder in sonstiger Weise auf dessen Kosten etwas ohne rechtlichen Grund erlangt, ist ihm zur Herausgabe verpflichtet

-Luno

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Die Masche scheint zu funktionieren.
Ich kenne eine Kollegin, die ist auf den Trick mit der Kontonummer reingefallen und ich selbst habe im Winter Geld an einen Laden überwiesen, den es nicht gibt.
Es ist manchmal echt schlau gemacht.

Ich habe daraus gelernt, dass Hochmut in diesen Fällen nicht angesagt ist, eben weil der Betrug sehr professionell gemacht wird.

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Jedenfalls habe ich den Mailverkehr jetzt mal der Verbraucherzentrale weitergeleitet.

Vielen Dank an alle.

Das war dann wohl ein Fake-Shop.

Aber auf ein Privatinserat bei Autoscout einfach mal so hunderte Euro jemand völlig unbekanntem überweisen, ohne den Zustand des Fahrzeugs zu kennen? Wer vorgibt, blind Geld an Unbekannte zu überweisen, der führt nichts Gutes im Schilde.

Ja, aber das waren Profis. Ich habe zwei Seiten von der Polizei bekommen, nach Monaten, als sie den gesamten Schaden geklärt hatten.

Aber im Prinzip sind diese Maschen ja alle gleich. „Kunde“ bekommt vermeintlich ein Schnäppchen und - zack.

Eine Echtzeitüberweisung heißt so, weil das Geld in wenigen Sekunden wirklich und ziemlich sicher beim Empfänger ankommt.
Insofern soll der Interessent doch gerne vorbeikommen, und wenn er den Wagen haben will, ihn genau dann per Echtzeitüberweisung auf die dann genannte IBAN bezahlen, und dir zuvor deinen Perso zum Nasenvergleich vorlegen.

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Es hat sich niemand mehr gemeldet. Ich hätte mir das zwar gerne angeschaut, aber will das Auto auch nicht verschenken an Betrüger.

Das sind bekannte Betrugsmaschen (Red Flags: Spedition und Offenlegung der Daten vorab), um an Deine Daten zu kommen.

Das ist nichts Neues.
Eine solch epische Diskussion kommt dann dabei heraus, wenn jeder meint, unbedingt etwas beitragen zu müssen ohne Ahnung zu haben. Das frisst sich durch dieses Forum wie ein Krebsgeschwür.

Es sind beim Thema Bezahlung von Gebrauchtwagen per Überweisung die Betrüger von den seriösen Interessenten zu trennen, die nicht mehr tausende Euros an Cash in der Bahn bei sich tragen wollen.

In den letzten Jahren habe ich mehrfach Autos und Motorräder ge- und verkauft. Immer nur noch mittels Sofortüberweisung. Und zwar vor Ort nach Besichtigung und Preisverhandlung.
Das ist sicher und dauert üblicherweise keine 5 Minuten bis der Zahlungseingang gebucht ist. Auch am Wochenende.

Die Überweisungen können durch den Überweisenden nicht mehr zurückgerufen werden. Das war angeblich bis vor einigen Jahren noch möglich. Heute nicht mehr.

Besonders als Verkäufer in den Preisregionen unter 5.000 Euro passieren einem die wildesten Sachen. Man sollte sehr aufmerksam vorauswählen, wem man seine Adresse für die Besichtigung gibt. Ein neutraler Treffpunkt hilft auch nichts, denn nach dem Kauf ist die Privatadresse ja bekannt. Wernn der Käufer dann mehrfach mit seinen Cousins vor dem Haus herumlungert und irgendwelche angeblichen Mängel versucht geltend zu machen, hat der Spaß alsbald ein Loch.

Autos mit Wert unter 1.000 Euro würde ich eher an einen örtlichen Bastler gegen 2 Kästen Bier veräußern, bevor ich mir die übliche Klientel hierfür auf den Hof holte.

Viel Erfolg beim Verkauf!

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Wenn die Zahlung auf dem Konto des Empfängers aufgetaucht ist, konnte eine Überweisung noch nie zurückgerufen werden. Tatsächlich schon zu einem früheren Zeitpunkt nicht mehr, aber das ist ein in der Praxis unwesentliches Detail.

Wahre Worte. Nur gut, dass dieser Artikelbaum mit gleich 19 Beiträgen bisher keine epischen Ausmaße angenommen hat. Mal schauen, ob das so bleibt.

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Das war früher mal möglich, weil die Durchführung viel mehr manuelle Schritte benötigte und somit mehr Zeit brauchte. Wenn man es rechtzeitig bemerkte, war sie noch in der Hoheit der Bank des Auftraggebers. Hatte ich selbst mal vor Urzeiten so zurückgezogen.

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