Hallo community,
folgender Sachverhalt: Kunde K kauft bei einem Gebrauchtwagenhändler ein Auto (also gebraucht) der Händler sagt ihm, dass er das Auto nur kommisionarisch verkauft, der Besitzer ist ein Pole (vermutlich auch ein Händler, denn das Auto war nicht auf ihn zugelassen) das ganze spielt im polnischen Grenzgebiet. K leistet eine Anzahlung, unterschreibt den Kaufvertrag in welchem er bestätigt, dass er die Papiere und 2 Schlüssel erhalten hat. Allerdings erhält er zu dem Zeitpunkt nur die Papiere, da an dem Auto noch kleinere Mängel beseitigt werden müssen. eine Woche später will K das Auto abholen, zahlt den Restbetrag und erhält nur einen Schlüssel. Der Händler sagt ihm, dass der VK nur einen Schlüssel besitzen würde, aber das Nachmachen eines Schlüssels sei ja nicht so teuer.
Erst zu Hause fällt K ein, dass der polnische VK ja die Adresse von K hat und es ihm ein leichtes wäre, mit dem doch evtl. vorhandenen Zweitschlüssel nach dem Auto dort zu suchen und nach kurzer Zeit dort Erfolg zu haben. Was für Möglichkeiten/ Rechte hat K, außer auf eigene Kosten das Schließsystem zu erneuern?
Viele Grüße pucky
Das Risiko, dass der Verkäufer noch einen Ersatzschlüssel hat, kann man nie ausschließen. Schließlich kann jeder Eigentümer sich beliebig weitere Schlüssel kaufen/nachfertigen lassen.
Ansonsten „dumm gelaufen“. Warum unterschreibt man eine Quittung für Dinge, die man nicht erhalten hat? Eine Quittung ist als Urkunde ein sehr, sehr gutes Beweismittel. Dagegen jetzt im Nachhinein vorzutragen und durch weitere Beweismittel zu belegen, dass tatsächlich keine zwei Schlüssel übergeben wurden, ist kaum möglich, wenn der Händler auf dem Inhalt der Quittung beharrt. Selbst wenn man natürlich anführen kann, dass der Händler noch einen Schlüssel für die Reparaturen gebraucht hat, schließt dies ja nicht aus, dass ein zweiter Schlüssel übergeben wurde. Und dies entspricht ja auch der typischen, üblichen Situation.
Hallo,
auch wenn noch Arbeiten am Kfz hätten vorgenommen werden sollen, wäre es ein Leichtes gewesen, sich vor der Unterschrift beide Schlüssel vorlegen zu lassen und nach dem Unterschreiben dann der Werkstatt wieder einen der Schlüssel auszuhändigen.
Sollte das erworbene Kfz tatsächlich einen gewissen Wert haben, müßtest Du jetzt ernsthaft über den Austausch aller Schlösser nachdenken. Heutzutage kein billiges Vergnügen.
&Tschüß
Wolfgang
Es gibt aktuell kein Autoschloss, das einem Aufbrecher wirklich größere Hindernisse in den Weg legt. Insofern ist der Schlosstausch völlig übertrieben.
Was man aber auf jeden tun sollte: einen neuen Schlüssel besorgen und anmelden. Dabei wird dann automatisch der nicht vorhandene Schlüssel abgemeldet und kann nicht mehr zum Fortbewegen des Fahrzeugs benutzt werden.
Und dann merkt man in der Tat:
Geh in deine Werkstatt, lasse alle Schlüssel, bis auf den einen, den du hast löschen.
Da kann der Besitzer des 2. Schlüssels zwar noch das Auto aufmachen, aber Start ist nicht möglich.
Lasse bei der Gelegenheit gleich einen 2. Schlüssel anfertigen. Ja, kann bis 200€ oder mehr kosten, aber besser du hast im Notfall einen daliegen. Heutzutage kommunizieren die Schlüssel soviel mit dem Auto, das der komplette CAN-Bus teilweise spinnt, wenn der Schlüssel ein Kommunikationsproblem hat.
Hängt damit zusammen, das bei den Luxus-Autos und bei den Billigen teilweise die selbe Elektronik verbaut wird (automatische Sitzverstellung wenn der Schlüssel der Frau gesteckt wird, Geschwindigkeitsbegrenzung uvm.), bei den billigen Autos ignorieren die Steuergeräte die Signale, die sie nichts angehen, aber ich hab es schon öfters gehabt bei V-Klasse oder Vito, das ein Schlüssel dem Auto „Scheiße erzählt“