Hallo!
Folgendes Problem:
Ich habe privat einen PKW gekauft.
Der Verkäufer hat das Fahrzeug als technisch und optisch in enwandfreiem Zustand in der Internetanzeige, per email-Kontakt und unseren Telefonaten angepriesen.
Ein formloser schriftlicher Vertrag wurde geschlossen.
Einen Zweitschlüssel, den der Verkäfer mir zusenden wollte, habe ich bisher (trotz mehrmaliger Zusage per email und sms) nicht erhalten.
Außerdem hat der TÜV festgestellt, dass eine falsche Felge (optisch, wie alle anderen nur eine andere Einpresstiefe) und falsche Vorderachsfedern verbaut wurden. Felgen und Federn sind laut Verkäufer vor ca. 2-3 Monaten von seinem Reifenhändler eingebaut worden. Der Verkäufer beruft sich auf „gekauft wie gesehen“.
Meines Erachtens geht diese simple Argumentation ins Leere.
Schöne Grüße
Rainer
Hallo Rainer
Es handelt sich hierbei um „Arglistige Täuschung“!
Der Verkäufer muss entweder die Reparatur- und Ersatzteilkosten übernehmen, so dass das Fahrzeug der StvO entspricht, oder das Fahrzeug zurücknehmen und dir den vollen Kaufpreis plus die Anmelde-/Abmeldekosten rückerstatten - weil der Vertrag somit „nichtig“ ist.
Zögere nicht, suche sofort einen Rechtsanwalt auf und bitte ihn den Fall zu übernehmen.
MfG
Tiefenbacher