Autokennzeichen der Polizei

Hallo,
mich würde mal interessieren, wie es sich mit denn Kennzeichen der Polizei verhält.
Zum Beispiel komme ich aus Frankfurt. Alle dortigen Polizeiautos haben aber ein Wiesbadener Kennzeichen (WI).
Anscheinend sind die Kennzeichen der Polizei nicht unbedingt davon abhänig, in welchem Kreis diese zugelassen sind.
Weiß jemand, wie sich das verhält?

Gruß
Sina

Hallo Sina!
Also ich kenne mich vorrangig in Thüringen aus, aber ich denke das wird in den anderen Ländern ähnlich gehandhabt.
Hier sind die Polizeifahrzeuge zentral über das Polizeiverwaltungsamt in der Landeshauptstadt zugelassen (bis auf einige zivile Kfz).
Deshalb haben sie alle das Kennzeichen EF-TP… (Erfurt-Thüringer Polizei …)
Die Kfz werden also nicht bei einer normalen Zulassungsbehörde zugelassen.
Ich denke, da Wiesbaden die Hauptstadt von Hessen ist und sich dort auch mehrere große Einrichtungen der Landespolizei befinden, wird sich dort auch eine Art Polizeiverwaltungsamt befinden, weshalbt die Kfz dort alle zugelassen sind.

freundliche Grüße,
Luutz

Hallo.
Auch in NRW sind die Polizeiautos zentral in Düsseldorf zugelassen.
Früher waren sie beim jeweiligen Kreis und auch bei der jeweiligen Bezirkshauptstadt zugelassen.
Nun hat mir ein Fahrer eines in Düsseldorf zugelassenen Polizeiautos erklärt, daß alle Polizeiautos von der Landesregierung geleast worden sind und nach einem entsprechenden Zeitraum ausgemustert werden.
Deshalb ist die Grundfarbe nicht weiß sondern silbern. Die grüne Fläche mit der Aufschrift „Polizei“ ist lediglich eine aufgeklebte Folie.
Nach der Ausmusterung kann man die Folie leicht abziehen und somit wird der Wagen ein ziviles (weißes) Auto.
Gruß
Jochen

Ergänzend zu dem, was bereits geschrieben wurde: Die Fahrzeuge sind zentral geleast, tragen aber auch deshalb ein einheitliches Ortskürzel im Nummernschild, weil sie - um eine einheitliche Abnutzung der Leasingfahrzeuge (die natürlich auch eine entsprechende Laufleistung haben, die im Jahr nicht überschritten werden sollte, sonst zahlt man mehr) sicherzustellen - regelmäßig zwischen Dienststellen mit hoher und geringer Laufleistung ausgetauscht werden. Dadurch würde bei uneinheitlichem Ortkürzel zusätzlich ein komplettes Nummernschildwirrwar entstehen.

Gruß Andreas

Hallo,

wie die anderen schreiben, wird das Zentral gehandhabt, außer in Bayern, Niedersachsen und Sachsen. Da gehts nach Polzeipräsidium oder Regierungsbezirk.

Grüße
Didi

Hallo,

Auch in NRW sind die Polizeiautos zentral in Düsseldorf
zugelassen.

… haben deswegen aber kein D-… Kennzeichen, sondern Kennzeichen im Stil „NRW 1-12345“.

Früher waren sie beim jeweiligen Kreis und auch bei der
jeweiligen Bezirkshauptstadt zugelassen.

Allerdings auch da mit Behördenkennzeichen, also D-12345", keine „normalen“ Kennzeichen.

Nach der Ausmusterung kann man die Folie leicht abziehen und
somit wird der Wagen ein ziviles (weißes) Auto.

Du meinst: ziviles silbernes Auto. :smile:

Gruß,

MecFleih

Hallo Sina,
würde ich auch mal gene wissen.
Letzens habe ich den Fahrer unseres Landrates gefragt.
Der sagte mir, dass in Zukunft alle „öffentlichen“ Fahrzeuge ganz „Normale“ Nummern bekommen.
Natürlich alles unter Vorbehalt.

  • Volker -

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Moin,

würde ich auch mal gene wissen.
Letzens habe ich den Fahrer unseres Landrates gefragt.
Der sagte mir, dass in Zukunft alle „öffentlichen“ Fahrzeuge
ganz „Normale“ Nummern bekommen.
Natürlich alles unter Vorbehalt.

Zumindest in unserer Kommune ist es so. Unsere Fahrzeuge der Stadtverwaltung hatten früher immer diese Kurznummern z.B. > SW-70035
Diese werden nun abgeschafft und gegen ganz normale Kennzeichen ausgetauscht. Das hätte wohl steuerliche & gesetzliche Gründe…

Was die Polizei betrifft - auch ich meine zu wissen das die Polizeiautos bis auf wenige Zivilfahrzeige alle in der Landeshauptstadt zugelassen werden - teilweise dann aber mit einen Landeskürzel als Kennzeichen.

CU - Dominik

zum Thema zivile Polizeifahrzeuge
Hallo,

auch zivile Polizeifahrzeuge haben ein Behördenkennzeichen (wie auch immer das im jeweiligen Bundesland aussieht). Da es natürlich wenig Sinn macht an ein ziviles Polizei-Auto ein Behördenkennzeichen anzubringen erhalten diese Fahrzeuge eine Ausnahmegenehmigung, damit an ihnen ein anderes (scheinbar „normales“) Kennzeichen angebracht werden darf.

gruß
hatchbeck

auch zivile Polizeifahrzeuge haben ein Behördenkennzeichen
(wie auch immer das im jeweiligen Bundesland aussieht). Da es
natürlich wenig Sinn macht an ein ziviles Polizei-Auto ein
Behördenkennzeichen anzubringen erhalten diese Fahrzeuge eine
Ausnahmegenehmigung, damit an ihnen ein anderes (scheinbar
„normales“) Kennzeichen angebracht werden darf.

Das sind Wechselkennzeichen, die zusätzlich zum eigentlichen Kennzeichen in der Zulassungsbescheinigung eingetragen werden. Im Normalfall hat ein solches Fahrzeug auch mehr als ein Paar dieser Wechselkennzeichen - man will der Unterwelt ja öfter mal was Neues bieten. :wink:

Gruß Andi

Das sind Wechselkennzeichen, die zusätzlich zum eigentlichen
Kennzeichen in der Zulassungsbescheinigung eingetragen werden.
Im Normalfall hat ein solches Fahrzeug auch mehr als ein Paar
dieser Wechselkennzeichen - man will der Unterwelt ja öfter
mal was Neues bieten. :wink:

Der Begriff Wechselkennzeichen, den du definierst ist wohl eine umgangssprachliche Nutzung.
Wikipedia sagt zu Wechelskennzeichen:
— Zitat Beginn —
In Deutschland werden Wechselkennzeichen aufgrund ihres Aussehens umgangssprachlich als „rote Nummern“ bezeichnet. Das Kennzeichen enthält nach dem Unterscheidungszeichen (für den Kreis oder die Stadt) die Zahlen 06 und weitere fortlaufende Zahlen, die der Unterscheidung dienen. Ein Beispiel ist das Kennzeichen CE 0655, hier handelt es sich um das 55. Wechselkennzeichen im Landkreis Celle. Der Artikel über deutsche Kennzeichen enthält einen Absatz dazu.
— Zitat Ende —

Und die „Wechelskennzeichen“ sind nicht in der Zulassung eingetragen. Die Zulassung erfolgt ausschließlich auf das Behördenkennzeichen. Für jedes Kennezichen, welches an dem Fahrzeug angebracht ist gibt es eine gesonderte Ausnahmegehmigung der jeweiligen Behörde (Polizei, Zoll, etc.), dass an dem Fahrzeug mit dem Behördenkennzeichen AB-123456 auch das Kennezichen AB-CD 123, etc. angebracht werden darf.

Gruß Andi

Gruß hatchbeck

Der Begriff Wechselkennzeichen, den du definierst ist wohl
eine umgangssprachliche Nutzung.

Stimmt, richtig wäre „Tarnkennzeichen“.

Und die „Wechelskennzeichen“ sind nicht in der Zulassung
eingetragen. Die Zulassung erfolgt ausschließlich auf das
Behördenkennzeichen.

Nö!

Für jedes Kennezichen, welches an dem

Fahrzeug angebracht ist gibt es eine gesonderte
Ausnahmegehmigung der jeweiligen Behörde (Polizei, Zoll,
etc.), dass an dem Fahrzeug mit dem Behördenkennzeichen
AB-123456 auch das Kennezichen AB-CD 123, etc. angebracht
werden darf.

Ich will nicht so sehr aus dem „Nähkästchen“ plaudern, dennoch trifft og. nur teilweise zu.

Gruss

Iru

Und die „Wechelskennzeichen“ sind nicht in der Zulassung
eingetragen.

Nein, sie sind grundsätzlich eingetragen. Und keine Sorge, ich weiß wovon ich spreche, denn auch die Feldjägertruppe hat solche Fahrzeuge.

„Ausnahmegenehmigungen“ würden wohl auch nur Sinn machen, wenn es sich um „Ausnahmen“ handeln würde. Bei diesen Fahrzeugen ist es aber normalerweise die Ausnahme, dass das Fahrzeug mal die Behördenkennzeichen trägt.

Gruß Andreas

Hallo,

woran erkennt man denn eigentlich ein Behörden- oder Wechsel-/Tarn-Kennzeichen ?

Gruß,
Markus

woran erkennt man denn eigentlich ein Behörden- oder Wechsel-/Tarn-:Kennzeichen ?

Das erkennt man daran dass man es nicht erkennt. Deshalb heisst es Tarnkennzeichen.

Gruss

Iru

„Ausnahmegenehmigungen“ würden wohl auch nur Sinn machen, wenn
es sich um „Ausnahmen“ handeln würde. Bei diesen Fahrzeugen
ist es aber normalerweise die Ausnahme, dass das Fahrzeug mal
die Behördenkennzeichen trägt.

Vielleicht sollte der Begriff „Ausnahme“-Genehmigung ausdrücken, daß der Fall, daß ein Fahrzeig eine solche (für es selbst immer gültige) Genehmigung erhält, die Ausnahme darstellt.

RV

Leider mal wieder ‚Bürokraten-Unsinn…‘…
Hallo Sina,

das ist mal wieder ein typischer „Bürokraten-Unsinn“…
Die Fahrzeuge der jeweiligen Länderpolizeien werden nur noch auf das
jeweilige Bundesland zugelassen…also zum B. NRW 4- 12 439 …
während hingegen die Fahrzeuge des ZOLL „Städtische Kennzeichen“ nun bekommen…zum B. D-12 345…
Die Bundespolizei ist nun die „Bundespost“ *Ironietag* BP -34 124

und so weiter…

nebenbei bemerkt haben hier in NRW bereits einige Polizeipräsidenten dafür gesorgt,das Fahrzeuge ihres Amtsbezirkes mit einem zusätzlichen
Aufkleber ihre „Zugehörigkeit“ dar tun …„Schild PP Düsseldorf“ zum B.

Ich habe über dieses Thema mal einen Bericht in einem „Fachmagazin“ für Autokennzeichen geschrieben, mit den Systemen für die einzelnen Bundesländern und mit Fotos. Bei Bedarf kann ich den als PDF gerne zumailen, wen es interessiert.