Das sind Wechselkennzeichen, die zusätzlich zum eigentlichen
Kennzeichen in der Zulassungsbescheinigung eingetragen werden.
Im Normalfall hat ein solches Fahrzeug auch mehr als ein Paar
dieser Wechselkennzeichen - man will der Unterwelt ja öfter
mal was Neues bieten. 
Der Begriff Wechselkennzeichen, den du definierst ist wohl eine umgangssprachliche Nutzung.
Wikipedia sagt zu Wechelskennzeichen:
— Zitat Beginn —
In Deutschland werden Wechselkennzeichen aufgrund ihres Aussehens umgangssprachlich als „rote Nummern“ bezeichnet. Das Kennzeichen enthält nach dem Unterscheidungszeichen (für den Kreis oder die Stadt) die Zahlen 06 und weitere fortlaufende Zahlen, die der Unterscheidung dienen. Ein Beispiel ist das Kennzeichen CE 0655, hier handelt es sich um das 55. Wechselkennzeichen im Landkreis Celle. Der Artikel über deutsche Kennzeichen enthält einen Absatz dazu.
— Zitat Ende —
Und die „Wechelskennzeichen“ sind nicht in der Zulassung eingetragen. Die Zulassung erfolgt ausschließlich auf das Behördenkennzeichen. Für jedes Kennezichen, welches an dem Fahrzeug angebracht ist gibt es eine gesonderte Ausnahmegehmigung der jeweiligen Behörde (Polizei, Zoll, etc.), dass an dem Fahrzeug mit dem Behördenkennzeichen AB-123456 auch das Kennezichen AB-CD 123, etc. angebracht werden darf.
Gruß Andi
Gruß hatchbeck