Autokoauf beim Händler: Unfallfreiheit wird nicht gewährleistet

Hallo,

ich war heute bei einem Autohändler, der in seine Kaufverträge grundsätzlich „Unfallfreiheit wird nicht gewährleistet“ schreibt. Ist sowas üblich?

Danke
Martin

Ich kenne die abgemilderte Fassung: „Soweit dem Verkäufer bekannt, ist das Fahrzeug unfallfrei.“ Damit würde er zumindest bei Unfallschäden haften, die er bei einer ordnungsgemäßen und zumutbaren Prüfung hätte erkennen müssen.

Der Händler bei dir scheint keine Kosten einer genaueren Prüfung investieren zu wollen und will sich weder selber vom Zustand des Fahrzeugs überzeugen noch hat er sich beim Ankauf etwaige Zusagen geben lassen.
Nun versucht er, das Risiko vollständig auf den Käufer abzuwälzen.

Ich halte das für unseriös.

Wenn das Angebot dir zusagt, dann lasse vor dem Kauf ein Gebrauchtwagengutachten anfertigen - dürfte unter 200€ kosten.

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