Hallo.
Wenn unverschuldet einen VU hatte, zahlt die gegen. Versicherung ja einen Ersatzwagen für die Zeit der Reparatur. Eine Klasse tiefer, ist klar. Was aber, wenn das gewohnte Fahrzeug ein Automatikgetriebe hat? Hat man dann Anspruch einen Ersatzwagen mit Automatik? Und was, wenn jemand sowieso nur Automatik fahren darf?
Freue mich auf ssachdienliche Hinweise