Hallo,
Also, das mit der Fahndungsdatenbank ist für das jeweilige Land richtig, also die Kameras in Italien gleichen mit der ital. Datenbank ab. Dort sind aber nur die italienischen Fälle drin, vielleicht mit Ausnahme der internationalen Fahndungen, aber in die kommt man wegen einer Verkehrssache nicht rein. Wenn über ein Kennzeichen ein Deutscher Halter festgestellt werden soll, geht das aus dem Ausland nicht so ganz schnell wie bei uns, wäre auch zu aufwendig. In unsere Dateien kommen die jedenfalls nicht direkt hinein.
Was das Abkommen angeht ist es tatsächlich so, dass für uns Deutsche hier nur solche Dinge aus dem Ausland verfolgt werden können, die unser Recht einhalten. Bussgelder ab 70 Euro, das stimmt. Aber wenn z.B. nur ein Heckfoto da ist, entspricht das nicht den unsrigen Verfolgungskriterien und die Verfolgung läuft ins Leere, weil nicht der „Täter“ sichtbar ist und das Schreiben an den Halter geht. Der Halter könnte jetzt natürlich den Fahrer benennen und wäre damit auch aus dem Schneider, aber er muss z.B. nach Deutschem Recht keine Angehörigen benennen.
Das Ausland bedient sich bei der Verfolgung solcher Verstöße, die hier keiner Überprüfung standhalten würden, immer irgendwelcher Inkassofirmen, weil die Staatsanwaltschaften z.B. solche Verfolgungen ablehnen, die uns Deutsche in unseren Rechten beschneiden. Erst, wenn das Europaeinheitlich geregelt ist, wird es schlimmer werden.
Also, nicht so viel Angst haben, aber trotzdem immer versuchen, alle Vorschriften zu beachten.
Das ist mein derzeitiger Wissensstand, natürlich ohne Gewähr, kann sich ja quasi täglich ändern.