Automatische Kennzeichenerfassung im Ausland?

Hallo Erfahrene und Experten,
ein Bußgeldbescheid scheint bis jetzt im Sande verlaufen zu sein, nachdem ich vor ca. 2 Jahren in Italien geblitzt wurde und die Rechnung und Erinnerungsschreiben vor 6 Monaten nach Hause kam. Dabei wurde sogar angedroht, dass die Strafe um vielfacheres erhöht werden würde, wenn die Zahlungsfrist nicht eingehalten wird, was auch der Fall war.
Nun plane ich erneut einen Urlaub dort, und habe Bedenken, dass ich mich ins Knie schießen könnte.
Wie es der Allgemeinheit bekannt ist, sind in jedem Land an Straßenlaternen oder Ähnliches Überwachungskameras angebracht. Dienen solche eigentlich der systematischen Kennzeichenerfassung zum Abgleich der Kennzeichen mit der Fahndungsliste?
Was gibt es eigentlich für Möglichkeiten, um ins Land unauffällig zu reisen?

Grüße

Hallo,
da könnten Sie in der Tat Recht haben. Wenn Bußgelder in Eurpa nicht bezahlt werden, kann es sein, dass Ihr Kennzeichen auf eine „rote Liste“ kommt. Sollten Sie dann noch einmal in das betreffende Land fahren, könnte es für Sie dramatische Folgen haben. Deshalb haben Sie mit dem Schuss ins Knie garnicht so Unrecht.

MfG
der Verkehrsexperte

Was halten Sie dann von der Idee, einfach neue Kennzeichen für das Fahrzeug zuzulassen?

Zwar war ich jetzt im Frühsommer auch Tausende von Kilometern in Italien unterwegs, habe dort aber keine Kameras gesehen, die zur Kennzeichenerfassung gedacht gewesen wären.

Das hat aber sicher auch damit zu tun, dass ich nur auf kleinen Strassen unterwegs gewesen war.

Auf Autobahnen könnte das - siehe Deutschland - wegen der Maut natürlich ganz anders aussehen.

Grundsätzlich kannst Du aber natürlich bei jeder normalen Verkehrskontrolle erwischt werden, weil da praktisch immer ein Abgleich stattfinden wird und besonders Fahrzeuge aus Deutschland werden liebend gern kontrolliert, weil dort das Kennzeichen und die Angaben in den Papieren meist nicht übereinstimmen.

Präzise: Auf den EU-Kennzeichen gibt es kein Minuszeichen mehr zwischen Kreis- und Erkennungsbuchstaben, im deutschen KFZ-Schein meist aber schon und das kostet in Italien 500 Euronen Strafe.

An Deiner Stelle würde ich Italien auch in den nächsten Jahren noch meiden, denn die Jungs sind dort knallhart und wenn Du Pech hast, wird Dein Fahrzeug beschlagnahmt und wenn Du ganz grosses Pech hast, anschliessend zugunsten des Staates verkauft.

Genau ist die mir bekannte umfassende Überwachungsstruktur an Autobahnen am problematischten. Ich habe sogar schon vor mehreren Jahren die Mautstelle ohne Geld passiert und an der Schranke spuckte das Automat direkt das zu zahlende Ticket mit den von der umgebenden Kamera erfassten Kennzeichen aus, was ich später von zu Hause beglich.
Ich bin mir genauso am überlegen, neben dem Risiko auch wg. Mautgebühren über die Landstraßen zu fahren.
Am besten benutzt man für solche Fälle (zur Tarnung) ein fremdes Fahrzeug. Aber so’n guten Freund, der mir das Auto dafür überlassen könnte, habe ich nicht.

Hallo,
die Erfassung in Deutschland hat nur den Sinn, Art der Fahrzeuge und Menge zu erfassen. Die Kennzeichenerfassung mit Abgleich ist aus datenschutzrechtlichen Erwägungen in Deutschland verboten.
In Italien sieht dies anders aus. Bei Einreise und im allgemeinen Straßenverkehr werden Kennzeichen erfasst und fahndungsmässig abgeglichen. Auch bei einer Fahrzeugkontrolle (mit oder ohne Anhalten) wird sofort erkannt, dass Sie noch eine Zahlung offen haben. Sie werden angehalten und wenn Sie nicht sofort zahlungswillig sind, wird das Fahrzeug sichergestellt und anschließend sogar versteigert.
Lösung:
Da fällt mir nur folgende Möglichkeit ein. Melden Sie Ihr Fahrzeug auf ein anderes Kennzeichen an. So können Sie nur nach einem Anhalten und der Überprüfung Ihrer Personalien im italienischen Fahndungsbestand erwischt werden.
Verjährungsfrist in Italien: 5 Jahre!
Grüße,
strucki

Hallo,

grundsätzlich können Bussgelder aus EU-Ländern hier eingetrieben werden. Dafür gibt es ein Rechtshilfeabkommen. Aber die Verfolgung hat sich dabei nach den hier geltenden Kriterien zu richten. Bei uns verjähren Verkehrsordnungswidrigkeiten nach 3 Monaten, d.h., wenn bis dahin dem Betroffenen nicht der Anhörungsbogen zuging, in dem er mit der Sache ganz klar konfrontiert wird, ist der Fall verjährt und kann nicht mehr verfolgt werden.
Italien kann daher über das Rechtshilfeverfahren keine Verfolgung Deines alten Falles mehr vornehmen und versucht es deshalb auf direktem Wege, nehme ich an, mit Hilfe von Inkassobüros. Das muss man grundsätzlich nicht akzeptieren, sondern einfach ignorieren. Aber: Es ist durchaus möglich, dass beim nächsten Italien-Urlaub Dein Kennzeichen und Name irgendwo auftauchen und Du dann zur Kasse gebeten wirst. Das kann man leider nie ausschließen. Es ist wohl richtig, dass die meisten Länder irgendwo auch Kameras zur Kennzeichenerfassung angebracht haben, aber nicht in Massen. Denn immerhin ist damit eine gewaltige Technik verbunden, die viel Geld kostet. Sicher sein kann man sich davor aber nie, jedenfalls nicht im Ausland, weil die nicht soviel drüber reden wie die Deutschen, die sich ja alles mit Gerede und Datenschutz kaputt machen, obwohl das nicht nötig wäre.
Also: Es ist nicht ausgeschlossen, dass sie Dich beim nächsten Urlaub abkassieren, muss aber nicht sein.
Mit einem anderen Kennzeichen am Fahrzeug wäre das Problem zu lösen, weil Namen ja im EU-Ausland keine so große Rolle spielen, man wird ja an der Grenze nicht kontrolliert. Wenn man dann noch unauffällig bleibt und keinen Anlass zu irgendwelchen Personalienfeststellungen gibt, kann nichts passieren.
(Ohne Gewähr)

tut mir leid - in diesem Fall (Ausland) kann ich leider nicht weiterhelfen. Hoffe andere User können gute Tipps geben!

Lustiger Sachverhalt :smile:

Mit Bußgeldern aus dem Ausland ist leider nicht zu Spaßen. Gerade in Italien werden Ordnungswidrigkeiten deutlich strenger bestraft als hierzulande.

Ich weiß jetzt leider nicht, ob in Italien tatsächlich die automatische Kennzeichenerfassung genutzt wird oder nicht. In Deutschland, bzw. einigen Bundesländern existiert sie bereits. Um dem aus dem Weg zu gehen reicht jedoch ein neues Kennzeichen aus. Fahrzeug einfach neu anmelden. Ist wohl günstiger als das Bußgeld zu bezahlen.

Jedoch kann auch eine normale Polizeikontrolle verheerende Folgen haben. In Italien ist es zulässig auch aufgrund geringer Ordnungswidrigkeiten Fahrzeuge zu beschlagnahmen (auch Fahrzeuge, die dem Betroffenen nicht selbst gehören) oder Erzwingungshaft zu beantragen. Dies wird bei den Italienern auch tatsächlich praktiziert und umgesetzt.

Also mir persönlich wäre die Gesamtlage zu heiß. Entweder auf den Urlaub verzichten oder Geldbuße bezahlen.

Hallo,
ein Versuch wäre es wert.

MfG
der Verkehrsexperte

>

Auf Autobahnen ganz bestimmt, an Lansstraßen vielleicht eher nicht.

>

Vieleicht bringt das doch überhaupt nichts. Denn aufgrund der hochentwickelten Technik heutzutage dürfte das ausgeklügelte Erfassungssystem auch die Möglichkeit bieten, den BESITZER und nicht die KENNZEICHEN fahndungsmäßig abzugleichen. Ich könnte mir auch vorstellen, dass zugleich auch der dazu gehörige Personenkreis (Familienangehörige) mit der Fahndungsdatenbank abgeglichen wird, da solche auch im Auto als Mitfahrer anwesend sein dürften.
Könnte eigentlich als Geheimnis in seiner Funktion gelten. Warum denn nicht??

MfG

Und Ihre Frage lautet nun wie?

Ob die Kennzeichenerfassung wirklich so schlau aufgestellt ist, sodass solches auch bei derartigen Tarnungsmöglichkeiten alarm schlägt.
Das könnte z.B. dann der Fall sein, wenn das auf die Ehefrau des mit Haftbefehl gesuchten Straftäters zugelassene Fahrzeug die automatische Kennzeichenerfassungstelle passiert.

Bei der Kennzeichenerfassung müssten eigentlich der NAME und das KENNZEICHEN mit der Fahndungsdatenbank abgeglichen werden (sofern das kein Geheimnis ist). Die Frage ist also, ob die Masche mit dem Kennzeichen-Wechsel wirklich was bringt. Und wenn man mit gleichem Namen aber anderen Kennzeichen die Erfassungsstelle passiert, müsste es eigentlich bei der Überwachungszentrale trotzdem alarm schlagen (wenn die Kennzeichenerfassung nicht so dumm ist) und solche Interventionsplan einleiten.
Das ist erstmal eine Sache.

Zweitens ist mir die Sache mit „Aber die Verfolgung hat sich dabei nach den hier geltenden Kriterien zu richten“ irgendwie neu.
In Italien bin ich vor 2 Jahren von hinten geblitzt worden. 1/2 Jahre später habe ich die sogenannte Zahlungsaufforderung erhalten, die ich ignorierte.
Man kennt eigentlich nur das sogenannte Vollstreckungsabkommen im Verkehrsrecht zwischen den EU-Ländern, das erst seit einigen Jahren in Kraft getreten ist. Demnach können Bußgelder ab 70 Euro vollstreckt werden. Alle darunter allerdings nicht. Das Rechtshilfeabkommen mit zu erfüllenden Kriterien ist mir neu. Das ist ja nur in Deutschland so, dass Bußgelder nach 3 Monaten verjähren. Daher: Andere Länder, andere Gesetze.
Und obwohl der Fahrer nicht zu erkennen ist, weil das Auto von hinten geblitzt wurde, kann das gegen die Regelungen des Vollstreckungsabkommen nicht verstoßen. In Italien gilt ohnehin anders als in D die HALTERHAFTUNG.
Siehst Du es allerdings anders?

MfG

Hallo,
es dürfte sich nur um einen Abgleich des Kennzeichens handeln. Die Halterdaten eines deutschen Fahrzeugs kann dieses System weder feststellen noch abgleichen.
strucki

Hallo,

Also, das mit der Fahndungsdatenbank ist für das jeweilige Land richtig, also die Kameras in Italien gleichen mit der ital. Datenbank ab. Dort sind aber nur die italienischen Fälle drin, vielleicht mit Ausnahme der internationalen Fahndungen, aber in die kommt man wegen einer Verkehrssache nicht rein. Wenn über ein Kennzeichen ein Deutscher Halter festgestellt werden soll, geht das aus dem Ausland nicht so ganz schnell wie bei uns, wäre auch zu aufwendig. In unsere Dateien kommen die jedenfalls nicht direkt hinein.

Was das Abkommen angeht ist es tatsächlich so, dass für uns Deutsche hier nur solche Dinge aus dem Ausland verfolgt werden können, die unser Recht einhalten. Bussgelder ab 70 Euro, das stimmt. Aber wenn z.B. nur ein Heckfoto da ist, entspricht das nicht den unsrigen Verfolgungskriterien und die Verfolgung läuft ins Leere, weil nicht der „Täter“ sichtbar ist und das Schreiben an den Halter geht. Der Halter könnte jetzt natürlich den Fahrer benennen und wäre damit auch aus dem Schneider, aber er muss z.B. nach Deutschem Recht keine Angehörigen benennen.
Das Ausland bedient sich bei der Verfolgung solcher Verstöße, die hier keiner Überprüfung standhalten würden, immer irgendwelcher Inkassofirmen, weil die Staatsanwaltschaften z.B. solche Verfolgungen ablehnen, die uns Deutsche in unseren Rechten beschneiden. Erst, wenn das Europaeinheitlich geregelt ist, wird es schlimmer werden.
Also, nicht so viel Angst haben, aber trotzdem immer versuchen, alle Vorschriften zu beachten.

Das ist mein derzeitiger Wissensstand, natürlich ohne Gewähr, kann sich ja quasi täglich ändern.