Automatische Vertragsverlägerung - aktueller, rechtl. Stand?!

Hallo liebe Community,

und erst mal nachträglich einen phantastischen Start in`s neue Jahr!!!

Meine Frage lautet: Person A schließt mit Unternehmen B einen Vertrag ab (Sicherung der Domain & Webseite - Vertragslaufzeit 24 Monate, inkl. Willkommensrabatt 33%). Da das Business von Person A aber auch ohne Webauftritt hervorragend anläuft und läuft, wurde dort nie eine entsprechende Seite erstellt/online gestellt. So wurde der Vertrag auch vergessen und nun erhält Person A eine Mahnung wg. Zahlungsverzug. Soweit alles nachvollziehbar und auch ohne Diskussionbedarf, seitens Person A.

Fragwürdig erschien Person A allerdings der Umstand, dass sich das Vertragsverhältnis um weitere 24 Monate verlängern sollte (natürlich nun ohne Willkommensbonus - was Person A zur Recherche bewegte). Nach eingehender Prüfung ist Person A zu der Erkenntnis gelangt, dass stillschweigende Verlängerungen wohl bis Mitte 2020 max. 12 Monate betragen durfte, es aber einen Gesetzesentwurf geben sollte, nachdem die Kündigungsfrist - nach Ablauf der Anfangslaufzeit und bei stillschweigender Verlängerung - nunmehr max. 1 Monat betragen?

Zu diesem Thema findet Person A auch vielerlei Artikel und Berichte - die allerdings alle im Konjunktiv bzw. der Zukunft enden.

Nun die Frage: wie lautet an dieser Stelle das aktuelle Verbraucherschutzgesetz (§BGB) und welche Fristen muss Person A bzw. das Unternehmen einhalten? (bitte gerne mit Quellenangabe).

Ganz lieben Dank vorab und auch für das Durchlesen des langen Textes - der, wie ich hoffe, die Fragestellung beschreibt.

VG und einen schönen Feiertag.

Hallo,

das ist nicht im BGB, sondern im TKG:

https://www.buzer.de/56_TKG.htm

Ob dein Vertrag unter das TKG fällt, ist dann die nächste Frage.

Gruß,
Steve

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Hier ist vermutlich das Gesetz für „Faire Verbraucherverträge“ gemeint. Das gilt noch nicht (erst ab Juni 2022) und auch nicht für dann alte Verträge (vor dem März 2022 abgeschlossen):

Und am wichtigsten: das gilt natürlich ausschließlich für Verbraucherverträge. Und Person A hat hier ganz eindeutig nicht als Verbraucher gehandelt.

Auch im BGB gibt es dazu Regelungen. Die, die sich wörtlich auf die Laufzeit bezieht, gilt selbst tatsächlich nur für Verbraucher. Aber man kann die Wertung daraus auf Verträge zwischen Unternehmern anwenden. Ob das das Gericht im Einzelfall auch so sieht, ist dann aber durchaus ein Risiko.

Welche denn?

Spannend. Warum sollte das so sein?

Da liegst du aber sowas von richtig…

Das klingt, als wärst du sicher, dass das Gericht das im Einzelfall also nicht so sehen würde?

Finde ich auch :smiley: Weil das doch ganz sinnvoll so ist. Was für Verträge mit Verbrauchern gut ist, kann auch für Verträge mit Unternehmern gut sein. Natürlich mit Einschränkungen, klar.

Ich meine die AGB-Regeln im BGB.

Und das nennst du eine juristische Begründung?
Eigentlich nennt sich das hier „wer-weiss-was“, nicht „ich denk mir was aus“. Also nenn mal reale Beispiele und Urteile und gesetzliche Regelungen.

Und ich meine die Artikel im Internet.

Nenn die Paragraphen konkret, alles andere ist sinnfrei.

Oh, jetzt bin ich überrascht – du hast doch selbst keinen einzigen Paragraphen genannt? :open_mouth: Und tut mir leid, ich wusste nicht, dass du da auf eine juristische Begründung aus warst – das klang mehr nach einer „spannenden“ Hintergrundfrage, warum man das so regeln sollte.

Ich bin auch nicht sicher, was du hiermit meinst – du hast doch gefragt, auf welche Regeln im BGB ich mich beziehe. Ich antworte, auf die AGB-Regeln. Und dann sagst du, „ich meine die Artikel im Internet“? Ich ging davon aus, dass du die AGB-Regeln kennst. Schließlich sind wir ja hier bei wer-weiss-was 0o

Dann lies doch einfach mal in meinem Link oben.

Das brett hier heißt aber nun mal „Behörden und Recht“ und nicht „Plauderei“.

Eben. Das ist an Genauigkeit doch sicherlich zu übertreffen, findest du nicht? Allgemeines Blabla nutzt den Fragestellern hier exakt gar nichts. Also: mal Butter bei die Fische.

In deinem Link steht halt ebenfalls kein einziger Paragraph, und was da steht, steht auch nirgends im Gegensatz zu meinen Aussagen. Mein erster Satz bezog sich auf das erste Posting, wo gesagt wurde, dass sich entsprechende Regeln nicht im BGB finden (mit Hinweis auf TKG). Und der Rest meines Beitrags steht ebenfalls nicht im Gegensatz zu deinem Link ¯\_(ツ)_/¯

Ich verstehe natürlich, wenn man gern Paragraphen will, und gehe auch gern auf Nachfragen ein, Diskussionen sind doch toll. Aber ein bisschen Wert lege ich dabei auf einen gewissen Ton, beziehungsweise es würde mir schon reichen, nicht gleich subtil angepflaumt und belehrt zu werden, wenn man doch angeblich gern was von mir wissen möchte – dagegen ist mein bisschen vermeintliches „Blabla“ ja mal gar nichts :smiley:

Ich habe in der Form keine Lust, dir mehr zu sagen. Ich bin doch nicht dein Büttel, den du über alles so abfällig belehren kannst und der dann trotzdem noch freudig für dich springt. Wenn dir meine Antwort nicht ausreicht, muss ich damit leben. Und ich denke, du hast auch keinen Grund, dich zu beschweren: du hast ja meine Frage an dich selbst noch nicht beantwortet, wo du doch selbst auch nur „geplaudert“ hast? Nimm’s mir nicht übel, ist nicht böse gemeint. Irgendwo hast du ja auch deinen Link gefunden; ich bin sicher, wenn du willst, findest du auch noch mehr, und dafür sind sie ja schließlich da, klar, kein Ding. Aber du musst mich ja nicht für dich suchen lassen, ich müsste ja selbst auch erst raussuchen, wo was Passendes steht.

Stimmt. Ich hatte einen zweiten Link und den nicht mit genannt. Sorry.

Das stimmt auch. Weil deine Aussagen sich gar nicht darauf beziehen.

Es geht weniger um die Paragraphen als darum, wie du deine Behauptungen belegen willst. Bislang ist das nur allgemeines Geschwurbel ohne irgendeinen Beleg.

Warum hast du dann überhaupt angefangen?

Na ja, wie gesagt, ich gehe schon gern näher auf das ein, was ich sage, sonst brauche ich gar nicht erst damit anzufangen – damit hast du völlig recht. Doch nur weil dir irgendwas Bisheriges noch nicht ausreichend ist, meine Ansätze als Geschwurbel und Sonstiges zu bezeichnen – du musst verstehen, dass man da keine Lust hat, den Diener zu machen :smiley:

Und diese Haltung von dir schien bereits in deiner ersten Nachfrage an mich durch. Dieser Eindruck hätte natürlich leicht falsch sein können, aber er hat sich dann ja auch bestätigt. Und ich soll gefälligst einen Beleg liefern für meine Behauptung, dass so Regeln im BGB stehen – aber umgekehrt willst du von Steve keinen Beleg für seine Behauptung, dass das nicht im BGB steht? :wink:

Aber gut, versuchen wir noch mal, auf die Bahn zu kommen, allerdings mit einem kleinen Rätsel :smiley: Und zwar: Das Gesetz, was du selbst verlinkt hast, für faire Verbraucherverträge, ist bereits die Lösung – denn, siehe da, es handelt sich dabei vor allem um Paragraphen des BGB :slight_smile: (Dementsprechend findest du die also vielleicht auch in deinem zweiten Link.)

ist sie eben nicht. Dieweil das alles noch gar nicht gilt. Und dieweil es ohnehin nur für Verbraucherverträge gilt.

Und nun bitte zum letzten Mal:
wo ist irgendein Beleg deinerseits, dass deine Behauptung

mehr ist als eine bloße Behauptung?

Schau dir deinen eigenen Link, den du noch hast, wenn da die Paragraphen sind, mal genauer an. Dann findest du heraus, welche es dazu im BGB gibt, ich verspreche es dir :wink:

Und im Anschluss sag mir gern, woraus sich ergibt, dass die Paragraphen nur für Verbraucher gelten, anstatt das selber nur zu behaupten. Auch das sage ich nicht bloß, um zu stänkern^^, sondern wird dich zu dem richtigen Paragraphen führen.

Dass dein Link sich gerade nur auf Verbraucher bezieht, ist ja das eine. Aber etwas anderes wäre es, zu sagen, dass die Paragraphen nicht auch gegenüber Unternehmern Anwendung finden können – das steht ja wohl so auch nicht in deinem Link, und in den Paragraphen erst recht nicht.

Will ich aber gar nicht.

Tja - woraus könnte ich das beim „Gesetz für faire Verbraucherverträge“ nur geschlossen haben?

Aber darum geht es hier immer noch nicht. Ich wiederhole:

Da hier aber offensichtlich gar nichts kommt bin ich jetzt ganz einfach raus.

Schau, das ist das Problem von Anfang an. Du willst eigentlich gar nichts herausfinden, sondern meinst bereits, es zu wissen, und willst mir nur beweisen, dass du richtig liegst.

Soweit du minimal dafür offen gewesen sein solltest, doch noch eines Besseren belehrt zu werden, hättest du ein bisschen freundlicher nachfragen können, ohne dass man gleich den Eindruck hat, dass dahinter kein ehrliches Interesse steht :smiley: So musst du eben damit Vorlieb nehmen, ein bisschen in die richtige Richtung gestupst zu werden – was ja wohl auch absolut kein hoher Preis ist, wenn man sich ehrlich dafür interessiert. Aber wenn du das nicht möchtest, kein Problem.