Hallo liebe Community,
und erst mal nachträglich einen phantastischen Start in`s neue Jahr!!!
Meine Frage lautet: Person A schließt mit Unternehmen B einen Vertrag ab (Sicherung der Domain & Webseite - Vertragslaufzeit 24 Monate, inkl. Willkommensrabatt 33%). Da das Business von Person A aber auch ohne Webauftritt hervorragend anläuft und läuft, wurde dort nie eine entsprechende Seite erstellt/online gestellt. So wurde der Vertrag auch vergessen und nun erhält Person A eine Mahnung wg. Zahlungsverzug. Soweit alles nachvollziehbar und auch ohne Diskussionbedarf, seitens Person A.
Fragwürdig erschien Person A allerdings der Umstand, dass sich das Vertragsverhältnis um weitere 24 Monate verlängern sollte (natürlich nun ohne Willkommensbonus - was Person A zur Recherche bewegte). Nach eingehender Prüfung ist Person A zu der Erkenntnis gelangt, dass stillschweigende Verlängerungen wohl bis Mitte 2020 max. 12 Monate betragen durfte, es aber einen Gesetzesentwurf geben sollte, nachdem die Kündigungsfrist - nach Ablauf der Anfangslaufzeit und bei stillschweigender Verlängerung - nunmehr max. 1 Monat betragen?
Zu diesem Thema findet Person A auch vielerlei Artikel und Berichte - die allerdings alle im Konjunktiv bzw. der Zukunft enden.
Nun die Frage: wie lautet an dieser Stelle das aktuelle Verbraucherschutzgesetz (§BGB) und welche Fristen muss Person A bzw. das Unternehmen einhalten? (bitte gerne mit Quellenangabe).
Ganz lieben Dank vorab und auch für das Durchlesen des langen Textes - der, wie ich hoffe, die Fragestellung beschreibt.
VG und einen schönen Feiertag.