Autoreparatur: fehler nicht behoben, zahlen?

Angenommen, jemand fährt mit seinem Auto zu einer Vertragswerkstatt.

Diese untersucht das Fahrzeug und stellt zwei mögliche Fehlerursachen fest. Die eine Behebung würde 300 Euro kosten und die andere 800 EUro.

Auf vorschlag der Vertragswerkstatt soll zunächst die günstigere mögliche Fehlerursache behoben werden. Der betroffen stimmt zu.

Am nächsten Tag hat die Werkstatt das Auto fertig repariert. Der Kunde holt das Fahrzeug ab, bezahlt per EC Karte. Bevor der Kunde bezahlt hat, schien der Fehler behoben. Als der Kunde dann nach hause fährt, merkt der Kunde, dass der Fehler immernoch vorhanden ist. Nun hat der Kunde 300 Euro gezahlt und hat kein repariertes AUto.

Kann der Kunde die 300 Euro zurückverlangen?
Das alte Bauteil ist nicht mehr vorhanden. Der Kunde hat am anfang nur ein dokument unterschrieben auf dem stand: „beauftragung zur fehleruntersuchung und instandsetzung nach rücksprache“.

Kann man an den 300 Euro etwas zurückverlangen?

Danke für eure antworten

Hallo,

Am nächsten Tag hat die Werkstatt das Auto fertig repariert.
Der Kunde holt das Fahrzeug ab, bezahlt per EC Karte. Bevor
der Kunde bezahlt hat, schien der Fehler behoben. Als der
Kunde dann nach hause fährt, merkt der Kunde, dass der Fehler
immernoch vorhanden ist. Nun hat der Kunde 300 Euro gezahlt
und hat kein repariertes AUto.

relativ eindeutig. Es handelt sich um einen Werkvertrag, der vom Auftragnehmer mangelhaft bzw. gar nicht erfüllt wurde:

http://dejure.org/gesetze/BGB/631.html
http://dejure.org/gesetze/BGB/633.html

Daraus ergeben sich folgende Ansprüche:

http://dejure.org/gesetze/BGB/634.html

Leider scheint es immer wieder vor zu kommen, dass sich Werkstätten Ihre Bastelei und stümperhafte Fehlersuche vom Kunden bezahlen lassen wollen. Nur dafür braucht es keine Fachwerkstatt. solange potentiell defekte Ersatzteile zu kaufen und zu ersetzen kann jeder Laie.

Wenn die Werkstatt zickt, an Anwalt oder Schlichtungsstelle der Innung wenden, sofern die Werkstatt dort Mitglied ist.

Gruß

S.J.