Autoreparatur verzögert sich

Hallo zusammen

Wer kann mir einen Rat geben

zur Vorgeschichte , Ich hatte einen Autounfall , beim Linksabbiegen hat mich ein Motorrad überholt und ist mir hinten in den Kotflügel gefahren so das hinten links , hinter dem Hinterrad eine schwere Beule in der Karosserie entstand .

Die Polizei wurde gerufen , der Sachverhalt geklärt ( Innerorts an einem Abzeig mit ca 70 km/h überholen geht gar nicht , die Schuld ging an den Motorradfahrer ) und nachdem dann die Versicherungen in die Pötte gekommen waren , ordnete die Unfallversicherung des Unfallverursachers an in welcher Werkstatt der Kostenvoranschlag zu erstellen ist und das Auto auch zu reparieren ist

Das Auto ging am 22.06 in die Werkstatt mit der Ansage es dauert 10 Tage , Kotflügel austauschen , beispachteln , Lackieren und Anbauteile , Blinker usw wieder einbauen

Am Freitag den 21.07 , also inzwischen fast 4 Wochen ist jetzt der dritte Nachtermin abgelaufen , ich war in der Werkstatt , das Auto stand jetzt mit Karosseriearbeiten soweit fertig da in sollte am Montag in die Lackierkabine und bis der fertig ist wird Freitag , Samstag , oder sogar Montag darauf also 28 - 29 bis 31.07

Den Leihwagen musste ich eigentlich nach 10 Tagen abgeben , es wurden dann 14 Tage bewilligt , aber das ist auch schon vorbei , der Leihwagen ist abgegeben weil die Versicherung drauf bestand und wenn ich nicht noch einen Oldtimer hätte , wäre ich nicht mobil

Ich will am Donnerstag Nacht in Urlaub fahren mit dem reparierten Wagen , also am 27.07 . laut Werkstatt ist der Wagen bis dahin nicht fertig

Mein gut klar , ich könnte auch den Oldtimer nehmen , aber es ist doch wohl ein Unterschied mit einem relativ neuen Volvo V 70 Kombi zu verreisen als mit einem Opel Ascona Bj 84 ohne Klima und nur 75 PS und ohne Klimaanlage eine Reise von knapp 700 km in den Süden zu machen zumal es auch noch unklar ist ob ich mit dem Ascona ohne Kat überhaupt in die Stadt darf ( Schweiz , nähe Genf )

Die Versicherung des Motorradfahrers ist sehr sperrig und stur ( Axa )
welche Optionen kann man mir raten , Rechtsanwalt , Leihwagen für den Urlaub , Urlaubsentschädigung wegen späterer Anreise ?

Ich habe gerade keine richtige Idee

wer hat Tipps

Danke

Hallo,
die Versicherung kann nichts anordnen. Sie darf empfehlen - aber wo das Auto repariert wird, entscheidest einzig du.
Ich an deiner Stelle, hätte schon längst einen Anwalt eingeschaltet - oder würde es spätestens jetzt tun, damit die Kosten für die Urlaubsfahrt geregelt werden. Wenn die Versicherung eine solche Lahmwerkstatt empfiehlt, dann soll sie sich um die Kosten für den Leihwagen kümmern.

CU
HaWeThie

Ich werde nie verstehen, warum in aller Welt man sich bei einem offensichtlich selbst völlig unverschuldeten Unfall nicht SOFORT einen Anwalt nimmt, den die gegnerische Versicherung zu zahlen hat. Und hier lässt man sich auch noch wochenlang an der Nase herumführen.

Es geht hier um einen Haufen Geld und einen Haufen Ärger. Was gibt es denn da noch zu überlegen?
Gruß
anf

Die Anordnung das ich zu dieser Vetrtragspartner Werkstatt , eine Markenfreie Karosseriewerkstatt fahre , hängt mit den Kostenvoranschlägen zusammen

Im Vorfeld lies ich meinen Volvo Vertragshändler einen Kostenvoranschlag machen der über ca 7900,- Euro lautete und einen Fahrzeugwert von 16.800 feststellte
In folge dessen beauftrage die Axa einen Gutachter der dort in der Karrosseriewekstatt wo das Auto jetzt steht einen Termin vereinbarte wo der Gutachter und mein Auto einen Termin bekamen

dieser Gutachter datierte den Schaden auf 3700,- Euro

Das Auto hätte einen Zeitwert von ungefähr 10.000 Euro ( siehe baugleiches verlinktes Fahrzeug bei Mobile )

https://suchen.mobile.de/fahrzeuge/details.html?id=245944437&ambitCountry=DE&damageUnrepaired=NO_DAMAGE_UNREPAIRED&fuels=PETROL&isSearchRequest=true&makeModelVariant1.makeId=25100&makeModelVariant1.modelId=34&minFirstRegistrationDate=2012-01-01&pageNumber=1&scopeId=C

deshalb würden die eine Reparatur von 7900,- ( netto ) nicht bezahlen

und bestanden dann auf Auszahlung der Reparaturkosten oder die instandsetzung durch ihre Vertragspartner Werkstatt

im grunde war es mir egal , hauptsache ordentlich repariert und kostet mich nichts , aber dem ist jetzt leider nicht so

Zweiter Fehler: der Gutachter der Versicherung wäre für dich uninteressant gewesen.
DEINE Werkstatt des geringsten Misstrauens hätte einen amtl. bestellten Sachverständigen einschalten können…

Ist aber auch egal, da das IKind im Brunnen liegt. Was sagt denn der Anwalt, den du sicher (schließlich willst du ja übermorgen in den Urlaub) gestern schon eingeschaltet hast?

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Entschuldigung,

aber das tut weh. Welche seriöse Werkstatt denkt, dass bei 7900€ Schaden ein Kostenvoranschlag ausreichen würde?

Ich kann dir nur einen Rat geben:
Begebe dich SOFORT zu einem Anwalt, der deine Rechte bezüglich des Unfalls kennt und dich vertritt.

Es ist schon eine Menge schief gelaufen.

Warum sollte eigtentlich bei 10.000€ Zeitwert nicht für 7900€ repariert werden?
Ich weiß nicht, ob mein Wissen veraltet ist, aber früher war es so, dass die Reparatur bis zu 30% teurer sein durfte als der Wiederbeschaffungswert.

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Immer noch.

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Also wurde der Ärmste von seiner Werkstatt schlecht beraten und hat sich dann gleich mehrfach von der Versicherung verar***en lassen.

Na, da arbeiten halt die Profis. Solche Beispiele zeigen nur: Unverschuldet Unfall = Anwalt. Eigentlich volkswirtschaftlich bescheuert, da dadurch die Versicherer an sich unnötige Kosten zahlen müssen, welche natürlich umgelegt werden.
Aber wenn man sonst gnadenlos zugelabert und abgezockt wird. Traurig.

Vermutlich sollte nicht für diesen Preis repariert werden, weil der Gutachter einen Schaden von 3700€ berechnet hat.
Gruß
anf

Klaro, offenbar war die Werkstatt nicht sehr professionell.
Aber C5 hatte ja geschrieben:

Und das ist natürlich kein Grund!
Wäre es ein seriöses Gutachten über 7900€ gewesen und läge der Wiederbeschaffungswert bei 10000€, so wäre da absolut kein Grund, die Übernahme der Reparaturkosten zu verweigern.

Dass bei 7900€ die Versicherung sich nicht auf einen Kostenvoranschlag verlässt, ist nachvollziehbar.
Deswegen ärgert mich auch das Verhalten der eigenen Werkstatt! Mir ist gestern ein Reh vors Auto gelaufen. Schaden am Auto sah nicht so groß aus, meine Werkstatt sagte dann aber: „Oh, oh, da drunter kann weit mehr kaputt sein. Da werden wir keinen KV machen, lassen Sie besser einen Gutachter kommen.“

Und dann diese Aussage hier:

Sowas kotzt einen doch an. Allein schon wegen dieser rotzfrechen Aussage hätte man sofort den Anwalt beauftragen sollen. Werkstattbindung gibt es ja - aber dann bei der eigenen Versicherung bei Kaskoschäden.

Moin,

meiner Erfahrung nach (seit 13 Jahren in einem Autohaus) sofort!!! zum Anwalt. Gerade die Axa, vor allem, wenn es noch die Axa 24 (Billigschiene der Axa), versucht alles, um die Geschädigten hinzuhalten. Schlimmer ist eigentlich nur noch die HUK. Gerade, wenn es ein Haftpflichtschaden ist, ist es doppelt ärgerlich, wenn man sich mit der gegnerischen Versicherung, die definitiv mit allen Wassern gewaschen ist, auseinander setzen muss. Da die Schuld eindeutig von der Polizei festgestellt wurde, entstehen dir keinerlei Kosten.

Ab zum Anwalt, sofort!

Data

das war der „Gutachter“ er Versicherung…
Rat mal, warum der den Schaden so niedrig geschätzt hat

Hallo

Ich will mich eben noch einmal melden bis ich so in ungefähr 1 - 2 stunden los fahre und die leere Autobahn nutzen werde.

Also inzwischen ist ein Rechtsanwalt eingeschaltet , der hat sich mit der Werkstatt und mit der Gegnerischen Versicherung in verbindung gesetzt .
zunächst telefoniert und inzwischen einen Brief geschrieben , der aber noch nicht beantwortet ist

Nun erst einmal zu den telefonischen Aussagen der Versicherung :

Das es bei einem exotischen Fahrzeug , also ein Volvo , und kein VW , Audi , Mercedes u.ä länger dauern würde , läge auf der Hand , es wäre ja nicht deren verschulden das der Unfallgegner kein gutes deutsches Auto fahren würde , wo die Ersatzteile vor Ort im 24 std Service beschafft werden könnten

Der Leihwagen kontigent von 10 Tage wäre erschöpft man hatte schon aus Gutmütigkeit 4 Tage dazu gegeben

Der Rechtsanwalt hatte noch einmal einen Gutachter kommen lassen der einfach nur den Fahrzeugwert vor dem Unfall feststellen sollte . ET 08.2013 mit ca 140.000 auf der Uhr mit Summusum Ausstattung , also die obere Ausstattungsvariante von Volvo .
Der Wagen wurde von einem freien Sachverständigen auf 15.400 Euro datiert , also wohl leicht unter dem Wert der Volvo Werkstatt , aber wesentlich höher als der der Versicherung

des weiteren verglich der Rechtsanwalt sowie auch der Gutachter die beiden Gutachten , auf dem der Axa fehlt die Überprüfung der Hinterachse , sowie auch der Ersatz der defekten Felge und des Reifens , der Wagen steht aktuell auf Ersatzrad , das fällt aber nicht auf , da ich damals die Sonderausstattung "Vollwertiges Ersatzrad mit Alufelge " bestellt hatte

Die freie Werkstatt hat auch kein Auftrag den Reifen zu ersetzen , der könnte auch vorher kaputt gewesen sein

Also der Rechtsanwalt hat jetzt erst einmal " Baustopp " angeordnet , da der Wagen laut letzter Info am Montag in die Lackierkabine sollte aber nicht war und der Gutachter heute morgen bei den Vorarbeiten Pfusch festgestellt hat
( Innenwand des neuen Seitenteils war nicht zum lackieren vorgesehen , das sollte so bleiben , weil da ja nachher Innenverkleidung , Teppich etc drüber käme , sowie das das Seitenwandblech jeweils nur rund herum aber nicht innen an den Hilfträgern der Seitenwand gepunktet oder geschweisst war )

Der Rechtsanwalt hat jetzt für die nächsten etwas mehr als 14 Tage Volle Berechtigung nicht nur über die Rechtssache , sondern auch was mit dem Auto geschehen soll zu entscheiden

mit der Axa lies sich jetzt nicht näher klären wie das mit dem Urlaub laufen soll , wie schon gesagt die Mitarbeiterin ist da ziemlich sperrig , " Zitat : Ihr Leihwagen kontigend ist erschöpft

Mit meinem Rechtsanwalt bin ich jetzt so verblieben , da ja kein Leihwagen eine Schweizer Vignette hat , die zum Glück noch in der Schublade liegt und nicht schon im Volvo angebracht war , das ich tatsächlich mit dem Oldtimer zum Genfer See fahre , den Wagen dort aber stehen lasse und nur noch zur Heimfahrt nutze und mir dort einen Leihwagen für den Zeitraum des Urlaubes nehme , der Rechtsanwalt würde sich dafür einsetzen das ich das wohl nach der Gerichtsverhandlung wieder bekäme … und ich soll mir was aussuchen was einem Oberklasse Fahrzeug entspreche , also kein Golf oder Astra und wenn was mit dem Oldtimer ist , das der unterwegs du runden 650 - 700 km nicht schafft , kämen die Reparatur , Abschleppkosten noch obendrauf

Ich nehme mal an das das jetzt September , Oktober wird , bis ich mein Auto wieder habe

Die Aussage ist eine Frechheit sondergleichen. Der Gutachter hätte bei seiner Schätzung der Reparaturdauer genau das mit einbeziehen müssen - vor allem bei soooo exotischen Autos… (aus nem Nachbarland.)

noch so eine Unverschämtheit.

Dir Steht ein Leihwagen für eine „angemessen Zeit“ für die Reparatur zu. Da die Werkstatt von der Versicherung (widerrechtlich) vorgeschrieben wurde, ist es mE deren Problem, wenn die Reparatur so lange dauert.

naja - sollte eine Stufe unter dem Unfallwagen liegen (Stichwort: Schadensminderungspflicht) - aber mehr auch nicht.

Schönen Urlaub

Ich will mich denn mal wieder melden

inzwischen hat der Rechtsanwalt das Auto von dieser (komischen ) Werkstatt weg holen lassen und es zu Volvo bringen lassen.

Dort wurde dann nochmal ein Gutachter hin bestellt der dann zunächst feststellte das die vorherige Werkstatt grossen Murks gemacht hat und das Seitenteil wieder ab muss

des weiteren ist die Alufelge und die Bremse auf der Einschlagseite kaputt , ( die Achse ist aber ganz )

Das Auto hat jetzt erst einmal Reparaturstop bis zur ersten Verhandlung anfang Oktober

Das wird jetzt eine ganz zähe Angelegenheit

Ach so der alte Ascona hat die Reise Genf und zurück problemlos überstanden , dort hatte ich mir ein Megane Cabrio ausgeliehen , Spassmobil für den Urlaub genau das richtige und blieb unterhalb der zustehenden Fahrzeugkategorie