Autorepariert ohne kostenvoranschlag und absprache

Hallo!

Ich habe meinen Citroën in die Werkstatt gebracht weil er gequietscht hat! (in der Garantiezeit)

Ein Mitarbeiter des Hauses( der ist inzwischen entlassen) sagte mir, nach anfrage über den Preis der Reparatur, „gute Kunden gehen mit null Euro raus“!

Das AH repariert munter los: Bremskraftverstärker, Bremssattel u.v.m. ( Ich wusste davon gar nichts)

Ich wurde von der Werkstatt zu keiner zeit informiert, was die Werkstatt reparieren will und wird! (hat man mir nur erzählt nach der Reparatur bei der Abholung von Auto!

Preisliche absprachen wurden nicht getroffen, da die teile, die das Quietschen verursachen Garantietechnisch versichert sind!

Ob ich einen Auftrag unterschrieben habe, weiß ich nicht mehr genau, wenn überhaupt nur um das Quietschen abzustellen!

Muss ich das alles bezahlen, (Rechnungssumme über 2000 Euro) , da keine Kostenvoranschläge sowie Freigaben erteilt wurden ??

Gibt es irgendwelche Gerichtsurteile die darüber gefallen sind??

Ich bin zwar kein Jurist, aber wenn das alles in der Garantiezeit so passiert ist, musst Du meiner Ansicht nach gar nichts außer den Verschleißteilen (bestenfalls die Bremsbeläge inkl. Einbau vielleicht 150,- €) zahlen.
Trotzdem wär ein netter Brief von einem Rechtsanwalt hilfreich (und wahrscheinlich nötig).
Hast Du einen Rechtsschutz? Falls ja, sofort zum Anwalt!

hallo,

dies passiert leider sehr oft dass kunden nichtwissend eine rechnung presentiert bekommen!

mein rat wo man dir helfen kann;

die verbraucherzentrale in dein bundesland die dies von einer anerkannten werkstatt prüfen lassen kann, mann braucht kein mitglied sein!

viel glück

Hallo!

darf denn eine Werkstatt ohne jegliche information an den Kunden einfach los reparieren, keine preisabsprachen, keine infos wurden getroffen

Hallo Citroen Fahrer,

Du hast nicht geschrieben wie alt den Fahrzeug ist, und wieveile
Kilometer du schon gefahren bist.
Bei Bremsenverschleiß gibt es keine Garantie,wenn zB.die Bremsbelge
abgenutzt sind und sie schleifen auf der Bremsscheibe dann gibt es natürlich quietschgeräusche.
Bei so einem Problem geht die Sicherheit vor und die Werkstatt
muß dies ohne nachfragen des Fahrzeugbesitzers sofort reparieren.
Was natürlich unmöglich ist, das diese Reparatur 2000 € kostet.
Da gibt es genaue Zeitangaben zur Reparatur von Bremsen.
Ich würde mir dies alles einmal genau erklären lassen, was genau
alles gemacht und ausgetauscht wurde.
Es gibt Schiedsstellen von Werkstätten über Reparaturen, leider kann ich dir
auf Anhieb keine nennen. Versuche es mal noch über das Internet oder beim ADAC oder bei Auto-Bild nachfragen.

Viel Erfolg und alles gute
wünscht dir
Carlos -Enrike

Hallo,
wenn ich einen Auftrag unterschreibe , weiß ich das auch noch ein paar Tage später.
Ich würde mir eine Kopie des Reparaturauftrages geben lassen und mit dem Inhaber ein klärendes Gespräch führen. Für das KFZ Gewerbe gibt es auch eine Schiedsstelle. Notfalls Interessen durch einen Anwalt vertreten lassen. Haftpflicht?
Gruß Michael Kather

Hallo timian-nk,

„gute Kunden“ dieser Ausdruck ist Auslegungssache des Autohauses. Gute Kunden sind diejenigen, die viel Geld in regelmäßigen Abständen im Autohaus lassen, so würde ich es definieren.
Dies hätten Sie sich schriftlich geben lassen sollen, naja… beim nächsten Mal dann.

Bei einem Neuwagen dürfen Garantie-Fälle nichts kosten. Es sieht bei Kulanz-Fällen anders aus, hier werden normalerweise die Arbeitsstunden berechnet.

Bei einem Gebrauchtwagen gibt es zwar ein Jahr Garantie, aber,soweit ich weiß, nicht auf Verschleißteile. Wenn das Quietschen von Verschleißteilen verursacht wurde, müssen Sie diese bezahlen. Aber Bremskraftverstärker, Bremssattel sind keine Verschleißteile.

Als Sie Ihren Wagen zum AH gebracht haben und dort nur die Beseitigung des Quietschens in Auftrag gegeben haben, aber keine telefonische Benachrichtigung bei Reparaturbedarf vereinbart haben, ist die Werkstatt berechtigt, das Auto solange zu reparieren bis das Quietschen behoben ist. Normalerweise wird man benachrichtigt, wenn eine Rep. ansteht, das macht man Anstandshalber, man muss es aber nicht, außer es wurde so vereinbart.

Es kann sein, dass ein Sachmangel vorliegt. Es gilt das Sachmangel-Schutzrecht. Bis zu einem halben Jahr nach Kauf, muss der Händler den Sachmangel kostenlos beheben, nach diesem halben Jahr sind Sie in der Beweislast und müssen dem Händler beweisen, dass der Mangel schon vor dem Kauf vorhanden war, was in diesem Fall schwierig ist.
Sehen Sie auch in einem Citroen-Forum nach, ob jemand weiß, ob dieses Quietschen schon von Werk ab vorhanden sein kann, oder ob es sich, in Ihrem Fall, um ein seltenes Vorkommnis handelt.

Ich denke, dass hier aber zuviel ausgetauscht wurde.
Dass Bremskraftverstäker und Bremssattel zur gleichen Zeit einen Mangel haben, ist sehr unwahrscheinlich.
Die Werkstatt hätte die nicht defekten Teile wieder einbauen sollen/müssen. Hat die Werkstatt die „alten“ Teile noch?

Mehr kann ich leider dazu nicht sagen, wenn Sie mich auf dem Laufenden halten können, wie es im Endeffekt ausgegangen ist, wäre gut, denn so können Sie auch anderen helfen.

Mit freundlichem Gruß
Daniel

Wenn bei einem Auto in der Garantiezeit (Herstellergarantie) ein Fehler auftritt, so wird dieser kostenlos repariert. Ausgenommen sind natürlich Verschleißreparaturen.
Bei Anschlußgarantien sind oftmals einige Sachen ausgeschlossen, bzw. werden je nach Kilometerstand nur bestimmte Summen anteilig übernommen.
Das ein Brmeskraftverstärker quietschen soll und deshalb erneuert wird, kann ich mir schlecht vorstellen. Wenn es Unstimmigkeiten bei einer Rechnung gibt, kann man die Innung anrufen und um einen Schlicher bitten. Der untersucht den FAll und unterbreitet einen Vorschlag. Diesen kann man annehmen muss es aber nicht als Kunde. Dann bleibt immer noch der Weg zum Gericht. Grundsätzlich sollte man immer erst klären, ob die Reparatur unter die Garantie fällt, wenn nein, was es kostet und dann einen Höchstbetrag festlegen, bis zu dem sie reparieren dürfen. Alle Summen drüber, müssten die dann mit dem Kunden absprechen.

Hallo timian-nk
Ich würde nicht einmal ein Cent Bezahlen!
Wenn du eine Rechtsschutz Versicherung hast gebe das Ganze
an deinen Anwalt und drehe einfach den Spies um in dem
dein Anwalt nach eine Auftragsbestätigung wo du
unterschrieben hast von diesem dubiosen Autohaus
anfordert! Den ohne ein Gültigen Vertrag hat das AH
Schlechte Karten. Meiner meinung nach solltest du Auch
ohne Rechtsschutz ein Anwalt zuzihen!
Schöne Grüße

Hallo

Ja wenn du Gerichtsurteile suchst kannst du das online auf adac. de machen. Müsstest aber Mitglied sein. Wenn nicht, mal einen Kumpel fragen.Denke dass ist nicht korrekt, was die Werkstatt da abgezogen hat aber bin kein Anwalt.

hallo und servus.
schade was so alles passiert.ich denke wenn sie nix unterschrieben haben und keine reparaturfreigabe ihrerseits vorliegt,kann das für die werkstatt schon zum problem werden.müssten sie mal in netz nachforschen.
normalerweise wird vor einer größeren reparatur der kunde informiert.oder mal die schiedstelle der örtlichen kfz innung anrufen.bzw handwerkskammer.

lg

Bitte wenden Sie sich an die Schiedstelle der KFZ-Innung bzw. an einen Rechtsanwalt, der sich mit Vertragsthemen speziell im KFZ-Gewerbe auskennt.

Gruss

Michael

Hallo und einen schönen Gruß
Da bin ich überfragt. ich würde mir beim ADAC eine Rechtsauskunft holen oder meine Rechtschutz Versicherung bemühen.
Mit freundlichem Gruß
H.K

ich sag mal vorsichtig die werkstatt hätte dich eigentlich darüber informieren müssen das mehr teile getauscht oder derartiges gemacht werden muss…einfach teile auswechseln und dann hinterher mehr geld verlangen oder sowas ist schon recht unseriös…genaue gerichtsurteile darüber habe ich aber nicht gefunden…die sache gehört meiner meinung nach zum anwalt…vor allem bei kosten von 2000€ oder mehr…

beste grüße aus leipzig

Hallo da wirst du einen anwalt brauchen oder die KFZinnung

ich persönlich kenne mich im Recht nicht aus!
Gruß Kosmas