Autosachschaden Fahrerflucht

Hallo

gestern Nacht ist irgend so ein ar… in mein parkendes Auto hineingefahren und hat da einen nicht geringen Schaden angerichtet. Der Spinner ist natürlich abgehauen. Meine Frage ist jetzt bezahlt diesen Schaden irgendjemand. Das Problem ist auch das das Auto nur ein Leihwagen ist da meins momentan in der Werkstadt ist. Die Werkstadt hat heute angerufen und meinte ich muss denen jetzt 650€ zahlen. Aber muss ich das wirklich machen oder bezahlt sowas vielleicht doch die Versicherung oder so?

mfg joker

Hallo!

Die 650€ sind sicherlich die Selbstbeteiligung für die Kaskoversicherung, die mit dem Mietvertrag abgeschlossen wurde. Da sitzt Du wohl erstmal (oder auch komplett) drauf. Du kannst nur eine Anzeige erstatten (gegen unbekannt) und falls durch einen glücklichen Umstand der Verursacher gefasst wird, bekommst Du das Geld wieder.

MfG
Lumpi

Nein, wenn der Verursacher des Schadens nicht bekannt ist, zahlt den Schaden niemand Anderes.
Der Schaden entsteht jedoch nicht dem Fahrer, sondern dem Eigentümer des Wagens. So wie du schreibst, als der Verleih-Firma.
Ob du nach Mietvertrag verpflichtet bist, diesen Schaden zu ersetzen, weiss ich mangels Kenntnis deselben nicht. Schau dort hinein oder frage am besten einen Juristen.

VG Jens
www.jens-sternberg.de

hallo, ist ja aergerlich. Der Leihwagen ist doch sicher Vollkasko versichert! Dann wird der Schaden meiner Meinung nach von der Versicherung uebernommen.
Hallo

gestern Nacht ist irgend so ein ar… in mein parkendes Auto
hineingefahren und hat da einen nicht geringen Schaden
angerichtet. Der Spinner ist natürlich abgehauen. Meine Frage
ist jetzt bezahlt diesen Schaden irgendjemand. Das Problem ist
auch das das Auto nur ein Leihwagen ist da meins momentan in
der Werkstadt ist. Die Werkstadt hat heute angerufen und
meinte ich muss denen jetzt 650€ zahlen. Aber muss ich das
wirklich machen oder bezahlt sowas vielleicht doch die
Versicherung oder so?

mfg joker

das ist dumm gelaufen.
Es handelt sich hier um einen Vollkasko-Schaden.
Die Selbstbeteiligung laut Versicherungs-Vertrag ist vermutlich 650.-€.
In deinem Auto-Mietvertrag ist vermutlich vereinbart, dass du diese SB übernehmen wirst wenn der Schadensfall eintritt.
Prüfe also deinen Mietvertrag.
Viele Grüße
Jujlius Jordan

Hallo o0joker0o,

wenn das Auto ein Leihwagen ist, hast Du einen Vertrag darüber abgeschlossen, mündlich oder schriftlich.
Der Schaden kann nicht der tragen müssen, der Dir den Wagen zur Verfügung gestellt hat, daran sollte man denken, wenn man mal „eine kleine Schramme“ verursacht.
Leider hast Du hier wohl die A…karte gezogen.
Also: abklären, wie Dein Vertrag aussieht, ist eine Selbstbeteiligung von € 650,- festgeschrieben, gilt dieses.

MfG, BJM

beim Leihwagen mit nur 650€ SB in der Vollkasko ist es noch gut gelaufen da die meisten 1.000 - 2.000€ haben!!

zur Frage:
ja bezahlen muss man da man es unterschrieben hat!!

mann kann sich nicht gegen alles versichern…

hallo joker,
details kannst du dem kfz-mietvertrag (rueckseite?) entnehmen.
ich vermute mal, dass im „kleingedruckten“ vereinbart wurde, dass du bei einem schaden 650€ sb (selbstbeteiligung, ich glaube dieser betrag ist ‚standard‘ bei vollkaskoversicherung) traegst.
rechtliche tipps kann ich dir diesbzgl. leider nicht geben, habe bei meinen rostlauben nur haftpflicht.
frag’ mal deinen versicherungsfritzen, ob man was ueber deinen eigenene vertrag abrechnen kann - ist aber nur so 'ne idee!
viel erfolg, gruss flor41

Der Wagen der Werkstatt ist vollkaskoversichert und die Werkstatt verlangt von Ihnen jetzt den vereinbarten Selbstbehalt in Höhe von € 650,–. Es gibt Privathaftpflichtversicherungen die diesen Selbstbehalt übernehmen. Ist aber abhängig von der Gesellschaft und dem gewählten Tarif. Viele Grüße Matthias Patzak, Freiburg

hallo joker,

kommt drauf an wie die leihwagenvereinbarung aussieht.
in der regel ist dort vollkasko mit einer selbstbeteiligung vereinbart. die höhe kann natürlich schwanken.

beste grüße
maddin

hallo oojokeroo,
deine frage kan ich so nicht beantworten,da ich kein rechtsanwalt bin.du solltes dich an den versicherungsverband wenden.
mfg.fm.

nimm dir besser einen anwalt. mfg

Hallo

Normalerweise leistet, ganz egal bei welchem Schaden die Versicherung sofern Sie eine Kaskoversicherung haben. Ansonsten sind Sie leider dazu verpflichtet für den Schaden selber aufzukommen.
Nützlich wäre ein Kennzeichen, aber ich gehe davon aus, dass die den A… nicht gesehen haben. Wenn Sie Glück haben, meldet der Schuldige den Schaden bei seiner Versicherung (möglicherweise hat er sich Ihr Kennzeichen aufgeschrieben). Dann werde Sie innerhalb von 2 Wochen eine Schadensmeldung des Verursachers bekommen.

Hoffe ich konnte ihnen weiterhelfen.
Mfg