Autotür zerkratzt andere Autotür wer zahlt

Folgende Situation:
Meine Tochter holt etwas aus dem Auto und zerbeult die Tür des Nachbarns mit unserer Autotür.
Da ich einen erweiterten Versicherungsschutz habe wo ich den Zusatz mal hier reinstelle wo steht:
Mitversichert ist die gesetzliche Haftpflicht aus/als
-Gebrauch auf nichtöffentlichen Plätzen und Wegen verkehrenden Kraftfahrzeugen ohne Geschwindigkeitsbegrenzung .
Da die Situation auf den Innenhof des Hauses passiert ist wo 2 Garagen stehen verstehe ich diesen Platz als nicht öffentlich. Leider standen an diesem Tag die Autos nicht in der Garage.
Auszug aus den besonderen Bedingungen:
Versichert ist jedoch die gesetzliche Haftpflicht wegen Schäden die durch den Gebrauch des Fahrzeuges soweit es sich handelt um:
nur auf nicht öffentlichen Wegen und Plätzen verkehrenden Fahrzeugen und Anhänger ohne Rücksicht auf eine Höchstgeschwindigkeit .
Welche Haftpflicht haftet denn jetzt?
LG Saki

Hallo!

Die Haftpflicht des Autos wird wohl für den Fremdschaden haften.
Das ist doch keine extra Versicherung, wenn sie auch auf den NICHT-öffentlichen Bereich ausgedehnt wird.

Denn das „Türöffnen“ zählt wohl mit zum „Gebrauch des Fahrzeugs“ und seinen damit verbundenen Gefahren.

mfG
duck313

Meine Tochter holt etwas aus dem Auto und zerbeult die Tür des
Nachbarns mit unserer Autotür.

Hi,

wie alt ist deine Tochter?
In einer modernen Privathaftpflichtversicherung müsste sich folgender Satz finden:
„Schäden durch nicht deliktfähige Kinder beim Ein- und Aussteigen aus Kfz.“

Gruß Keki