Hallo,
ich habe folgende Frage: mir hat jemand der sich damit auskennt erzählt dass bei einem Autounfall der unverschuldet war, dem Geschädigten 14 Tage Mietwagenkosten erstattet werden. Wenn diese 14 Tage aber abgelaufen sind und der Geschädigte nicht danach ein Auto (egal ob ein Gebrauchtwagen oder Neuwagen etc) gekauft hat, die Versicherung des Unfallverursachers den Mietwagen nicht zahlt. Kann das wirklich korrekt sein? Man kann jemanden doch nicht zwingen sich innerhalb von 14 Tagen ein „neues“ Auto zu kaufen. Theoretisch könnte man sich ja auch eine Weile das Auto der Eltern oder von wem auch immer leihen und sich dann irgendwann in Ruhe umschauen.
Danke für die Antworten
VG Cleo