Autounfall hilfe

Ich hatte am Montag einen Autounfall.

http://imageshack.us/photo/my-images/827/unfallskizz…

Ich habe ein Skizze skizziert für ein leichteres Verständnis.

Ich befand mich auf eine Vorfahrtsstraße. Vor mir befand sich ein Rückstau. Ich musste halten. Es befand sich ein LKW vor mir. Er rollte nach vorne und blockierte die Straße nur noch zu zwei-fünftel. ich überholte ihn mit ca 10 - 15 km/h. Es wahr weit und breit kein Gegenvehrkehr zu sehen. Ich musste für einen kurzen Moment auf die Abbiegerspur. Ich Signalisierte direkt mit meinem rechten blicken das ich zurück auf die Grad-spurige Straße wollte. Ich wahr eine 3 Meter auf der Abbiegerspur. Ich fuhr weiter und beschleunigte auf ca. 30 bis 40 km/h wo mir der Linksabbieger auf die Fahrbahn geraten ist.

Er behauptet das ich abbiegen wollte und zu schnell gefahren sei. Die Polizei betitelte Ihn als Unfall verursacher.

Er will Einspruch erheben.

Was kann passieren ?

Ich denke das wird sich dann höchstens nach Beweislage entscheiden.
Daher: gibt es Zeugen? Haben die gesehen, dass Du „zurückwechseln“ wolltet und entsprechend geblinkt hast? Dann bist Du klar im Vorteil.

Wenn die Polizei ohnehin schon den Streitgegner als Verursacher ausgemacht hat, bist du denke ich auf der sicheren Seite! Keine Sorge… :wink:

Was kann Dir passieren? Möglicherweise bekommst Du eine Teilschuld.
Aber: „KANN“!! Nicht voreilig sorgen. Besser:

Abwarten! Wenn er widerspricht und es vor Gericht kommen sollte(!!) - auch fraglich, da es auf die jeweilige Würdigung durch Staatsanwalt bzw. Richter ankommt - erfährst Du das jedenfalls rechtzeitig.
Solltest Du hier dann Beteiligter sein steht Dir möglw. ein Akteneinsichtsrecht zu. Am besten mit dem Schreiben, dass Du dann.von.Gericht erhälst zum Gericht gehen.und dort nachfragen. Wenn Dir die Aktenlage zu unsicher ist oder Du noch immer Bedenken hast: Anwalt kontaktieren.

Jetzt aber erstmal abwarten! :wink:

Leider gibt es keine zeugen. Ich habe die Fahrbahn nicht mal richtig verlassen

Hallo Joepen117,
toll Recht haben und Recht kriegen ist zweierlei…
Für mich bist du klar im Recht !
Aber er hat auch das Recht es anzuzweifeln.
Fakt ist wenn du hättest abbiegen wollen hättest du knapp hinterm LKW in die Abbiegespur fahren müssen ! Bist du nicht sondern geradeaus gefahren also VORFAHRT gehabt !
Wer abbiegt muss klar den Gegenverkehr beachten.
Möglich dass er sich hat iritieren lassen durch dein linksblink und dann rechtsblink das ändernt nichts an der Tatsache dass du eindeutig auf der Geradeausspur warst.
Meld es einfach der Versicherung und wenn du hast natürlich Rechtsschutz.
Solltest du das nicht haben würde ich mir eine (kostenlose) Rechtsauskunft einholen und da wird man dir auch sagen dass du das nicht hinnehmen musst. Es gibt extra Anwälte für Verkehrsdelikte.
Wenns denn eine einfache Kreuzung wäre ohne Schilder würdest du vlt. 30% fangen aber das ist eindeutig Geradeausspur und da seine Arbeit genau dort ist muss er die Kreuzung kennen und geht wohl auf Dummenfang
Ich wünsche dir viel Glück !
sweetsour

So wie ich das aus Ihrer schriftlichen Zusammenfassung verstehe, war erstmal weit und breit kein Gegenverkehr zu sehen. Andererseits war der Unfallgegner „Linksabbieger“ was wiederrum i.V.m. Ihrer Skizze auf Gegenverkehr schließen lässt. Oder kam er von links und wollte selbst links, also in Ihre Richtung abbiegen?

Weiter nehme ich an, dass Sie mit einem rechten „Blinken“ Ihre Einordnung in die Spur zum Geradeausfahren signalisierten (Ein Blicken wird der Unfallgegner schwer wahrgenommen haben).

Bitte erläutern Sie nochmals den Satz: „Ich wahr eine 3 Meter auf der Abbiegerspur“. Meinen Sie damit, dass sie keine 3 Meter die Abbiegerspur entlang gefahren sind? Wo genau waren Sie dann (Zeichnung auf der Karte erleichtert einiges)?

Mir wird nicht klar, wo sich der Rückstau befunden hat? War es ein Rückstau auf der Strecke, die geradeaus führte, oder befand sich der Rückstau auf der Rechtsabbieger-Spur, und wollte der Lkw nach rechts fahren, hat aber die Geradeausfahr-Spur zu 2/5 blockiert?

Wo genau befand sich der Lkw (so klein, wie auf Ihrer Skizze wird er wohl nicht gewesen sein), wo wollte er hin?
Wo genau haben Sie ihn überholt? Wie war die Sicht?
Konnte also der Gegenverkehr die Verkehrslage auf Ihrer Strecke gut einsehen?
Eine Zeichnung mit Linien und einer erklärenden Legende würde die Sachverhaltseinschätzung erheblich erleichtern um keine Meinung ins Blaue hinein zu äußern.

P.S: Vor Gericht ist alles nur eine Beweisfrage, wenn der Unfallgegner nicht alleine im Auto war und seine Mitfahrer seine Erklärungen (etwa, „dass Sie nach links geblinkt haben“) bezeugen, sieht es schlecht für Sie aus, auch wenn Sie noch so im Recht sind.

Hallo, es geht vermutlich erst mal über die Versicherungen mit Gutachten und Gegengutachten. Er wird sich einen Anwalt nehmen, der sowohl die Gutachten beurteilt und auch Akteneinsicht in die polizeiliche Unfallaufnahme erhält. Wenn dann sein Anwalt ihn immernoch rät Einspruch zu erheben, wird vermutlich ein Schlichtungsversuch unternommen. Spätesten jetzt sollten Sie sich auch einen Anwalt nehmen (am Besten vorher schon ein Beratungsgespräch führen und Ihre Versicherung darüber informieren, mögl. bekommen Sie von der Versicherung einen Anwalt gestellt). Wenn diese Schlichtung zu nichts führt kommt es zu einer Verhandlung mit Rechtssprechung. Der Richter wird sich dabei meist mehr nach der poliz. Unfallaufnahme richten.
Am Besten jetzt schon mit einem Fachanwalt in Verbindung setzten.
MfG

wenn sie auf der vorfahrtsstraße waren, nichts. es gibt grundsatzurteile, die den blinker als nicht bindend beurteilen. warten sie ab, denn die polizei hat die situation offenbar genauso beurteilt.