Autounfall mit 2 Schwerverletzten!

Ich habe folgendes Problem.

Ich habe einen Bekannten, der von nem Freund von mir n Auto gekauft hat (bisher aber noch nicht voll gezahlt!). Die Versicherung lief vorerst auf meinen Namen (ich muss dazu sagen, das er bis zum 25.04.2013 in der JVA eingesessen hat). Er wollte die Versicherung sofort nach Entlassung auf seinen Namen umschreiben lassen, da er in seinen Urlauben keine Papiere ausgehändigt bekommen hat (Fluchtgefahr!). An seinen Urlaubstagen hat er nur einen Ausgangsschein mit Lichtfoto der JVA ausgehändigt bekommen. Mehr Papiere hat die JVA lt. seinen Aussagen nicht ausgehändigt (weder Personalausweis noch Führerschein). Da ich kein Experte im Umgang mit der Justizvollzugsgesetzen bin, habe ich ihm geglaubt. Er hatte immer wieder glaubhaft betont, das die Versicherung nur übergangsmäßig auf mich laufen sollte bis zu seiner Entlassung. Am Folgetage der Entlassung (26.04.2013)hat er es zeitlich nicht geschafft, den Wagen umzumelden, da Ämter nur bis 12 Uhr auf haben und er sich zunächst ummelden, unverzüglich bei der Bewährungshilfe zu melden hat und bei der Polizei vorsprechen musste. Wir wollten dies am Montag sofort erledigen.

Jetzt kam es zu folgendem Vorfall. Er hat in der Nacht von Freitag auf heute im alkoholisierten Zustand einen Unfall mit 2 Schwerverletzten verursacht (Sein Beifahrer und er selber). Beide Männer wurden in verschiedenen Krankenhäuser aufgenommen. Der Beifahrer wurde sogar mit dem Rettungshubschrauber in eine Spezialklinik geflogen. In folge des Unfalls stellte sich heraus, das er nicht im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis ist (was er mir aber vorher jedoch beteuert hat). Der Sachschaden beträgt 3100 EUR. Vom Personenschaden möchte ich hier gar nicht reden. Das Fahrzeug wurde von der Polizei sichergestellt und ihm droht ein Strafverfahren.

Meine Frage ist nun. Mit welchen Folgen kann ich rechnen? Kann ich hierfür auch belangt werden? Ich habe defintiv nicht gewusst, das er keinen Führerschein besitzt. Kann sogar unter Umständen mein Führeschein eingezogen werden?

Ich bin grad super entsetzt und weiss nicht, wie ich mich jetzt auch zu verhalten habe. Kann ich von der Polizei die Nummernschilder zwecks Abmeldung des Fahrzeuges ausgehändigt bekommen.

Ich weiss, das ganze hört sich sehr naiv an, aber ich brauche dringend einen Rat bzw Info, was jetzt auf mich zukommen kann.

Danke!!!

Hallo Naddy, von werweißwas werde ich gefragt, ob ich Deine Fragen beantworten kann…
Das kann ich aber nicht, zumal ich kein Rechtsanwalt bin. Wenn ich es richtig verstanden habe, muss Deine Versicherung mindestens für die Unfallfolgen des Beifahrers zahlen. Dem Beifahrer würde allerdings wohl Mitverschulden angerechnet werden. Ich würde empfehlen, dass Du zunächst mal mit der Versicherungsgesellschaft sprichst. Ferner gibt es eine kostenlase Rechtsberatung beim ADAC, wenn man Mitglied ist. Notfalls kann man sich an die Öffentliche Rechtsauskunft wenden.

Zur Klarstellung:

Du bist also Versicherungsnehmer, aber nicht Halter des Fahrzeuges?

In dem Fall hast Du mit der Straftat Fahren ohne Fahrerlaubnis nichts zu tun, mit der Trunkenheitsfahrt sowieso nicht.

Als Versicherungsnehmer kann man Dich hier auch nicht direkt belangen, Du wirst aber in der Folge in der Schadenfreiheitsklasse steigen.

Da es sich hier um Straftaten handelt wird die Versicherung den Verursacher zur Kasse bitten.

Hallo Naddy76,
jetzt auf die Tour zu kommen, dass man schon sehr blauäugig sein muss, um einen Fremden auf die eigene Versicherung fahren zu lassen, ist wohl zu spät… NIEMALS… egal…
Also, es gibt einen Straftatbestand, der heißt in etwa, dass Sie es als Halter des Fahrzeuges zugelassen haben, dass ein anderer das Fahrzeug führt, ohne im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis zu sein…

Bei der Konstellation hier kommen sie am besten raus, wenn sie einen schrifltichen Kaufvertrag gemacht und dem Besitzer die Papiere komplett überlassen haben. Wobei mir hier einfällt, dass sie das Fahrzeug nur mit den Kennzeichen nicht abmelden können, dazu brauchen sie ZB I und II (Schein und Brief). Haben Sie keinen Kaufvertrag, dann sollten sie eine eidesstattliche Versicherung über den Verkauf abgeben (vor Kfz.Zulassung oder Gericht) Klären sie dringend den Sachverhalt mit ihrer Versicherung, da bei dem Unfall ein Dritter geschädigt wurde und dessen Ansprüche ja auch im Raum stehen (wenn die Versicherung eintreten muss, werden sie hochgestuft).

Bei der ganzen Angelegenheit werden sie Ihre Fahrerlaubnis sicher nicht verlieren, aber sie werden etwas Mühe haben, aus der Verantwortung für das Zulassen des Führens des Fahrzeuges s.o. und den Ersatzansprüchen des Beifahrers herauszukommen. Noch dazu dürften sie keine realisierbaren Ansprüche aus den für sie eventuell entstehenden Kosten und Nachteilen geltend machen können, da der Verursacher diese wohl eher nicht erfüllen kann.

Sollten sich Probleme abzeichnen, wäre es besser wenn Sie sich qualifizierte rechtliche Hilfe suchen.
LG und viel Erfolg
Conny

Hallo,
aus der Schilderung des Sachverhaltes geht leider nicht hervor, auf wen das Fahrzeug zugelassen war. Das ist jedoch ein wichtiger Punkt für die Beurteilung der Rechtslage. Wobei ich natütlich auch sagen muss, dass der ganze Sachverhalt sehr umfangreich ist und somit grundsätzlich ein Fall für einen Rechtsanwalt.
Vorausgesetzt Sie waren nicht nur Versicherungsnehmer sondern auch der Halter ( Zulassung auf ihren Namen), dann stehen sie in vollen Umfang für die Folgen ein. Als Halter muss man sich vor Übergabe des Fahrzeugs vom Vorhandensein einer Fahrerlaubnis durch Einsichtnahme des Führerscheins überzeugen. Wenn sie nicht Halter sind, ist der Sachverhalt m.E. anders zu beurteilen. Aber wie schon oben gesagt ist das dann ein Fall für einen Rechtsanwalt.
LG und toi toi toi

Hallo,

ich denke, dass du nicht nur die Versicherung bezahlt hast, sondern zulassungstechnisch auch Fahrzeughalterin bist.
Als Halterin bist du verpflichtet, dich zu vergewissern, dass ein Fahrer tatsächlich einen Führerschein besitzt. Praktisch musst du ihn dir zeigen lassen.
Eine Fahrt ohne Führerschein ist auch eine Fahrt ohne Versicherung, d.h. deine Kfz-Versicherung wird den Fahrer oder dich bzw. euch beide in Regreß nehmen wollen.
Wenn du Pech hast, ermittelt die Polizei auch gegen dich wegen Fahrenlassens ohne Fahrerlaubnis.
An deiner Stelle würde ich mir einen Rechtsanwalt nehmen. Die Sache könnte verdammt teuer werden.
Tut mir leid, dass ich dir keine bessere Antwort geben konnte.

Gruß

M. Stephan

Hallo,

wenn ich richtig davon ausgehe, dass der ganze Wagen auf dich zugelassen ist, wirst du nicht ganz ungeschoren davon kommen. Als Fahrzeughalter bist du auf jeden Fall für einige Dinge mitverantwortlich. In Anbetracht der vorliegenden Konstruktion (Zulassen des Fahrzeugs für einen anderen, der derzeit keine richtigen Papiere hat) könnte es sein, dass man etwas Milde walten lässt.
Der Wagen kann natürlich sofort abgemeldet werden, dazu brauchst du Zulassungsbescheinigung und Kennzeichen. Anfrage bei der Polizei nach den Kennzeichen ist sinnvoll. Wenn der Pkw nicht beschlagnahmt ist, steht dem Abbau der Kennzeichen nichts im Wege.
Ansonsten kannst du jetzt nur abwarten, ob man dich voll in die Verantwortung nimmt!

Halo Naddy,
wenn es sich genauso verhält, wie Du es schreibst, dann solltest Du Dir unbedingt einen in Verkehrsrecht und Strafrecht versierten Anwalt nehmen.
Unklar für mich ist, auf wessen Namen ist das Fahrzeug zugelassen, wenn Du auch der Halter bist, hast Du ganz schlechte Karten. Du hättest dich vergewissern müssen, dass der Fahrer im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis ist.
Das Strafverfahren wegen Körperverletzung bekommt der Fahrer sowieso, die Fahrerlaubnis dürfte er für einige Jahre nicht bekommen. Die Versicherung wird sich sperren, den Schaden zu begleichen, denn einmal war Alkohol im Spiel und zweitens die notwendige Fahrerlaubnis nicht vorhanden.
Hoffentlich ist nur der Wagen und nicht noch anderes Allgemeingut beschädigt worden.
Was die Krankenversicherungen machen, wird auch noch zu klären sein.
Also, geh zum Anwalt, eventuell auch über den ADAC und hoffentlich hast Du eine Rechtsschutzversicherung.
Dein Führerschein dürfte eigentlich nicht in Gefahr sein, aber den Spielraum haben die Gerichte natürlich und Unwissenheit oder zu guter Glauben schützen vor Strafe nicht.
Alles Gute

Das hört sich alles nicht gut an. Zunächst einmal die Versicherung. Die wird vermutlich den Schaden erst einmal ersetzen, je nach Versicherungsbedingungen aber ggf. die Schadenssumme zurückfordern - von wem auch immer! Versicherungsbedingungen sind aber nicht meine „Baustelle“.
Allerdings hasben Sie das Fahrzeug ja verkauft. Ich gehe davon aus, dass es einen ordentlichen Kaufvertrag gibt, so dass sie den Verkauf auch nachweisen können. Dann kann der Käufer mit dem Auto machen, was er will und sie wären hier aus dem Schneider. Können Sie den Verkauf nicht belegen, muss man davon ausgehen, dass sie ihr Fahrzeug einem Dritten nur überlassen haben. Hier sagt der Gesetzgeber eindeutig, dass man sich vergewissern muss, dass der Fahrer im Besitz einer Fahrerlaubnis ist. Also zeigen lassen. Sonst wird wegen des Verdachts des Fahrens ohne Fahrerlaubnis durch Unterlassen ermittelt.

Zu den Kennzeichen. Ich gehe davon aus, dass das Fahrzeug als Beweismittel oder als Spurenträger sichergestellt worden ist. Solange das Fahrzeug nicht freigegeben wird, kommt man da nicht dran - zumal ihnen das Fahrzeug nicht mehr gehört. Sie können aber zu ihrem zuständigen Straßenverkehrsamt gehen und die Angelegenheit auch ohne Kennzeichen klären.

Hallo Naddy76,

erst einmal: dumm gelaufen und ich denke, auch Sie werden ihre Lehren aus der Geschichte ziehen.
Also, rein strafrechtlich kann Sie niemand zur Verantwortung ziehen. Sicherlich wäre es immer ratsam, bevor man ein Fahrzeug ausleiht oder was auch immer, sich davon zu überzeugen ob der Betreffende im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis ist. Auf der anderen Seite, wenn ich ein Fahrzeug kaufe, ist es nicht zwingend erfoderlich im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis zu sein. Ich könnte mir einen Bus kaufen und mir diesen auf mein Grundstück stellen.
Eventuell könnte Ihnen Ihre Versicherung bei der Schadensregulierung Probleme bereiten. Sind nur Sie auf das Fahrzeug versichert bzw. nur Sie dürfen das Fahrzeug führen, erlischt möglicherweise der Versicherungsschutz und Sie bleiben auf dem Schaden sitzen. Einzelheiten dazu finden Sie in Ihrer Police oder erfragen sie telefonisch bei Ihrer Versicherung.Teilen Sie der Versicherung den Vorgang mit, auch das das Fahrzeug nicht mehr fahrbereit ist und sie es abmelden wollen.
Wenn Sie zum zuständigen Polizeirevier gehen und freundlich die Herausgabe zum Zwecke der Abmeldung des PKW fordern, dürfte dem nichts entgegenstehen.
Weitere Fragen ? Ich helfe Ihnen gerne weiter

mfG, FoPo

Hallo,

der Versicherer wird den Schaden ersetzen. Da das Fahrzeug auf dich versichert war, muss dein versicherer zahlen. er wird beim fahrer regress infolge obliegenheitsverletzung holen. z. Alkohol, fahren ohne Fahrerlaubnis ca. 10.ooo,- zum personenschaden kann nur der beifahrer ansprüche stellen. der fahrer, der ja den unfall verursacht hat, nicht.

kann man dir nachweisen das du gewust hast, dass der freund keinen füherschein hat, so gilt gegen dich das fahrenlassen einer person ohne fahrerlaubnis. der versicherer wird gegen dich einen regress einleiten, ähnlich freund.

nein, dein fühererschein kann nicht eingezogen werden.

ja du kannst die nummernschilder zwecks abmeldung bei der polizei abholen.

vielleicht konnte ich etwas helfen, grüsse hook

Hallo naddy76
danke für Ihre Anfrage. Leider bin ich hier ein wenig überfordert.
Ich würde Ihnen vorschlagen, diese Frage in dem Forum
www.123recht.net/forum unter Verkehrsrecht/ Button
„SUCHE/LOS“ links oben zu stellen. Vorher bitte anmelden.
Verpflichtet zu nichts.
Oder wenn Sie es rechtsgenau wissen wollen, mit einem
minimalem Beitrag von einem Rechtsanwalt unter:
www.frag-einen-anwalt.de/forum beraten zu lassen.

Ich hoffe Ihnen auf diesem Weg eine erste rechtliche Orientierung ermöglicht zu haben und verbleibe

mit freundlichen Grüßen

kraroma