Autounfall mit folgen für Auszubildende

Eine Freundin hat vor kurzem einen Autounfall gehabt.Sie war auch bei einem Anwalt weil sie nicht an dem Verkehrsunfall Schuld war , sie ist jetzt die 3 Woche krankgeschrieben aufgrund von HWS und linker Schulterprellung. Sie hat in ner Woche einen Termin beim Orthopäden aufgrund von starker Schulter und Nackenschmerzen.

SIe ist jetzt im 3.Lehrjahr der Altenpflege und aufgrund des Unfalls hat sie mittlerweile einige Fehlstunden in der Schule und auf der Arbeit. Gibt es eine möglichkeit das die vllt doch zur Prüfung zugelassen wird? Oder muss sie das 3 Lehrjahr dann wiederholen? Ich glaube sie hat zumindest anspruch auf Schmerzensgeld.

Kann uns irgendeiner was zu dem Thema sagen? Weil wenn sie ja nicht zur Prüfung zugelassen wird  muss sie ja das ganze Lehrjahr wiederholen obwohl sie eigentlich ja bald richtiges Gehalt verdient hätte. Schiebt sich das alles noch ein ganzes jahr nachhinten.

Hallo,

SIe ist jetzt im 3.Lehrjahr der Altenpflege und aufgrund des
Unfalls hat sie mittlerweile einige Fehlstunden in der Schule
und auf der Arbeit. Gibt es eine möglichkeit das die vllt doch
zur Prüfung zugelassen wird? Oder muss sie das 3 Lehrjahr dann
wiederholen?

Es dürfte eine Prüfungsordnung geben, die auch die Zulassung zur Prüfung regelt. Was ist dort festgelegt?
Eine wirklich verbindliche Information bekommt sie bei der Stelle, beider auch die Prüfung abgelegt wird. Was spricht dagegen, dort nachzufragen?

Nebenbei bemerkt: sie könnte trotz Krankheit versuchen die Schule zu besuchen …

Gruß
Jörg Zabel

Macht sie ja auch aber trotzdem wird sie nicht die vorgeschrieben Stunden erreichen und ob ein Härtefall antrag akzeptiert wird steht noch im Raum da die noten nicht die besten sind aber für die Zulassung hätte es aufjedenfall gereicht.

Man darf 28 Krankheitstage pro Lehrjahr haben. Diese hat sie jetzt fast auch erreicht und zudem kommt noch das keiner weiß wann sie wieder wirklich arbeiten kann aufgrund der starken Schmerzen.

SIe ist jetzt im 3.Lehrjahr der Altenpflege und aufgrund des
Unfalls hat sie mittlerweile einige Fehlstunden in der Schule
und auf der Arbeit. Gibt es eine möglichkeit das die vllt doch
zur Prüfung zugelassen wird? Oder muss sie das 3 Lehrjahr dann
wiederholen? Ich glaube sie hat zumindest anspruch auf
Schmerzensgeld.

Wenn sie das Lehrjahr wiederholen muss wegen der Unfallfolgen hat sie auf erheblich mehr Anspruch als nur auf ein paar hundert Euro Schmerzensgeld…

Kann uns irgendeiner was zu dem Thema sagen? Weil wenn sie ja
nicht zur Prüfung zugelassen wird  muss sie ja das ganze
Lehrjahr wiederholen obwohl sie eigentlich ja bald richtiges
Gehalt verdient hätte. Schiebt sich das alles noch ein ganzes
jahr nachhinten.

Eben. Verdienstausfall nämlich.

Ja das weiß sie ja noch nicht weil jeder sagt ihr das wenn sie jetzt nicht mehr arbeiten geht in nächster Zeit das sie vllt gekündigt wird vom Betrieb weil sie jetzt schon fast einen Monat fehlt. Sie wollte zur schule hat es auch versucht kann aber aufgrund der starken schmerzen nicht länger wie 1-2 stunden sitzen. Und ist jetzt deswegen auch nicht mehr in der schule sie muss jetzt erstmal abwarten was der Orthopäde meint weil sie hat angst das sie garnicht mehr in der Altenpflege arbeiten kann… Das schmerzens Geld wäre nebensächlich. Nur weiß sie nicht wie es weitergehen soll wenn sie nicht zur Prüfungzugelassen wird. und der Betrieb muss ja auch zustimmen das sie dann da vllt das 3 jahr wiederholen darf weil der Ausbildungsvertrag läuft ja nur bis nächstes jahr