Hallo!
Der Gutachter ( den Du bestellst und die VS bezahlt)ermittelt doch Zeitwert, Reparaturkosten und kommt dann zum Schluss "Wirtschaftlicher Totalschaden.
Das heißt, Du hast Anspruch auf den Wiederbeschaffungswert eines vergleichbaren Gebrauchten (das ist immer etwas mehr als der reine Zeitwert)
Und den würdest du auch in Geldwert von der VS erhalten.
Und zusätzlich kann zu deinem Schaden gehören ein Mietwagen oder Nutzungsausfall für die Tage die der Gutachter braucht (wenn nicht mehr fahrbereit) und für die Suche bis zur Wiederbeschaffung. In der Regel bis zu 14 Tage.
Dann Abmeldekosten, neue Kennzeichen, neue Anmeldung.
Abgezogen würde der Restwert des Wagens, dazu stellt der Gutachter ihn in ein Händlerportal ein und Interessenten (Recycler, Aufbereiter, Exporteur)) bieten Geld dafür.
Das höchste Gebot würde die VS von der Entschädigungssumme abziehen.
Allerdings bekommst Du das Geld ja von dem Aufkäufer ausbezahlt. Also ein Nullsummenspiel.
MfG
duck313