Autounfall / Restwert / Auszahlung / gegnerische Versicherung

Hallo zusammen,

mein Nachbar ist mir ins Auto gefahren.
War bei einem Sachverständigen und habe ein Gutachten erstellen lassen.
Restwert wurde ermittelt. Es handelt sich um einen regionalen Autoverwerter. Es ist ein wirtschaftlicher Totalschaden.

Die gegnerische Versicherung hat einen höheren Restwert von einem überregionalen Autoverwerter ermittelt, bezieht sich darauf und hat mir nun einen geringeren Schadensbetrag ausgezahlt.
Das Auto möchte ich allerdings nun inserieren und an privat verkaufen, da ich meiner Meinung nach einen höheren Verkaufswert erzielen kann.

Welcher Restwert wird zugrunde gelegt? Der des Gutachters oder der der Versicherung?
Lohnt ein Gang zum Anwalt?
Ich möchte nämlich den höheren Schadensbetrag lt. Gutachten ausgezahlt bekommen, also die Differenz noch überwiesen bekommen. Die Versicherung stellt sich allerdings quer.

Vielen Dank schon mal.

Gruß

Du hast einen Anspruch darauf, genau den Schaden ersetzt zu bekommen, der dir entstanden ist.

Wenn du mit dem Angebot der Versicherung nicht zufrieden bist, kannst du versuchen, einen höheren Schaden zu beweisen.

Du hast nun drei mögliche Restwerte:

  • den niedrigsten, den der erste Gutachter ermittelt hat
  • den mittleren, den der zweite Gutachter bestimmte
  • den höchsten, den du bei Privatverkauf vermutest.

Du möchtest also nun tatsächlich versuchen, den niedrigsten Wert durchzusetzen, obwohl du weißt, dass du dann unberechtigt viel Geld von der Versicherung bekommen würdest?

Abseits der Moral (JA, ich halte dein Vorhaben für verwerflich!):
Ich kenne es so, dass die Restwertermittlung über verbindliche Ankaufsangebote aus Restwertbörsen stammt. Die Versicherung kann so nachweisen, dass dieser Ankauforeis mindestens zu erzielen ist, wenn man das Angebot annimmt. Wie willst du denn da noch argumentieren, dieser Wert sei zu hoch?

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Für die Ermittlung des Wertes von (unbeschädigten) Fahrzeugen wird gern auf Listen wie die von Schwacke zurück gegriffen. Die bewerten das Auto anhand seiner Merkmale (Typ, Baujahr, Motorisierung, Ausstattung usw.) und soweit ich mich erinnere, fließen dort auch die Verkaufsregionen ein. Diese Merkmale ergeben einen guten Mittelwert, von dem es dann noch Abweichungen aufgrund des Zeitzustandes geben kann (Laufleistung zu hoch oder zu niedrig, Auto sehr gut oder sehr schlecht gepflegt usw.). Das stellt den Wert des Fahrzeugs vor dem Unfall dar. Und im Falle eines wirtschaftlichen Totalschadens entspricht dieser Wert dem Schaden des Versicherten.

Von diesem Wert kurz vor dem Unfall wird das (verbindliche) Ankaufsangebot des Verwerters abgezogen. Den Rest bezahlt die Versicherung. Somit ist der Besitzer in die Lage versetzt, sich ein gleichwertiges Fahrzeug zu kaufen, um den Schaden auszugleichen.

Du könntest natürlich gegen die Versicherung vor Gericht ziehen und versuchen, den Wert des anderen Gutachtens als maßgeblich durchzusetzen. Es kann aber auch passieren, dass die Versicherung dagegen in Berufung geht mit einem erneuten Gutachten. Versicherungen zeigen mitunter einen erstaunlich langen Atem. Solange hast Du den verunfallten Wagen an der Backe. Das geht dann natürlich erstmal nicht:

Vielleicht kommt nach dem Prozess und der langen Standzeit des Unfallwagens mehr Geld raus, vielleicht auch weniger. Ein geneigter Fachanwalt wird Dir Deine Aussichten vielleicht etwas genauer aufzeigen.

Nur so aus Neugier: wie hoch ist denn der Unterschied beider Wertgutachten?

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