Hallo zusammen,
mein Nachbar ist mir ins Auto gefahren.
War bei einem Sachverständigen und habe ein Gutachten erstellen lassen.
Restwert wurde ermittelt. Es handelt sich um einen regionalen Autoverwerter. Es ist ein wirtschaftlicher Totalschaden.
Die gegnerische Versicherung hat einen höheren Restwert von einem überregionalen Autoverwerter ermittelt, bezieht sich darauf und hat mir nun einen geringeren Schadensbetrag ausgezahlt.
Das Auto möchte ich allerdings nun inserieren und an privat verkaufen, da ich meiner Meinung nach einen höheren Verkaufswert erzielen kann.
Welcher Restwert wird zugrunde gelegt? Der des Gutachters oder der der Versicherung?
Lohnt ein Gang zum Anwalt?
Ich möchte nämlich den höheren Schadensbetrag lt. Gutachten ausgezahlt bekommen, also die Differenz noch überwiesen bekommen. Die Versicherung stellt sich allerdings quer.
Vielen Dank schon mal.
Gruß