Hallo,
nach einem Unfall ist alles geklärt, die gegnerische
Versicherung muss zahlen.
Ein Gutachten von 4.000 Euro existiert.
Die Versicherung zahlt aber nur 2.700 Euro, da es eine
Werkstatt gibt, die für diesen Preis repariert.
Man muss nicht akzeptieren, einen fiktiven Preis irgendeiner Werkstatt als Schadenshöhe nehmen zu müssen.
Genau deswegen hat man ja das Gutachten machen lassen.
Wenn man auf „Guthabenbasis“ abrechnet - die sogenannte fiktive Abrechnung - dann bekommt man aber z.B. die MwSt. nicht erstattet (da sie ja nicht angefallen ist).
Nun, wenn die gegnerische Versicherung mehr abzieht, dann würde ich sagen, dass man sein Recht wahrnehmen sollte, sich anwaltlich beraten zu lassen. Die Kosten eines Anwalts übernimmt die Versicherung des Schadenverursachers.
Ist das rechtens? Kann man nicht seine Werkstatt beauftragen,
auch wenn es 4.000 Euor kostet?
Ups - war das denn ein Gutachten eines Sachverständigen oder war es ein Kostenvoranschlag einer Werkstatt?