Autounfall, versichert über Vater ohne Rechtsschutz

Hallo Community, ich hatte vor kurzem Autounfall… das Auto ist über die Firma vom Vater versichert (Vollkasko) bei dem Unfall war ich schuld Vollkasko hat auch den Schaden übernommen. Bin allerdings vorher trotzdem zum Anwalt und auf Empfehlung vom Anwalt hab ich auch ein Gutachten erstellen lassen, die Versicherung hat den Gutachten angenommen den ich erstellen lassen habe.
Jetzt muss ich den Gutachten und Rechtsanwalt kosten selber tragen!
Als Fahrer von dem Fahrzeug sollte das nicht meine Rechtsschutz auch übernehmen und meine Kasko oder Haftpflicht das Gutachten da die selber keinen erstellt haben?

Danke euch

Hallo,

was für ein Gutachten war das denn und welchen Zweck sollte das haben? Wurde Dein Schaden begutachtet oder der des Unfallgegners?

Hast Du denn die Vorgehensweise mit der Rechtschutzversicherung abgesprochen? Hat diese eine Deckungszusage erteilt? Falls nicht, deckt die RS-Versicherung die Kosten auch nicht ab.

Gruß
C.

Gutachten für meinen Unfallfahrzeug, denn meine Vollkasko Versicherung müsste ja auch einen Gutachten erstellen lassen…
Nachdem meine Versicherung den Gutachten von mir übernommen hat sollten die auch nicht es zahlen, schließlich ist das Auto auch Vollkasko versichert

Ob sie eines erstellen lassen will oder nicht, ist Sache der Kfz-Versicherung. Wenn Du mit dem Ergebnis dieses Gutachtens nicht einverstanden bist, dann kommt ggfs. die Rechtschutzversicherung ins Spiel, weil die dann Deine Interessen gegenüber der Kfz-Versicherung vertritt bzw. die Kosten dafür übernimmt. Keinesfalls aber gibt man einfach so ein Gutachten in Auftrag und noch viel weniger ohne Deckungszusage der Rechtschutzversicherung.

Den Satz verstehe ich nicht.

Aber um es noch einmal ganz, ganz deutlich zu formulieren: die Rechtschutzversicherung zahlt nur, wenn sie vorher eine Deckungszusage erteilt hat. Ist das nicht der Fall, gibt es auch kein Geld von der RS-Versicherung.

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Wieso Dein Fahrzeug, wieso deine Vollkasko ?

Das ist ein Firmenwagen, bzw. der Wagen ist über die Firma versichert.
Gut.

Und bei Kaskoschaden darf man gar keinen eigenen Gutachter nehmen, Anwalt schon gar nicht. jedenfalls nicht auf Kosten der Versicherung !

Das darf man nur bei Fremdschaden, also unschuldig am Schaden und ein Dritter haftet. Da darf man Anwalt mit der Abwicklung beauftragen und eigenen Gutachter bestellen- das zahlt die gegnerische Versicherung.

Nicht bei Eigenschaden bei Kasko !

Du hast also der Versicherung Kosten erspart, weil die keinen Gutachter schicken mussten, sie haben dein Gutachten akzeptiert.
Pech gehabt !
Den Anwalt zahlen die nie im Leben.
Das Gutachten vielleicht, frage halt nach, ob sie es machen.

Und warum soll deine Haftpflicht das zahlen ? Die würde evtl. für Dich eintreten, wenn die Firma (wo der Wagen versichert ist) von Dir Schadenersatz haben will, etwa für die Selbstbeteiligung oder die Rückstufung im Schadenfreiheitsrabatt.
Da würde deine Haftpflicht für Dich aktiv und Kosten übernehmen.

Aber nicht so wie geschildert.
Überleg mal, deine Haftpflicht soll für Kosten eintreten, die Du freiwillig für andere (Firma) ungefragt übernommen hast ?

Seltsamer Fall !

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