Vor 2 Wochen ist eine Frau in unser Auto gefahren. mein Mann und ich hatten ausgeparkt. Wir standen schon auf der Straße um nach rechts zu lenken. Ich hatte noch gewartet weil die Dame an Kofferraum stand und ich den Platz brauchte. Als ich gerade nach rechts fahren wollte gibt die Dame Gas und fährt rückwärts raus und streift unser Auto. Wir haben die Polizei angerufen doch da die Dame zugegeben hat nicht nach hinten geguckt zu haben kam die Polizei nicht raus. Ein Fehler ich weiß jetzt behauptet die Dame wohl wir wären gleichzeitig aus der Parklücke rausgefahren und ihre Versicherung will nur die Hälfte zahlen. Wir haben für Montag ein Termin beim Anwalt, dass haben wir der Versicherung auch mitgeteilt. Jetzt haben die uns einfach die Hälfte überwiesen, haben wir überhaupt noch eine Chance. Obwohl es nur Kratzer auf der Stoßstange sind beträgt der Schaden 1400€. 700€ sind da für uns viel Geld. Unser Auto ist von 2011. haben wir überhaupt noch Chancen? Zeugen gibt es sonst keine.
Hallo,
zunächst gilt auf parkplätzen gegenseitige rücksichtnahme. die verteilung 50 / 50 wuird oft angewandt.
nach zu lesender schilderung würde ich es aber nicht bei 50/50 belassen. du hast einen zeugen - deine frau.
wenn ihr mit dem fahrzeug schon auf der straße zwischen den einzelnen parkbuchten wart, und die dame ausparkt trägt sie die volle schuld. ein problem des nachweises das ihr schon auf der straße wart könnte m. e. dfadurch bestehen, dass die stoßstange an euerem fahrzeug beschädigt ist. ist die beschädigung seitlich ist dies ein indiez dafür dass das euer fahrzeug schon vollumfänglich ausgeparkt war und auf der straße stand. bei einem schaden vorne an der stoßstange soll bitte darauf geachtet werden wie das beschädigungsfeld an der stoßstange aussieht. ist die beschädigung in längsrichtung handelt es sich um einen streifschaden. ebenfalls ein indiez dass euer fahrzeug ausgefahren war und auf der straße stand. ist eine delle vorhanden wird es etwas schwierig mit der beweisführung auf grund des schadenbildes. man vermutet dann beiderseits gegenüber gestanden und gleichzeitig ausgeparkt.
macht eine vernünftige skizzeund fotos der beschädigung und ggf. der schadenörtlichkeit. man sieht dann manches einfach besser.
der sachbearbeiter der versicherung war ja nicht vor ort und hat den schaden gesehen. er kann sich dann die sache etwas besser vorstellen.
bei der höhe des schadens bitte keinen eigenen sachverständigen beauftragen. nehmt den von der versicherung. sie sollen auf jeden fall einen zur feststellung der schadenhöhe schicken. denn, verbvleibt es bei 50/50 zahlt ihr dann die hälfte eurer sachverständigenkosten selbst. wenn einer vom versicherer kommt zahlt ihr nichts. egal welche quote.
mietwagen , wenn möglich verzichtet darauf. nur wenn der versicherer die volle kosten hierfür zusagt, auch bei einer haftungsverteilung. wenn es bei der quote bleibt zahlt ihr dann nämlich auch die hälfte der mietwagenkosten. nehmt lieber nutzungsausfall und behelft euch mit den fahrten so.
ok. voelleicht konnte ich etwas helfen.
ns. achtet beim gespräch mit dem anwalt bitte darauf, ob er vollmundig verspricht … das machen wir ganz klar … keine changse für die anderen …
geht dann lieber zu einem anderen, der etwas weniger vorab den erfolg sieht, euch aber besser aufklärt !!
wenns probleme gibt, meldet euch wieder.
grüße hook