Autounfall, was zahlt die Versicherung?

Hallo, ich hatte am Dienstag einen kleinen Autounfall.

Ich bin auf einen Kreisverkehr zugefahren und bin leider (wahrscheinlich nur zu Spät reagiert) einer Dame, die vor mir bremste, hinten rein gefahren. Dummerweise knallte die Fahrerin in das Fahrzeug vor ihr auch rein.

Natürlich bin ich schuldig, auch wenn ich nicht abgelenkt war oder zu schnell fuhr. Ich nehme einfach nur an, dass ich zu Spät reagiert habe.

Mein Auto ist auf meine Mutter versichert. Teilkasko. In der Zeitung habe ich heute gelesen, dass ein Gesamtschaden in Höhe von ca. 3300 Euro entstand. Zahlt die Versicherung etwas oder sogar alles, auch wenn ich Schuld bin?

Zumindest ist der Schaden an meinem Fahrzeug sehr gering, was ich wiederum toll finde :stuck_out_tongue:

Vielen Dank für eure Antworten. Freue mich! :wink:

Sorry, aber wir sind Anlageberater

Hallo iDanison,
kurzer Exkurs zum Thema Kfz-Versicherung:

  1. Die Kfz-Haftpflichtversicherung zahlt alle Schäden, die durch den versicherten Wagen entstanden sind, egal wer den Wagen gefahren ist, ob der Unfall vermeidbar gewesen wäre oder was es sonst noch so an Wenn´s und Aber´s gibt.

Das gilt allerdings nur für fremde Schäden. Die Schäden am eigenen Wagen trägt die Haftpflicht nicht.

Der Versicherer kann sich in manchen Fällen das Geld vom Fahrer zurückholen, z.B. wenn du keine Fahrerlaubnis hattest oder vorsätzlich bzw. in manchen Fällen auch grob fahrlässig gehandelt hast.

  1. Die Teilkasko zahlt in diesem Fall gar nichts. Die versichert dein Auto
    nämlich gegen Diebstahl.

  2. Die Vollkasko, die es wohl nicht gibt, würde in diesem Fall den Schaden an deinem eigenen Auto übernehmen.

Allzeit gute Fahrt wünscht Claritos.

Hallo,

Also die Versicherung deiner Mutter zählt auf jedenfall den Schaden am Fahrzeug vor dir. Bei dem anderem Fahrzeug prüft die Versicherung, ob die Dame vor dir eventuell eine Teilschuld am weiteren auffahren hat. Im Zweifel zählt deren Versicherung.
Bei keiner Teilschuld zählt dann auch die Versicherung deiner Mutter diesen Schaden.
Wichtig ist, dass du als berechtigter Fahrer hinterlegt warst. Oftmals gibt es Einschränkungen im Nutzerkreis und dann kann es später,bei unberechtigter Nutzung ,zu Regressforderungen kommen.

Um diese Frage umfassend zu beantworten fehlen zu viele Infos. Ich kann nur vermuten…

Sofern Du definitiv auch für den Schaden der dritten Fahrerin verantwortlich bist wird der Schaden auch bezahlt. Das hat aber mit der Teilkasko nichts zu tun.
hier gilt der Kausalzusammenhang von Urasache und Folge.

Mehr kann ich so nicht sagen.

Sorry

Hallo, wenn Deine Mutter nicht einen Tarif genommen hat bei dem nur Sie als Fahrerin zugelassen ist zahlt die Versicherung alle Fremdschäden, außer bei Vorsatz

Hallo,
den Schaden an Deinem PKW mußt Du selbst zahlen. Evtl. bekommst Du was von der Teilkasko, wenn bei Die Glas z.B. Scheinwerfer kaputt gegangen ist.
Ich hoffe ja mal, dass Du nicht regelmäßig mit dem PKW Deiner Mutter fährst oder das Deine Mutter Dich als Mitnutzerin bei Ihrer Gesellschaft gemeldet hat…
Manche Gesellschaften verlangen bis zu 5000€ Selbstbeteiligung, wenn ein junger Fahrer/in nicht gemeldet wurde. Den Schaden an den anderen Autos bezahlen die - verlangen aber dann von Mutter 2-5000€. Hoffe, dass Dich Dein Vers.makler gut bei der Schadenabwicklung berät…also Vorsicht mit allen was Du von Dir gibst, wenn Du nicht gemeldet bist.
Gruß WB

das hängt von den Versicherungsbedingungen ab. Einfach gleich bei der Versicherung melden und da direkt nachfragen.
In der Regel zahlt die Haftpflicht den Schaden an den anderen Fahrzeugen und ggf. die Personenschäden. Die Teilkasko zahlt unter Umständen einen Teil am eigen Fahrzeug (z.B. Glas).

Die Vers zahlt alles außer den eigenen Schaden.
Es sei denn er ist Vollkasko versichert !

Habt ihr keinen Vers Fachmann an der Hand der euch behilflich ist!???!

Son einfaches Zeug hat ihr fast nix zu suchen…

Hallo,

wenn du als Fahrer(in) im Vertrag deiner Mutter eingetragen bist, zahlt die Haftpflichtversicherung den Schaden, der an den anderen Fahrzeugen und/oder Personen entstanden ist. Den Schaden am eigenen Auto tragt ihr selbst, da keine Vollkasko besteht.

Gruß,
Micha

Hallo!
Also erstmals gut das nichts schlimmeres passiert ist :wink:

Bei Teilkasko in Österreich ist zumindest ein reiner Unfall nicht mit dabei, daher auch nur Teilkasko. Vollkasko ist meist der einzige Unterschied eben der Schaden am eigenen Auto. Kann aber natürlich in Deutschland auch andere Pakete mit dabei sind wo nur Totalschaden in einer Teilkasko nicht dabei sind.

Prinzipiell wenn kein Vorsatz oder durch Einfluss von Alkohol etc. kein Unfall entstanden ist und es ein gedeckter Schaden ist ja. Allerdings musst du immer einen Selbstbehalt mitrechnen (wenn einer ausgemacht). Der Schaden an dem anderen Fahrzeug wird natürlich über die Privathaftpflicht bezahlt. Der Schaden von eigenem Auto da würde ich mich jedenfalls mit deinem Berater/Versicherung Verständigen.

Auch über Selsbtbehalt in der Privathaftpflicht nachfragen wenn du unter 22 bist. Da in Österreich wenn die Autos auf einen unter 22 jährigen auf ein Elternteil angemeldet ist wegen der Stufe etc. ist vertraglich vereinbart ein Selbstbehalt von 200-250€.

Für die Zukunft, auch wenn du glaubst du bist schuld, niemals vor Unfallort zugeben da natürlich der Unfall von der Versicherung untersucht wird, selbst wenn du glaubst du hast schuld weißt du nicht was mit dem anderen Fahrer war. War er vielleicht alkoholisiert und stoppte deshalb abrupt ab weil er gas und bremse verwechselt hat !

Hoffe ich konnte dir weiterhelfen :smile:

Hallo,
das ist blöd gelaufen.
Zur Schadenregulierung kann ich nichts sagen.
Da sollten die Vertragsbedingungen gelesen werden.
Viel Erfolg
Heiko Fichter

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Hallo,

mit der Teilkasko hat das nichts zu tun.
Du hast Dritten einen Schaden zugefügt und bist lt. BGB zum Schadenersatz verpflichtet. Weil es im Straßenverkehr meist um höhere Schadenssummen geht, hat der Gesetzgeber eine Haftpflichtversicherung vorgeschrieben, damit Geschädigte nicht leer ausgehen, wenn der Schädiger kein Geld hat.

Nach dem Gesetz hat der Schädiger die Geschädigten so zu stellen, als wäre der Schaden nicht passiert. Deshalb sind alle Schadenkosten der Anderen über deine Kfz-Haftpflichtversicherung abgedeckt.
Deine eigenen musst Du jedoch selbst tragen. Diese würden nur im Rahmen einer Vollkaskoversicherung gedeckt.

Ich hoffe, ich konnte Deine Fragen beantworten.

Mit freundlichen Grüßen
Stefan Niedermeier

Die Haftpflichtvers. zahlt nach Sach- und Rechtslage alles, was sein muss und weil es auf deinem Verschulden basiert. (Kein Verschulden = keine Haftung).

Deine Versicherung wird den Schaden übernehmen, wenn ein Verschulden Deinerseits vorliegt und Du berechtigter Fahrer gewesen bist. Da es nicht Dein Auto ist, mit dem Du unterwegs warst, kann der Halter des Fahrzeuges Dich ebenfalls noch persönlich für den Schaden haftbar machen, diesen musst Du dann aus eigener Tasche bezahlen, da derartige Fälle nicht versicherbar sind.