Autounfall wer zahlt?

Hi,
Hatte heute morgen einen heftigen Autounfall.
Das Auto ist auf meinen Vater zugelassen, aber Sonntags muss ich mit dem Auto zur Arbeit, weil um die Uhrzeit kein Bus fährt.
Ich bin auf der Autobahn ins rutschen gekommen und an die Leitplanken dran gekommen, das Auto ist nun Schrott, mir ist zum Glück nix passiert und ich hab auch sonst kein anderes Auto erwischt.
Allerdings hab ich keine Haftpflicht.
Das Auto ist Vollkasko versichert, jedoch hatte mein Papa vor einem halben Jahr einen kleinen Unfall und die Reperaturkosten von damals hat die Versicherung noch nicht gezahlt, weil der Gutachter meinte, die Werkstatt hätte nicht korrekt gearbeitet.

Kurze Zusammenfassung:
-Auto kam ins auf der Autobahn ins rutschen, wahrscheinlich wegen glatter Straße.
-Auto gehört Papa.
-Auto ist Vollkasko versichert (allerdings gibt es Probleme wegen Zahlung vorheriger Reperaturkosten.
-Ich habe keine Haftpflicht.

Was passiert nun?

Die „eigene“ Haftpflicht zahlt in keinem Fall das Fahren „fremder“ Fahrzeuge. Nur die Vollkaskoversicherung ist dafür zuständig. Die Vollkasko müsste die Reparaturkosten - maximal den Zeitwert abzügl. der Selbstbeteiligung übernehmen.
Die Haftpflichtversicherung des Fahrzeuges zahlt die beschädigten Leitplanken.
Privat muss nichts bezahlt werden.
Die Kosten der Selbstbeteiligung und der durch die Versicherung nicht gedeckten Kosten, z.B. Abmeldung bei der Zulassungsstelle, können am Jahresende bei der Einkommenssteuererklärung berücksichtigt werden.

DANKE schon mal für die Antwort.

Also ist es egal, dass ich keine Haftpflicht hab?
Und auch egal, dass ich Schuld bin?
Ich glaub nämlich, dass ich nicht als Fahrer eingetragen bin… :confused:
Wird mir wegen den Leitplanken eine Rechnung geschickt oder sowas und von wem? Ich hab da keinen Plan. Die Polizei war nämlich da und meinte ich soll 35€ wegen Ordnungswidrigkeit zahlen, dann hat es sich für sie erledigt.

Das stimmt … die Kraftfahrzeughaftpflicht muss die Leitplanke bezahlen. Die Polizei verwarnt sie als Fahrerin mit 35 Euro wegen der Sachbeschädigung und gibt die Fahrzeugdaten an das Straßenbauamt. Diese reparieren die Leitplanken und schicken die Rechnung zur Autoversicherung, unabhängig wer der Fahrzeuglenker war. Für den Versicherungsschutz spielt es auch keine Rolle, ob sie als Fahrerin eingetragen sind. Das ist nur für die Beitragshöhe relavant.

Vielen Dank für die schnelle Antwort! :smile:

ganz wichtig: dein vater muss den schaden (haftpflicht und vollkasko) an die autoversicherung melden!

Ja, er war heute dort und anscheinend kriegen wir in 2 Tagen ein Formular, das wir ausfüllen müssen.

Das ist ein klarer Fall für Papa’s Vollkasko. Dort ist das Fahrzeug versichert und nicht der Fahrer. Sofern er beim Abschluss der Versicherung angegeben hat, dass er nicht alleiniger Fahrer ist, sollte die Versicherung leisten. Allerdings wird Papa bei 2 Schäden in 1 Jahr massiv in der Prämie hochgestuft.

Danke für die Antwort.

Also das einzige was ich im Vertrag gefunden hab, war „Einzelfahrer“
Aber mein Papa hatte, als wir das „neue“ Auto Vollkasko versichert haben, extra gefragt, ob ich das Auto auch ab und zu fahren kann oder ob wir da noch etwas extra abschließen müssen/sollen. Laut dem Berater, durfte auch ich fahren.
Allerdings stört mich jetzt das da „Einzelfahrer“ steht. :confused:

???.. Schaden am Auto zahlt die Vollkasko und der Schaden anner Leitplanke zahlt die Auto-Haftpflicht!!!

ganz einfach…!!!

NS: keine Privat-Haftpflicht zu besitzen ist leider nicht strafbar aber Gedanken sollte man sich schon mal machen…!!!

Hallo,
diese Frage kann Ihnen nur die Versicherung beantworten, da mir den Versicherungsumfang nicht bekannt ist. Waren Sie bei der Versicherung als Fahrer mit eingetragen?
Ansonsten ist die Sache relativ klar. Die Haftpflicht hat für den Schaden an der Leitplanke aufzukommen und die Vollkasko (sofern Sie auch als Fahrer eingetragen waren) für den Eigenschaden.
Eine Privathaftpflich kommt für derartige Unfälle so wie so nicht auf.

MfG
F.-W. Hollmann-Raabe

ehm… Danke für die Antwort.

Ja, es ist ganz einfach, wenn man sich damit auskennt.
Und nicht jeder im Bekanntenkreis etwas anderes sagt^^

P.S.: Ja, darum werd ich mich kümmern. ^^

P.P.S.: Das sind aber ziemlich viele Ausrufezeichen… Ich hoffe es ist nicht aggressiv gemeint^^

Danke für die Antwort.

Ich frag ja deshalb hier, weil wir von unserem Versicherungsberater der VHV keine klaren Antworten bekommen oder wie heute keine Antwort (nur das wir in 2 Tagen ein Formular kriegen).
Das war ja schon beim letzten Unfall so, dass wir ständig was anderes gehört haben.
Außerdem möchte ich schon lieber auch andere fragen, weil ich keinen Bären von dem Berater aufgebunden kriegen möchte. Wie gesagt, wir fühlen uns teils „verarscht“ von der Versicherung.

Es steht nirgends extra, dass ich fahren darf, aber laut unserem Berater, darf ich fahren, das hat er zumindest beim abschließen des Vertrages gesagt.

Hallo,

stehe gerne mit meiner Agentur zur Verfügung für alle Versicherungsanfragen/Angebote!

MfG Thomas Wolter

Hallo,

Sie sollten doch vom Antrag der Versicherung ein Doppel bekommen haben, darüber hinaus sollten Sie die dann von der Versicherung erstellt Police dahingehend überprüfen, ob Sie als Fahrer mit eingeschlossen sind.

MfG
F.-W. Hollmann-Raabe

Hallo,

zunächst geht es nicht um die haftpflicht (privathaftpflicht) diese würde den schadensowieso nicht eretzen - auschlussklausel… alles was mit benzin zusammenhängt.

voraussetzung, du hast einen gültigen füherschein, kein alkohol und du bist mit wissen deines vaters gefahren, sowie die prämie bezahlt ist, besteht eigentlich kein grund das nicht bezahlt wird !

den schaden an der leitplanke übernimmt die kfz-haftpflichtversicherung,

den fahrzeugschaden die vollkasko.

bitte den schaden dort anmelden. ich verstwehe aber nicht ganz, was die in rede stehende reparatur eines vorherigen schadens mit dem jetzigen zu tun haben soll. dies ist ein neuer schaden. der schaden am auto ist doch repariert. so wird der sachvertändige den neuen schaden ermitteln. vielleicht sogar einen totalchaden, also wiederbeschaffungswert des fahrzeuges abzüglich restwert und selbstbeteiligung. dies steht euch für den neuen schaden zu !

wenn der versicherer einwände zur höhe der reparaturrechnung des alten schadens hat, so hat das mit dem neuen nichts zu tun. es wird wohl vom versicherer dahingehend ermittelt warum z.b. die reparaturrechnug höher ist als das gutachten. vermutlich, aber nur vermutlich, hat die werkstatt in der damaligen rechnung erheblich mehr angegeben als im gutachten stand. dann wird ermittelt, wenn sich dann herausstellt, dass nicht ordentlich repariert wurde, d.h. das mehr auf der repartaturrechnung steht als dann auch tatsächlich repariert wurde, so ist das eine sache vom versicherer die rechnung auf das tatsächlich zu reduzieren.

melde einfach den neuen schaden der versicherung, die sollen ihren gutachter jetzt das fahrzeug für den neuen schaden besichtigen lassen.

wenns probleme geben sollte, melde dich wieder.

ich hoffe ich konnte etwas helfen,

grüße hook

Danke für die Antwort!!

Beim Alten schaden war das so, dass das auto auf ca. 8000 geschätzt wurde und der schaden damals auf etwa 9000, also wirtschaftlicher totalschaden.
Die Werkstatt sollte einen Kostenvoranschlag machen, wurde alles gemacht und repariert und dann kam nochmal ein Gutachter um zu gucken ob alles repariert wurde.
Und die meinten es wäre nicht korrekt und wollten nicht zahlen und so… Ich dachte,dass die deshalb sagen, das Fahrzeug wurde nicht korrekt repariert und jetzt zahlen wir nix oder so :confused:

Heute haben wir einen Brief vom Gutachter bekommen, darin steht, dass das Auto einen wert von 10000 hat, die Reparaturkosten würden 18000 betragen und der Restwert 1800.
Mein Papa ist dann zu unserem Versicherungsberater gegangen und hat gefragt wie es jetzt weitergeht, ob er die 1800 kriegt oder wie das jetzt läuft, der Berater meinte, er weiß es selbst nicht und muss da selbst fragen… -.-’
Also wir kommen uns wirklich im stich gelassen vor von der Versicherung bzw. vom Berater.
Die Versicherung wird auf jeden Fall gewechselt…
Irgendeine Empfehlung?

Hallo

kann es sein, dass es sich beim alten schaden m einen schaden handelt der von einem anderen an diesem fahrzeug verursacht wurde ? sofern ja, hätte die reparatur bis 30 % über dem wiederbeschaffungswert erfolgen können also bis eur 10400,- aber nur dann, wenn nach maßgabe des gutachten repariert wurde. d. h. es muß komplett so repariert werden wie im gutachten angegeben. sofern der gutachter bei der nachbesichtigung feststellt das dies so nicht geschehen ist, greift die 130 % regelung nicht mehr und es werden die reparaturkosten nicht bezahlt, sondern nur der wiederbeschaffungswert abzüglich restwert.

im kskoschadenfall stellt die höchstentschädigung der wiederbeschaffungswert, also die eur 8.000,- dar. aber nur dann, wennn das auto nachweislich mittels rechnung repariert wurde. im kaskoschaden ist es unerheblich ob es komplett nach gutachten repariert worden ist oder nicht - es ist nur wichtig das die reparatur mittels rechnung nachgwiesen wird !

fasse hier bitte beim versicherer nach !

wie geht es jetzt weiter - einfach ! kompletter totalschaden. es wird im kaskofall reguliert - wiederbeschaffunmgswert eur 10.000, abzüglich restwert 1.800,-und abzüglich selbstbeteiligung z.b. 300,-.mehr ist da nicht drin !!!

wende dich an den versicherer, er soll nach gutachten abrechnen.Eine Reparatur wird nicht bezahlt, oder nur dann, wenn nachweislich mittels rechnung repariert wurde und nur bis zum wiederbeschaffungswert. das lohnt aber nicht mehr. denn der kaskoversicherer unterscheidet in diesem fall, ob das fahrzeug unwiederbringlich verloren ist, also nicht mehr repariert werden kann, oder ob das fahrzeug völlig zerstört ist. in dem jetzigen fall ist eine völlige zerstörung anzunehmen.

nu ja, woher soll der vertreter auch das alles wissen, das ist von ihm zuviel verlangt !

ich hoffe ich konnte etwas helfen,

grüße hook