Autoverkau

Hiho,

helft mal einem unbedarften Menschen. Wenn ein Gebrauchtwagen von Privat an einen Händler verkauft wird, der rote Kennzeichen mitbringt. Muss/kann der Verkäufer des (noch angemeldeten) Wagens die Originalkennzeichen einbehalten oder entstempeln?

Wenn eine Abmeldung vor dem Verkauf nicht möglich ist (Sonntag), wie schützt sich der Verkäufer gegen etwahigen Mißbrauch?

Viele Grüße
Rolf

Hallo Rolf,

Hiho,

helft mal einem unbedarften Menschen. Wenn ein Gebrauchtwagen
von Privat an einen Händler verkauft wird, der rote
Kennzeichen mitbringt. Muss/kann der Verkäufer des (noch
angemeldeten) Wagens die Originalkennzeichen einbehalten oder
entstempeln?

Nein, das will die Zulassungsstelle des Käufers selber machen.

Wenn eine Abmeldung vor dem Verkauf nicht möglich ist
(Sonntag), wie schützt sich der Verkäufer gegen etwahigen
Mißbrauch?

Durch einen Kaufvertrag mit Datum und Uhrzeit der Übergabe.

Viele Grüße
Rolf

Viel Erfolg!
Fritz

Hallo Rolf,

Kennzeichen abschrauben,
KFZ-Brief und Auto gegen Vertrag und Cash übergeben.
Am Montag mit KFZ-Schein und Kennzeichen zum Straßenverkehrsamt und abmelden.

Nur wenn du den Händler sehr gut kennst und es vertraglich geregelt ist, kannst du dem Händler Alles mitgeben, damit er das Auto abmeldet, aber wie gesagt, nur wenn du den Händler ganz gut kennst und er absolut zuverlässig ist.

Gruß
Sticky

Anleitung zum Unglücklichsein

Wenn eine Abmeldung vor dem Verkauf nicht möglich ist
(Sonntag), wie schützt sich der Verkäufer gegen etwahigen
Mißbrauch?

Durch einen Kaufvertrag mit Datum und Uhrzeit der Übergabe.

Das ist eine Anleitung zum Unglücklichsein.
Und die beste Methode, sich unnötig Probleme zu verschaffen.

Kaufvertag mit Datum und Uhrzeit schützt vor gar nichts.

MfG

C.

Hallo Crannmer,

wie kommst Du denn darauf?
Damit ist der Zeitpunkt des Übergangs von Kosten (Risiko) und Nutzen doch eindeutig dokumentiert.

Selbst wenn die roten Nummernschilder getürkt sein sollten, kann sich seine Versicherung bei einen Unfall, am Käufer schadlos halten.

Gruß Fritz

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

wie kommst Du denn darauf?

Nennen wir es Lebenserfahrung :wink:

Damit ist der Zeitpunkt des Übergangs von Kosten (Risiko) und
Nutzen doch eindeutig dokumentiert.

Selbst wenn die roten Nummernschilder getürkt sein sollten,
kann sich seine Versicherung bei einen Unfall, am Käufer
schadlos halten.

Bei Falschangaben seitens des Käufers (sei es durch falsche Papiere) ist der einzige Dumme der Verkäufer. Dito bei Geschäften mit Ausländern, die sich ja mit Paß und Anmeldebestätigung ausweisen. Die Anmeldebestätigung kann nicht mehr aktuell sein, oder aber der Käufer ist längs in seiner Heimat.

Bis zu Ab,- Ummeldung oder Löschug bleibt der Verkäufer weiterhin der Halter. Der auch weiterhin die Kfz-Steuer und HP-Versicherung bezahlen darf und der auch für Verstöße mit Knöllchen, Bußgeldern und Punkten zuerst belangt wird.

Und der noch vom Glück reden kann, wenn er die Kopie des Kaufvertrages ein Tag nach dem Verkauf der Zulassungsstelle und der Versicherung geschickt hat.

In meinem Fall dürfte ich noch ein halbes Jahr nach dem Verkauf fleißig die Anhörungsbogen ausfüllen, weil der Käufer (ausgewiesen durch Paß und Anmeldebescheinigung) mit dem auf mich zugelassenen Auto unbekannt verzogen war. Nur durch die rechtzeitige Verkaufsanzeige blieb ich punkte- und Bußgeldfrei.

Daher mein Grundsatz: nie ein zugelassenes Auto verkaufen und samt Brief und gestempelten Kennzeichen aus der Hand geben.

MfG

C.

1 Like

Hi Sticky,

KFZ-Brief und Auto gegen Vertrag und Cash übergeben.
Am Montag mit KFZ-Schein und Kennzeichen zum
Straßenverkehrsamt und abmelden.

Abmelden ohne Brief?
Da würde ich eher die Kennzeichen abschrauben und am Montag abmelden.
Brief wird dann dem Käufer später ausgehändigt.

Gruss Sebastian

bloss nicht!
Nein!!! Beide zuletzt genannten Möglichkeiten sind Blödsinn!

Ohne den Brief, den Schein und den Schildern kann man das Fzg. nicht abmelden. Und der neue Besitzer kann das Fgz. auch nicht ab- oder ummelden, wenn er nicht alles mitbekommt. Also wird die Abmeldung definitiv verzögert und die Kosten laufen weiter.

Was ich mich frage: Welcher Händler holt am Sonntag ein Auto ab?
Mein Tipp: Sich mit dem Käufer am Montag bei der Zulassungsstelle verabreden, Fzg. abmelden und dann alle Papiere mit dem Auto übergeben.

Beste Grüße
Guido

Durch einen Kaufvertrag mit Datum und Uhrzeit der Übergabe.

Das ist kein wirklicher Schutz. Wenn der Käufer den Wagen dann trotzdem nicht ab- oder ummeldet, hat man das Recht zwar auf seiner Seite, aber muss es sich oft teuer erkämpfen, um die laufenden Kosten zurückzubekommen.

Beste Grüße
Guido

Hallo Sebastian,

Abmelden ohne Brief?

Je nach Straßenverkehrsamt kein Problem, wenn man den Kaufvertrag mitnimmt.

Da würde ich eher die Kennzeichen abschrauben und am Montag
abmelden.
Brief wird dann dem Käufer später ausgehändigt.

Auch ne Möglichkeit.

Gruß
Sticky

Hi Guido (so viel Zeit muss sein),

Nein!!! Beide zuletzt genannten Möglichkeiten sind Blödsinn!

Paperlapapp :wink:

Ohne den Brief, den Schein und den Schildern kann man das Fzg.
nicht abmelden. Und der neue Besitzer kann das Fgz. auch nicht
ab- oder ummelden, wenn er nicht alles mitbekommt. Also wird
die Abmeldung definitiv verzögert und die Kosten laufen
weiter.

Was wird denn hier verzögert?
Der Wagen wird am Sonntag ohne Kennzeichen, Schein und Brief übergeben. Am Montag wird abgemeldet und erst dann erhält der Käufer den Brief und die Abmeldebescheinigung.
Wenn der Käufer nicht darauf einlassen will kann er den Wagen ja am Montag abgemeldet abholen.
Wo ist denn da eine Verzögerung? Wo laufen da Kosten weiter?

Mein Tipp: Sich mit dem Käufer am Montag bei der
Zulassungsstelle verabreden, Fzg. abmelden und dann alle
Papiere mit dem Auto übergeben.

Oder so :wink:

Gruss Sebastian

1 Like

Hallo Fritz,

Durch einen Kaufvertrag mit Datum und Uhrzeit der Übergabe.

Ein Vertrag nützt nichts wenn sich einer nicht daran hält.
Ich kann im Falle des Missbrauchs dem Käufer auf zivilrechtlichem Wege zwar an den Kragen, aber in der Regel dauert das und es kostet Geld , Ärger und Laufereien.
Datum und Zeit der Übergabe sind sicher wichtig für irgendwelche Verstösse die nach dieser Uhrzeit begangen wurden um Knöllchen abzuschmettern, mehr aber nicht.
Selbst wenn der Käufer unterschreibt dass er das Auto am nächsten Tag um- oder abmeldet nützt das nichts wenn er es nicht tut.

Gruss Sebastian

Hi Sticky,

Je nach Straßenverkehrsamt kein Problem, wenn man den
Kaufvertrag mitnimmt.

Die wollen aber doch die vorübergehende Stillegung im Brief eintragen.
Abmeldung ohne Brief ist normalerweise nur bei Verlust des Briefes zulässig. Dann wird der Brief aufgeboten.
Ausser vielleicht bei ein paar Wildwest-Zulassungsstellen.
Ich habe tatsächlich mal eine rote Nummer bekommen und die wollten noch nicht einmal meinen Ausweis sehen :wink:

Gruss Sebastian

Hallo Sebastian,

Was wird denn hier verzögert?
Der Wagen wird am Sonntag ohne Kennzeichen, Schein und
Brief übergeben. Am Montag wird abgemeldet und erst dann
erhält der Käufer den Brief und die Abmeldebescheinigung.
Wenn der Käufer nicht darauf einlassen will kann er den Wagen
ja am Montag abgemeldet abholen.
Wo ist denn da eine Verzögerung? Wo laufen da Kosten weiter?

Da habe ich Deinen vorherigen Kommentar falsch verstanden, denn so ist es richtig, wie ich ja auch schon geschrieben habe.

Beste Grüße
Guido

Hi,

hol Dir beim ADAC einen Kaufvertrag. Darin ist an alles gedacht: Datum, Uhrzeit
und Verpflichtungserklärung des Käufers, dass er ab-/ummeldet.
Das funktioniert auch: Ich hab mal ein Auto verkauft und bei der Rückfahrt des
Erwerbers hat der gleich eine Ordungswidrugkeit begangen, die dann von mir
kassiert werden sollte. Ich verwies nur auf den Kaufvertrag und die Übergabezeit,
dann wollten die nix mehr von mir.

Gruß
Bolo
(was hast denn Neues gekauft?)

Hi Guido,

Da habe ich Deinen vorherigen Kommentar falsch verstanden,
denn so ist es richtig, wie ich ja auch schon geschrieben
habe.

Macht nix, passiert mir auch immer wieder :wink:

Gruss Sebastian