wie kommst Du denn darauf?
Nennen wir es Lebenserfahrung 
Damit ist der Zeitpunkt des Übergangs von Kosten (Risiko) und
Nutzen doch eindeutig dokumentiert.
Selbst wenn die roten Nummernschilder getürkt sein sollten,
kann sich seine Versicherung bei einen Unfall, am Käufer
schadlos halten.
Bei Falschangaben seitens des Käufers (sei es durch falsche Papiere) ist der einzige Dumme der Verkäufer. Dito bei Geschäften mit Ausländern, die sich ja mit Paß und Anmeldebestätigung ausweisen. Die Anmeldebestätigung kann nicht mehr aktuell sein, oder aber der Käufer ist längs in seiner Heimat.
Bis zu Ab,- Ummeldung oder Löschug bleibt der Verkäufer weiterhin der Halter. Der auch weiterhin die Kfz-Steuer und HP-Versicherung bezahlen darf und der auch für Verstöße mit Knöllchen, Bußgeldern und Punkten zuerst belangt wird.
Und der noch vom Glück reden kann, wenn er die Kopie des Kaufvertrages ein Tag nach dem Verkauf der Zulassungsstelle und der Versicherung geschickt hat.
In meinem Fall dürfte ich noch ein halbes Jahr nach dem Verkauf fleißig die Anhörungsbogen ausfüllen, weil der Käufer (ausgewiesen durch Paß und Anmeldebescheinigung) mit dem auf mich zugelassenen Auto unbekannt verzogen war. Nur durch die rechtzeitige Verkaufsanzeige blieb ich punkte- und Bußgeldfrei.
Daher mein Grundsatz: nie ein zugelassenes Auto verkaufen und samt Brief und gestempelten Kennzeichen aus der Hand geben.
MfG
C.