Autoversicherung

Hallo!
Hatten vorhin eine heftige Diskussion…
Autoversicherung (Haftpflicht) ist heutzutage für Fahranfänger ja nahezu unbezahlbar.
Nehmen wir mal folgenden Fall an: Ich habe ein Auto auf mich (seit 20 Jahren im Führerscheinbesitz) zugelassen. Ein Fahranfänger (18 Jahre alt) leiht sich das Auto aus und baut (evtl. noch alkoholisiert) einen Unfall mit entsprechendem Haftpflichtschaden.

Was ist nun mit der Versicherung?
Wenn der Fahranfänger bei der Versicherung offiziell eingetragen ist, kostet das ja ein Vermögen.
Ist das Kfz dennoch haftpflichtversichert? Kommt die Versicherung für den Schaden aus? Wie schauts mit Regress aus? Mein Vater behauptet „Da kommst von Haus und Hof!“ - kann ich mir ehrlich gesagt nicht wirklich vorstellen. Da ich’s aber auch nicht weiß, frag ich mal. Kann mir jemand kompetente Auskunft geben?

Danke!

Uli

Hallo Uli,
Der 18jährige ist ja berechtigter Fahrer. Das hat nun erst einmal wenig mit der Versicherung zu tun. Berechtigter Fahrer meint, er hat die Fahrerlaubnis und nutz das KFZ mit Deinem Einverständnis.
Der Versicher wird nach Kenntnis, dass der 18jährige gefahren ist, zumindest die zu wenig gezahlte Prämie nach. Einige Gesellschaften erheben Vertragsstrafen, die unterschiedlich hoch liegen.

Sollte der 18jhärige angetrunken sein, und hier ist egal ob er 18 ist oder älter, sieht die Sache anders aus.
Zuerst zahlt mal die Kasko nix. Auf dem Eigenschaden bleibt man sitzen.
Die Haftpflicht zahlt dem Gegner, der am Schaden unschuldig ist, volll und ganz aus. Nimmt aber einen Regress in Schadenhöhe maximal von 5.000€ an dem Unfallverursacher.

LG Michael

Hallo Ulli,

auch wen KFZ nicht mein Gebiet ist kann ich Dir trotzdem sagen was Du sicherlich auch schoh ahnen wirst. Da der Fahranfänger nicht in der Versicherung eingetragen ist, wird die Versicherung nicht leisten müssen. Wenn der Fahranfänger nun auch noch alkoholisiert war, bleibt abzuwarten ob diesem nicht auch noch den Führerschein entzogen wird.

Hoffe ich konnte Deine Frage zufriedenstellen erfüllen.

Beste Grüße
Pasha

Kompetente Auskunft gibt es beim Fachanwalt…
MfG USKO

Hallo Ulrich
also bei der Versicherung wird immer gefragt wie alt der jüngste Fahrer ist hast du deinen Sohn nicht angegeben kann es passieren das die Versicherung nicht zahlt und passiert ein Unfall unter Alkohol zahlt sie sowieso nicht .Das heisst sie wird den Schaden des Gegners regulieren ( Haftpflicht)
aber es kann passieren das du es zurückzahlen musst.
lG Tine

Hallo Uli,
jeder Kfz-Versicherungsvertrag ist individuell abgeschlossen. Für Fahrer unter 25 Jahre z.B. nimmt die Versicherung einen Beitragsaufschlag. Ist diese Bedingung gewählt und der 18-jährige fährt mit dem Auto trotzdem und macht einen Unfall, dann kann die Versicherung natürlich nicht für den Schaden aufkommen, da der 18-jährige Fahrer gar nicht versichert ist. Fährt er gar alkoholisiert, dann besteht grobe Fahrlässigkeit und wird außerdem noch mit hohen Strafen geahndet. In diesem Falle wird die Versicherung natürlich ebenfalls nicht haften wollen. Der/die Geschädigte wird sich dann an den Kfz-Halter wenden und Schadensersatz verlangen. Das wäre bitter, sehr bitter.
Gruß, Charly-Heinz

Wenn das Fahrzeug von einer nicht versicherten Person bewegt wird, greifen vertragliche Sanktionen. Diese sind unterschiedlich, so dass keine allgemein gültige Aussage gemacht werden kann.

Also ich würde da einfach mal auf http://www.autoversicherungfuerfahranfaenger.net/wel… schauen.
Die haben auch eine Art Suchmodul, das bei der Suche ernorm hilfreich ist.