Autoversicherung und km-Angabe

Unterschiedliche Angabe der jährlich gefahrenen km bei der Autoversicherung können schon mal mehr als 100 Euro Beitrag ausmachen.
Unser Versicherungsmakler hat jetzt behauptet, das wäre überhaupt kein Problem, einfach weniger anzugeben. Da zweifle ich.Kann es für mich als Versicherungsnehmer negative Folgen haben, wenn man z.B. 10.000 angibt, aber 30.000 fährt?

Beatrix

Hallo,
natürlich muss das bezweifelt werden, denn ich begehe einen versuchten Betrug, und auch schon der Versuch ist strafbar.
Die Konsequenzen, die dem Versicherungskunden entstehen könnten:
die Versicherung verlangt die Prämien rückwirkend;
die Versicherung kann fristlos kündigen, was zur Folge haben wird, dass man Probleme bekommt, eine neue Versicherung abzuschließen, da die Versicherer ähnlich wie die Schufa der Banken über eine Auskunftsstelle verfügen.
Dem Neuversicherer dann erklären zu müssen, dass die Altversicherung wg. Betrug gekündigt hat, ist negativ.
Die Aussage des Maklers ist, höflich gesagt, unseriös und man sollte sich von solchen Versicherungsmaklern fern halten, die offensichtlich nur noch dann Geschäfte machen können, wenn sie die eigenen Kunden "über den Tisch, das Fell über den Kopf und dann noch über’s Glatteis ziehen.
Der Makler wird mit Sicherheit bestreiten, so etwas überhaupt auch nur angedeutet zu haben.

Hallo!

Sicher, falsch angeben kann man es schon und hoffen, es kommt nicht raus.

Spätestens bei einen Unfall kommt auch der Kilometerstand direkt oder indirekt heraus und die VS wird mindestens nachberechnen.
Vielleicht kündigt sie aber auch den Vertrag und haftet gar nicht.

Es geht hier nicht um 1000 km mehr, so genau kann man es ja gar nicht einschätzen, schließlich versucht man seine zukünftige Fahrleistung nach der Vergangenheit zu kalkulieren. Da sind Fehler drin.
Aber nicht bei 10.000 zu 30.000 km !

Wenn man es merkt, Daten kommen nicht mehr  hin, muss man es gleich nachmelden, von sich aus.
Das gilt auch bei anderen Beitrag bestimmenden Faktoren wie Garage. Sollte die dauerhaft wegfallen, muss man es schon melden.

MfG
duck313

Hallo Duck313.

Vielleicht kündigt sie aber auch den Vertrag und haftet gar
nicht.

Diese Aussage ist falsch.
Es handelt sich hierbei nicht um eine Obligenheitsverletzung und somit ist der Versicherer jederzeit zur Leistung verpflichtet.

Im Ganzen hat der Versicherer genau 2 Sanktionsmöglichkeiten in dem Szenario:

  1. Er verlangt die zu wenig gezahlte Prämie nach (wird wohl in 99% der Fälle so gehandhabt).
  2. Er verlangt eine Vertragsstrafe in Höhe einer Jahresprämie.

Das Verhalten des Maklers will ich damit nicht runterspielen, der scheint ein Volli**** zu sein.

Viele Grüße
Claude Burgard
Versicherungsmakler
Link zur ViKa/Homepage

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Hallo,

die Versicherung kann fristlos kündigen, was zur Folge haben
wird, dass man Probleme bekommt, eine neue Versicherung
abzuschließen, da die Versicherer ähnlich wie die Schufa der
Banken über eine Auskunftsstelle verfügen.
Dem Neuversicherer dann erklären zu müssen, dass die
Altversicherung wg. Betrug gekündigt hat, ist negativ.
Die Aussage des Maklers ist, höflich gesagt, unseriös und man
sollte sich von solchen Versicherungsmaklern fern halten, die
offensichtlich nur noch dann Geschäfte machen können, wenn sie
die eigenen Kunden "über den Tisch, das Fell über den Kopf und
dann noch über’s Glatteis ziehen.

Genauso unseriös sind bewusst oder unbewusst falsche Aussagen in Internetforen.Der Versicherer kann den Vertrag nicht kündigen,schon gar nicht wegen versuchten Betruges.Dem Versicherer verbleiben genau 2 Möglichkeiten,je nach Bedingungswerk:
-Neuberechnung des Beitrages und eventuelle Prämiennachforderung
-Verhängung einer Vertragsstrafe in Höhe eines Jahresbeitrages
Nicht mehr,nicht weniger.Einige Versicherer verzichten sogar bedingungsseitig auf das ihnen zustehende Recht auf Verhängung einer Vertragsstrafe.

Grüße,sapine

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Vielen Dank für die übersichtliche Darstellung!

Hallo,
die Antwort unter Duck… sollte eigentlich zu Dir! Danke.

Hallo,

Unser Versicherungsmakler hat jetzt behauptet, das wäre
überhaupt kein Problem, einfach weniger anzugeben. :
Beatrix

du meintest wohl Versicherungsvertreter, den ein Versicherungsmakler ist treuhänderischer Sachwalter der Versicherungsverträge des Versicherungsnehmers und haftet für das was er sagt und tut.

Ich denke nicht, dass es sich hier um einen Versicherungsmakler handelt, bitte unterscheiden!

Ausserdem, kann ich weniger Kilometer angeben, ich bin dann in der Eigenverantwortung, sollte die Kilometerangabe in diesem Jahr nicht ausreichend sein, die Angabe der Mehrkilometer beim Versicherer nachzumelden, so einfach kann´s auch gehen, verstehst.

Dann wird der Beitrag nachberechnet.

Gruß

BHShuber