Avalkonto zwischen Hypo Vereinbank und dem Bauträger Heinz von Heiden erforderlich ?

Hallo Liebe Community,

hat jemand bei Heinz von Heiden für nachfolgende Finanzierungssicherstellung bei der Hypo Vereinsbank ein Avalkonto benötigt ?

Finanzierungssicherstellung
Der Auftraggeber verpflichtet sich, zeitnah nach Erhalt der Bauantrags- bzw. Bauanzeigeunterlagen, spätestens mit Erteilung der Baugenehmigung bzw.Eingangsbestätigung der Bauanzeige, eine unwiderrufliche und unbefristete
Finanzierungsbestätigung oder Bankbürgschaft eines Geldinstitutes gemäß dem vereinbarten Zahlungsplan (s. Pkt. 3) über die Bereitstellung der Gesamtauftragssumme beizubringen. Aus der Finanzierungsbestätigung oder der zu stellenden Bankbürgschaft muss sich die Verpflichtung des Finanzierers oder der Bank gegenüber dem Auftragnehmer ergeben, gemäß vertraglichem Zahlungsplan sowie zur Zahlung von Mehrleistungsraten nach Zahlungsfreigabe durch den Auftraggeber direkt
an den Auftragnehmer zu leisten. Die entstehenden Kosten der Finanzierungsbestätigung oder Bankbürgschaft gehen zu Lasten des Auftraggebers. Der Auftraggeber verpflichtet sich, das Geldinstitut anzuweisen, die vereinbarten Bautenstandsraten einschließlich eventueller Ergänzungsaufträge nach Baufortschritt auszuzahlen. Für Ergänzungsaufträge, die nach Vorliegen der vorgenannten Finanzierungssicherstellung abgeschlossen und bestätigt werden, ist ebenfalls die Finanzierungssicherstellung sofort nachzuweisen bzw. die Hauptfinanzierungssicherstellung abzuändern.

Damit würdet ihr mir sehr weiterhelfen ?!? Vielen Dank !

Hallo,

hat jemand bei Heinz von Heiden für nachfolgende
Finanzierungssicherstellung bei der Hypo Vereinsbank ein
Avalkonto benötigt ?

es ist unwahrscheinlich, daß sich jemand mit genau dieser Konstellation finden läßt. Worauf willst Du denn mit Deiner Frage hinaus?

Gruß
C.

Hallo C.,

mir ist klar das die Frage sehr speziell ist. Aus diesem Grund habe ich sie ja hier veröffentlicht. Woarauf ich hinaus möchte ? Ganz einfach, die Avalgebühren zurück fordern… !

Hallo,

mir ist klar das die Frage sehr speziell ist. Aus diesem Grund
habe ich sie ja hier veröffentlicht. Woarauf ich hinaus möchte
? Ganz einfach, die Avalgebühren zurück fordern… !

wofür? Für eine Finanzierungsbestätigung oder eine Bankbürgschaft? Und falls letzteres: mit welcher Begründung?

Eine Finanzierungsbestätigung der Bank ist ein Aval und der bedingt ein Avalkonto.

PS: Ist übrigens nix „Spezielles“ oder gar ne besondere Konstellation (laut lach), sondern Standard und usus.