Je nachdem, wen man fragt, bekommt man eine andere Antwort. Wenn man jedoch diversen Links im Internetmüll glaubt (wer-weiss-was lässt mich leider keine Links einfügen), so kann man die VBL-Beiträge als Sonderausgaben abziehen. Wo genau (also, in welcher Zeile) gibt man sie denn in der Anlage AV an? Man nehme an, die freiwillige Versicherung AVBextra 04 bei VBL besteht erst seit knapp über einem Jahr.
Hallo!
Wenn Riester dabei ist, dann bekommst du den Sonderausgabenabzug über die Anlage AV. Wenn du nur die „normale“ VBL hast, wirkt es sich wahrscheinlich steuerlich garnicht aus, es sei denn, du bist ein Geringverdiener und hast noch einen Altvertrag. Du kannst es aber gerne in die Anlage Vorsorgeaufwand reinpinseln (sonstiger Vorsorgeaufwand), das läßt deine Erklärung etwas an Umfang gewinnen, den Erstattungsbetrag jedoch nicht.
Details? § 10 EStG.
Schöne Grüße!
Erst einmal Danke!
Ich verstehe leider nicht, ob Riester dabei ist oder nicht. Formal heißt die Versicherung „VBLextra für Wissenschaftliche Beschäftigte“, Tarifvariante „A (Alters-, Erwerbsminderungs- und Hinterbliebenenrente)“. Ob der Beitrag vom Bruttolohn abgezogen wird oder vom Arbeitgeber direkt bezahlt wird, weiß ich nicht. Auf meinem Bankkonto passieren jedenfalls keine Bewegungen diesbezüglich.
nicht was? Also, was soll ich mit dem Betrag nicht tun?
Bei VBL wird durch den Arbeitgeber abgeführt.
Wenn Riester dabei ist, erhälst du eine „Bescheinigung nach § 92 EStG“, wenn du die nicht bekommst, handelt es sich wohl um keinen Riestervertrag.
Danke!
„Abgeführt“ im Sinne von „vom Arbeitgeber bezahlt, also nicht von meinem Lohn abegezogen“ oder im Sinne von „von mir bezahlt, und von meinem Lohn automatisch abgezogen, bevor ich es auf meinem Konto sehe“?
Ja, es handelt sich um eine betriebliche Altersvorsorge, die einen Arbeitnehmer- und einen Arbeitgeberanteil enthält. Die Beiträge werden direkt vom Arbeitgeber an die VBL gezahlt, das alles ist aus den Gehaltsabrechnungen ersichtlich.
Ach so. Das sind für mich spanische Dörfer, daher schaue ich kaum rein. Jedenfalls vielen Dank!
Dann lass sie dir vom Personalbüro erklären. Wie willst du denn sonst rauskriegen, ob du auch bekommst, was dir zusteht?
Die Gehaltsabrechnung sollte jeder DRINGEND prüfen!
Das ist auch ein Punkt, denn ich weiß es nicht genau. Ich werde wohl nach einem landesweiten Tarifvertrag wie TVL oder so bezahlt, ich kann das, was im Vertrag steht, nicht „schnell mal“ in einfaches Deutsch übersetzen, und muss daher dem Personalbüro zwangsläufig vertrauen.
Bezüglich was? Man kann eine so komplizierte Sache wie Gehaltsabrechnung schlecht prüfen, wenn man nicht weiß, womit man zu vergleichen hat. (Zum Vergleich: du kannst z.B. Sätze in einer Sprache bzgl. der Grammatik dieser Sprache prüfen, aber nur, wenn du die Grammatik verstehst. Wenn du schlecht in der Grammatik bist, kommt nichts sinnvolles dabei raus…)
Also: oben stehen rhetorische Fragen. Ich weiß, dass du sie schlecht beantworten kannst, und jeder (m/w/d) sollte mehr selbst lernen, wenn er/sie/es Zweifel hat.
Das würde ich nicht. Im Gegenteil, stiefele dorthin und lasse dir alles ganz genau erklären. Wenn sie es nachvollziehbar können, dann ist gut. Wenn sie es nicht erklären können, dann würde ich auch nicht darauf vertrauen, dass die Abrechnung stimmt.
Ich bin seit 20 Jahren in der Lohnabrechnung (8 Jahre zusätzlich noch Löhne unterrichtet) unterwegs und hier schon soviel Schrott (nicht von mir natürlich ) von Abrechnern, Steuerberatern und Personalbüros gesehen, dass ich prinzipiell ersteinmal jeder Abrechnung misstraue. Leider ist Lohnbuchhalter kein Ausbildungsberuf, sondern wird so nebenbei bei Steuerfachangestellten und Personalsachbearbeitern abgehandelt, sodass es oft vorkommt, dass da Leute sitzen, die nur 0815 können und sobald etwas anderes kommt, die Segel legen.
Soon