Ayurveda-Einlauf = medizinischer Eingriff ?

Hallo !

Angenommen man möchte ein Ayurveda-Wellness-Center aufmachen.
Angenommen man möchte ein ganzheitliches Programm anbieten, zu dem auch ausreinigende Verfahren zählen.
Wäre es erlaubt „Wellness-Einläufe“ ( also nicht medizinisch ) zu geben ? Oder wäre das dann schon zu eingreifend, so daß man einen medizinischen Beruf dazu bräuchte?

Vielen Dank für Eure Antworten !

Das ist ein Abgrenzungsproblem, da haben die beim Gewerbeamt auch ihre Schwierigkeiten mit.

Grundsätzlich ist das möglich, solange man keine Krankheiten diagnostiziert und behandelt, und das unter solchen allgemeinen „Wellness“ Begriffen laufen läßt.

Man sollte in der Praxis dann natürlich auch das machen, wodrunter man das laufen läßt.

Das kann auch von Gewerbeamt zu Gewerbeamt unterschiedlich streng ausgelegt werden;
bzw kann es auch sein, dass man zumindestens die Zuverlässigkeit grob
überprüft (Führungszeugniss, grundlegende Kurse in dem Bereich… etc.)

…ist nicht wirklich die Frage, was das Gewerbeamt dazu sagt. Die eigentliche Frage ist: braucht man für Einläufe eine Heilerlaubnis. Und diese Frage beantwortet das Gesundheitsamt.
Mit freundlichen Grüßen,
Birgitt