AZG - Arbeitszeitgesetz: 20 Stunden-Woche, Arbeit an Feiertagen

Wenn jemand einen Arbeitnehmervertrag mit 20 Wochenstunden hat, die jeweils an den gleichen zwei Wochentagen – jeweils 10 Stunden - abzuleisten sind, wie ist gehaltsrechtlich an den Tagen zu verfahren, welche auf Feiertage fallen? Müssen diese Stunden vom AG bezahlt werden, müssen sie vom Arbeitnehmer nachgeholt werden, kann der Arbeitgeber das auf diese Stunden entfallende Entgeld vom Gehalt abziehen, oder hat der Arbeitnehmer an diesen Tagen einfach frei? (Zus. Angaben: Mediz. Beruf in Praxis)

Hallo,

falls die Arbeitstage vertraglich auf feste Wochentage festgelegt sind, müssen diese gem. § 2 EFZG
http://www.gesetze-im-internet.de/entgfg/__2.html
voll vergütet werden und mit der vereinbarten Stundenzahl berechnet werden, falls diese festen Arbeitstage auf einen Wochenfeiertag fallen.

Das ArbZG spielt hierbei nur insofern eine Rolle, als bei einem vereinbarten 10-Std.-Arbeitstag gem. § 4 ArbZG
http://www.gesetze-im-internet.de/arbzg/__4.html
von vorneherein eine Mindestpause von 45 Min. eingeplant werden muß, die spätestens nach 6 Std. Arbeit genommen werden muß.

&Tschüß
Wolfgang