Azubi/ 12 Stunden Lagerarbeit obwohl Kaufmann, ok?

ich bin Auszubildender Kaufmann für Dialogmarketing. Meine Firma ist Pleite, ich bekomme nicht mal Lohn, derzeit (1Monat). Jetzt war ich letzte Woche in unserem Logistikwerk.(350 Kilometer vom eigentlichen Ausbildungsort entfernt). Dort musste ich 12 Stunden am Tag im Lager Kisten tragen und verpacken trotz jahrelanger, aber leider bislang noch nicht attestierten, Fehlstellung der Wirbelsäule im unteren Bereich. Nächste Woche soll ich wieder dorthin. Ich kann für eine Klausur nicht lernen und werde diese durch diesen Mist nicht bestehen. Mein Ausbilder sagt, dass wäre ja egal. soll ich dann nachholen.

Muss ich denn dahin? Bevor hier geschrieben wird, dass Azubis keinen Arbeitsauftrag ausschlagen sollten, will ich hinzufügen, dass ich bereits auf der Suche nach einem neuen Betrieb bin und mir deshalb egal ist, was der Vorstand von mir denkt.
Es haben sich mehr als genug Betriebe gemeldet, die mich übernehmen würden.

Danke im Voraus!!!

Hallo,

ich würde mich bei fiolfgenden Stellen informieren:

Gruß

RHW

Hallo,
mein Vorschlag ist, sofort die Übernahme einleiten.
Gruß
Cress

Hallo,

Da kann ich dir so leider nicht weiter helfen.
Geh am besten zu einem Anwalt der auf dieses Gebiet spezialisiert ist
und lass dich beraten. Eine Beratung von einem Anwalt ist erschwinglich.
Dann weist du genau was du machen kannst. du kannst es ja am Telefon
gleich abklären was die Stunde kostet. Wenn du sagst es ist dringend
Und deine Situation erklärst, bekommst du bestimmt auch schneller einen Termin.
Wenn du nochmal dort hin musst und es mit deinem Rücken nicht geht würde ich
mich krank schreiben lassen.

Liebe Grüße
SchnuffiSchnuffi

Du musst die Sachen machen, die nach deinem Ausbildungsplan dran sind. Alle anderen Sachen musst du nicht machen, sondern verlangen, dass du nach dem Plan ausgebildet wirst. Nachdem die Firma pleite ist, solltest du so schnell wie möglich mit dem Ausbildungsberater bei der zuständigen IHK reden mit dem Ziel, dass der Ausbildungsvertrag aufgelöst und mit einer anderen Firma ein neuer Ausbildungsvertrag abgeschlossen wird.

Oh Man! Das ist ja furchtbar! Schnellstens zum Orthopäden; es kann sich ja dadurch immer nur verschlimmern. Ich weiss nicht, ob das ein guter Rat ist, aber für deine Zukunft sehr sehr ausschlaggebend, denn die Wirbelsäule „vergisst“ nichts, leider. Und beim Schleppen lernst du ja überhaupt nichts, im Gegenteil, wennn du dadurch auch deine Klausur verhaust! Ich hoffe, du hast mich verstanden, ich kann hier leider nicht so schreiben, wie ich es gern möchte. Ich bin 63 Jahre alt (Kauffrau!! Groß-und Außenhandel) und meine Wirbelsäule ist dermassen kaputt, dass ich inzwischen 6 x operiert worden bin, AUCH, weil ich damals als Azubi Kisten geschleppt habe, etc. Also: schnellstens zum Arzt bitte.
Alles Gute und sei gegrüsst von Rose-Lore Gotzen

Erstens: Arbeitszeiten über 10 Std. sind nicht zulässsig, vor allem für Azubi´s.
Zweitens: Ausbildungsfremde Tätigkeiten kann man sehr wohl ablehnen, vor allem wenn sie wie in diesem Fall über einen längeren Zeitraum stattfinden.
Drittens: Schau in deinem Ausbildungsvertrag nach wo dein Ausbildungsort ist, wenn dort nicht erwähnt ist, dass die Ausbildung auch an anderen Standorten stattfindet, brauchst du auch nicht dorthin zu fahren. Sollte dein Arbeitgeber seinen Vertraglichen Pflichten nicht nachkommen, sprich Zahlung der Ausbildungs-vergütung brauchst du erst gar nicht dort antreten. Wende dich sofort an die zuständige IHK oder Handwerkskammer. Sie werden dir Weiterhelfen können.

moin,erstmal wäre es besser ,wenn man in seiner lehrfirma auch auslernt,macht sich wesentlich besser im lebenslauf.zweitens müsstest du versuchen evtl.über betriebsrat, sofern vorhanden, eine leichtere arbeit zu bekommen.auf jeden fall ein attest vom arzt besorgen.wenn die firma offiziell pleite ist,wäre es vielleicht möglich über die IHK/handwerkskammer anzufragen wo man die lehre beenden könnte.immer ein guter weg!du scheinst ja flexibel zu sein,solche leute werden immer gebraucht.lass dich nicht unterbuttern!

Hallo!

Das klingt ja nicht gut! Leider kann ich die Situation nicht beurteilen. Tut mir leid. Vielleicht kann der Handwerkskammer helfen?
Viel Erfolg!

Ibaha.

Hallo, bei Dir kommen mehrere Komponenten vor. Gibt es einen Betriebsrat? Wenn ja, mußt Du Dich unbedingt an den Betriebsrat wenden, immerhin hast Du als Azubi eine Arbeitszeit, die begrenzt ist. Der Schulbesuch muß gewährleistet sein, also: Deine Klausur ist wichtiger. Zumal hast Du einen Monat kein Geld bekommen. Ich würde an Deiner Stelle erst mal zum Arzt (Orthopäden) gehen, der dann in seiner Akte die Fehlstellung der Wirbel- säule festhält. Am besten Du läßt Dich erst einmal krankschreiben, lernst für die Klausur und erkundigst Dich bei der Handwerkskammer (oder wer sonst noch für Dich zuständig ist), wo Du Deine angefangene Tätigkeit als Azubi weiterführen kannst, viel Glück, margi

Hallo,

nicht aufgeben, bitte verstärkt nach einem anderen Ausbildungsbetrieb suchen. Und Montag gehst Du zum Arzt wegen deiner Wirbelsäule und wegen Mobbing und lässt dich krank schreiben. dann machst du deine Klausur. und wenn der ausbildungs- abschluss sich um ein halbes jahr verschiebt, ist das kein beinbruch, Hauptsache du machst weiter.

M.f.G.

Du musst dahin. Vor allem darf Dein jetziger Arbeitgeber nichts in der Hand haben gegen Dich.
ABER: Du musst auf keinen Fall 12 Stunden arbeiten. Das ist NICHT erlaubt.

Du darfst maximal 10 Stunden arbeiten, und der Ausgleich zum normalen 8-Stunden-Tag muss innerhalb einer Woche erfolgen.

Außerdem darfst Du nicht dauerhaft mit ausbildungsfremden Tätigkeiten beschäftigt werden. Mal etwas aufräumen, ist ok, aber dauerhaft etwas anderes als Ausbildung darf nicht sein. Dazu kannst Du Dich weigern (musst aber trotzdem hinfahren).

Zeit, um für eine Klausur zu lernen, muss Dir der Ausbilder nicht geben. Seine Bemerkung allerdings zeugt von … … … Nein, das schreibe ich hier nicht. :wink:

Viel Erfolg! Guck, dass Du da weg kommst.

Hallo, wenn der Einsatz im Logistikwerk angeordnet ist, dann musst Du tatsächlich dorthin. Dann bleibt Dir zu wünschen, dass Du bald einen neuen Ausbildungsbetrieb findest. LG

Ob Sie dahin müssen, hängt davon ab, was Ihr Ausbildungsvertrag dazu sagt. Oder eben nicht. Das kann ich dann so von hier aus nicht beurteilen. Aber auf jeden Fall dürfen Sie keine 12 Stunden arbeiten, das Arbeitszeitgesetz sieht max. 10 Std. pro Tag vor. Wenn Sie nicht heben können, müssen Sie sich ein Attest geben lassen.