Azubi hat Prüfung, Vertrag erlischt: AG will Resturlaub auszahlen! Darf er das?

Einer unserer Auszubildenden hat demnächst seine Prüfung und wird sie mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit auch bestehen. Damit endet sein Arbeitsvertrag hier natürlich. Nun hat dieser Auszubildende noch Resturlaub übrig den er natürlich nehmen möchte.
Der Vorgesetzte des Azubis möchte dies nicht, er gibt an, dass es wichtige Gründe gibt, weil der Azubi einen anderen Azubi einarbeiten muss (der an zwei Tagen der beantragten Woche nicht einmal da ist).

Kann der Arbeitgeber verlangen, dass ein Azubi zur Einarbeitung eines anderen Azubis auf seinen Urlaub verzichtet? Auch dann wenn es abzusehen war, dass der Azubi diesen Urlaub würde nehmen wollen. Der AG behauptet zwar, man hätte sich noch über eine Übernahme einigen können, das Angebot das im Raum stand war aber eher weit unterdurchschnittlich.

Hallo Daarin,

ich kann dir erstmal nur auf einen Teil deiner Frage antworten.

Dazu setze ich einen Abschnitt eines Links hier rein.

Aber als Azubi darf man dich eben auch nicht permanent nur mit anderen Azubis oder Ungelernten alleine lassen. Es ist notwendig, dass man dich immer wieder in neue Aufgabengebiete einweist und deine Arbeitsergebnisse kontrolliert werden. Und du musst die Möglichkeit haben, Fragen an qualifiziertes Fachpersonal stellen zu können. Deshalb hat dein Betrieb festes Ausbildungspersonal bereitzustellen, das für dich zuständig ist. Wie gesagt: Diese Ausbilder müssen nicht ständig um dich „herumschwirren“. Je nachdem, welche Betriebsabteilung du im Rahmen deiner Ausbildung gerade durchläufst, dürfen zeitweise auch andere qualifizierte Personen mit deiner Betreuung beauftragt werden. Wichtig ist aber, dass immer jemand für dich zuständig ist.
Strenge Eignungsvoraussetzungen

Als Ausbilder eignet sich längst nicht jeder. Das BBiG gibt klare Eignungsvoraussetzungen vor. Nach §30 darf die Ausbildertätigkeit nur von Personen ausgeübt werden, die selbst bereits eine Ausbildung in demselben oder einem ähnlichem Beruf abgeschlossen oder über einen Studienabschluss in der entsprechenden Fachrichtung verfügen. Der Ausbilder oder die Ausbilderin muss zudem bereits „eine angemessene Zeit“ in seinem Beruf tätig gewesen sein. Darüber hinaus müssen Ausbilder eine Eignungsprüfung bei der zuständigen Industrie- und Handelskammer (IHK) bestehen.

Daraus ergibt sich für mich, das der Azubi, der kurz vor seiner Prüfung steht, auf keinen Fall einen anderen Azubi einarbeiten darf.

Gruss von
ichbinnett

Für solche Fragen gibt es z.B. den Ausbildungsmeister als Verantwortlichen der Innung. Der wird begeistert sein wenn die Ausbildung auf Auszubildende verlagert wird.
Schon aus Haftungsgründen sollte das kein Betrieb so machen.

the Raccoon

Und folglich gibt es deshalb auch keinen Grund, dem Urlaubsersuchen des Azubi entgegen zu wirken.

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Hallo,

was auch immer mit „Einarbeitung“ eines neuen Azubi gemeint ist - dafür sollte es in einem seriösen Ausbildungsbetrieb Ausbilder sowie ggfs. in den einzelnen Abteilungen auch Ausbildungsbeauftragte geben. Die sollten eine „Einarbeitung“ gewährleisten können.

&Tschüß
Wolfgang

Natürlich darf er.
Als kurz vor der Prüfung stehender sollte er die Kenntnisse und Fähigkeiten besitzen, die einem Azubi in den ersten Wochen zu vermitteln sind.
Abweichend vom §30 des BBiG gibt es ja noch den §28, Abs.3

Ich halte es übrigens sogar für besonders wichtig, dass man einem Azubi auch vermittelt, dass er nun auch mal selber in die Rolle des Lehrenden schlüpfen muss.

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Richtig…Das Ausbildungsverhältnis endet spätestens zum im Ausbildungsvertrag festgelegten Zeitpunkt…oder mit bestandener Abschlußprüfung bzw. mit Kenntnis davon.
Was unter „Kenntnis von der bestandenen Abschlußprüfung“ zu verstehen ist, ist leider Auslegungssache.
Mündliche Aussage des/der Prüfer? Offizielle Bekanntgabe der Ergebnisse auf der Internetseite der Kammer? Offizielle Übergabe des Prüfungszeugnis?
Das Handhaben die Kammern unterschiedlich… :innocent:

soweit so gut/schlecht

Nunja…mal unter uns Be(e)tschwestern…Wenn er eh nicht übernommen wird…würde ICH…mir den Urlaub auszahlen lassen und alle Zelte abbrechen…geht nicht gerade die Grippe um?!