Azubis kündigen- Arbeits- und Vertragsrecht

Hallo wir sind ein Friseursalon in der Existenzgründung. Doch leider ist bei uns auch die Finanzkrise und allg. Zurückhaltung eingetroffen.

Kann ich aus wirtschaftlichen Gründen Azubis kündigen und wenn ja wie???

Ich habe gehört es sei vielleicht nicht erlaubt, aber machen tuen es doch viele.

Danke für Eure Hilfe.

Gruß Markus

Hallo wir sind ein Friseursalon in der Existenzgründung. Doch
leider ist bei uns auch die Finanzkrise und allg.
Zurückhaltung eingetroffen.

Kann ich aus wirtschaftlichen Gründen Azubis kündigen und wenn
ja wie???

Ich habe gehört es sei vielleicht nicht erlaubt, aber machen
tuen es doch viele.

Danke für Eure Hilfe.

Azubis sind nicht
zu kündigen ausser im gegenseitigm Einvernehmen.

Gruß Markus

Hallo,

das ist nicht so einfach. Es sind Zwillingsmädchen mit Migrationhintergrund.
Sind im 2. Lehrjahr und 20 Jahre alt.

Gruß Markus

Hallo, ich bin leider kein Experte im Vertragsrecht, bzw. Kündigungsrecht, kann somit hier nicht weiterhelfen.

Als ich vor vielen Jahren jedoch einmal ein vertragliches Problem mit meiner damaligen Chefin hatte, habe ich beim örtlichen Arbeitsgericht angerufen und mich erkundigt. Dort wurde mir bereitwillig und ausführlich Auskunft gegeben.
Vielleicht eine Möglichkeit für Euch.
Mit freundlichen Grüßen
A. Trost

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo Markus,
einen Azubi wirst Du nur los wenn der Azubi immer wieder grob fahrlässig handelt.
Auszubildene geniessen einen besonderen Kündigungsschutz.
Lieben Gruß
Torsten

Morgen Markus,

mit den Auszubildenden ist das recht schwierig. Einem Azubi kann nur aus einem wichtigen Grund gekündigt werden. Die Krise ist allerdings kein Grund.
Erst wenn der Betrieb eingestellt oder die Insolvenz beantragt wird gibt es eine Möglichkeit zur Kündigung. Eine zweite Möglichkeit ist, mit dem Auzubi reden und sich einen Aufhebungsvertrag unterschreiben zu lassen.

Ich würde dir aber in beiden Fällen empfehlen deine Innung/Kreishandwerkerschaft einzuschalten. Vielleicht gibt es eine Möglichkeit den Azubi in einem anderen Betrieb unterzubringen.

Gruß Christian

Hallo Markus,
vorab sorry für die späte Antwort, aber ich war dienstlich unterwegs.
Ist Dein Azubi denn noch in der Probezeit?? Dann kannst Du ohne Gründe kündigen, genau wie der bzw. die Auszubildende auch. Allerdings müssen dann trotz Allem so einige Formalitäten und Fristen eingehalten werden.
Ist die Probezeit verstrichen, könntest Du nur aus wichtigem Grund eine Kündigung aussprechen, die Finanzkrise gehört allerdings nicht dazu. Es sei denn, Du steckst in der Insolvenz. Aber auch in dem Fall müssten grundlegende Tatsachen eingehalten werden, damit die Kündigung rechtssicher ist.
Wichtige Gründe für eine Kündigung nach der Probezeit wären unter anderem sexueller Übergriff durch den AZUBI im Betrieb, Gewaltandrohung durch den AZUBI, Rassimus oder nachgewiesene vorgetäuschte Krankheit. Auch bei den genannten Tatsachen wäre die Vorgehensweise für eine gerechtfertigte Kündigung unbedingt zu beachten.
Der Auszubildene steht unter einem besonderen Schutz, dahinter steht das Berufsausbildungsgesetz um reine Willkür des Arbeitgebers auszuschliessen. D. h. schlechte Schulnoten oder ein Nasenfaktor würden einer Kündigung nicht stand halten.
Ich hoffe, ich konnte ein wenig helfen und Licht ins Dunkel bringen.

ÜBRIGENS: Was einige Betriebe tun, sollte kein Vorreiter für die Entscheidungen Deines Betriebes sein. Geht der Azubi gegen die Kündigung an, ist die Entscheidung im Klagefall wesentlich höher für den Ausbildungsbetrieb als jede weitere Lohnzahlung an den AZUBI. Dazu kommt, das bei einem minderjährigen Azubi immer den Eltern die Kündigung zugestellt werden muß, denn Sie sind die Vertragspartner!

Gruß
Hutsch