N’Abend,
heute befuhr ich eine dreistreifige Teilstrecke der A2, wo man die Höchstgeschwindigkeit auf 60 km/h beschildert hat, mit Zusatzzeichen „Spurillen“. Diese Spurrillen waren eindeutig nur auf dem rechten Fahrstreifen vorhanden.
Nun ist es doch eigentlich so, dass Tempolimits, die zusammen mit Zusatzzeichen ausgeschildert werden, nur solange gelten, wie die auf dem Zusatzzeichen erwähnte Gefahr oder?
Bedeutet das, man müsste nur auf dem rechten Fahrstreifen 60 fahren? Und noch etwas abstruser: Dürfte man den rechten Fahrstreifen deshalb meiden?
Gruß
Marius