Bachelorstudiengang Prüfung nicht bestanden

Die Prüfungsordnung eines Bachelorstudiengangs besagt. Prüfungsleistungen, die nicht bestanden sind oder als nicht bestanden gelten, können einmal wiederholt werden.

Ich dachte es gibt immer noch die Möglichkeit eines dritten Versuchs bei Nichtbestehen einer Klausur oder zumindest die Möglichkeit einen Härtefallantrag zu stellen.

Kann es wirklich sein, dass man bei zweimaligen Durchfallen einer Klausur einfach exmatrikuliert wird und sich nicht für die Bachelorarbeit anmelden kann, obwohl man schon ganz am Ende des Studiums steht?

Hallo,

hast du den ganzen Paragraphen gelesen? Oftmals sind diese Informationen nämlich auch über mehrere Absätze verteilt.

Gerne kannst du auch den Link zur StPO hier posten.

Ich vermute aber, dass dies Hochschul-eigen abgehandelt wird. Ich kenne auch Ordnungen, die von einem Viertversuch sprechen, was ich an meinen Hochschulen nicht erlebt habe.

Gruß, Leebo