Bad und Sammelheizung

Im Hamburger Mietenspiegel gibt es für Altbauten die Kategorie „Mit Bad und Sammelheizung“. Zur Charakteristik einer Sammelheizung gehört es jedoch, dass auch die Küche und das Bad an diese Sammelheizung angeschlossen sein muß. Wenn das nicht ist, wie errechnet sich dann eine korrekte Miete? Wie werden die Flächen für Bad und Heizung verrechnet? Können die anderen Flächen, wo es die Sammelheizung gibt, noch nach dieser Kategorie Bad und Sammelheizung berechnet werden?

Hallo,

ich kenne den Hamburger Mietspiegel nicht. Jedoch habe ich organisatorisch Mietspiegel neu erstellt. Neben der Kategorie „Mit Bad und Heizung“ gibt es sicher die Kategorie „Mit Bad ohne Heizung“ und „mit Bad oder Heizung“.

Der Begriff „Mit Bad und mit Heizung“ bedeutet, dass alle Räume getrennt für sich beheizbar sein müssen. Die Miete berechnet sich daher nicht aus dem Begriff „Mit Bad und mit Heizung“ sondern aus den anderen im Mietspiegel vorhandenen Ausstattungsbeschreibungen. Prüfe bitte nach, welche anderen Begriffe es gibt. Auf jeden Fall muss in der Miethöhe eine reduzierte Miete angesetzt werden. Sofern es bei den Mietpreisen im Mietspiegel neben dem Mittelwert einen oberen Wert und einen unteren Wert gibt ist ein Abzug auf den unteren Wert vorzunehmen. Meist wird durch Interpolation mit einem anderen Ausstattungsmerkmal ein Mittelpreis auf der Basis des unteren Preises gebildet. Sinnvoll ist es, sich hier bei einem Mieterverein beraten zu lassen - wenn RS vorhanden bei einem Anwalt, da nur dieser erläutern können, wie, im Falle eines möglichen Rechtsstreits die Richter in Hamburg entscheiden.

Gruss Günter

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