Badehose in Sauna § 123 StGB Hausfriedensbruch

Was wird nun passieren, wenn ich in einer Sauna in Badehose war und weigerte sich auszuziehen. Bademeister rief die Polizei. Ich war schon in Umkleideraum, als die Polizei eintraf. Die Polizei sagte, dass ich § 123 StGB Hausfriedensbruch bedroht. Wahrscheinlich Bademeister sagte der Polizei, dass ich ihn beleidigt hätte, aber ich habe das nicht gemacht.

Was wird jetzt geschehen?

Brauche ich einen Anwalt kontaktieren?

Wird dieser Vorfall in Führungszeugnis eingetragen?

Hallo,

in deutschland ist es üblich, einen saunabereich textilfrei zu betreten. Darüberhinaus ist es höchst unhygienisch, mit einer badehose dort alles zu verkeimen.
Daher hast du glück gehabt. Nach der aufforderung, die hose sofort auszuziehen, der du nicht nachgekommen bist, hast du zum einen einen hausfriedensbruch begangen - zum zweiten könnte man dir zivilrechtlich die komplettdesinfektion des bereiches aufbrummen. Da bist du schnell im 4-stelligen bereich!

Also würde ich stillhalten, mich entschuldigen und in zukunft die badehose in saunabereichen dort lassen, wo sie hingehört: im schrank.

Die chancen, wegen hausfriedensbruch und beleidigung verurteilt zu werden stehen 30:70 für dich.
Die erstatteten anzeigen stehen natürlich im polizeicomputer und bleiben dort auch.

Ob sie im führungszeugnis landen, weiß ich nicht. In deinem strafregister landen sie nicht.

Liebe grüße

karsti

Hallo!

Ein Hausfriedensbruch wäre erfüllt, wenn Sie trotz mehrmalige Aufforderung die Sauna nicht verlassen haben. Beleidigung dagegen wäre etwas ganz anderes und hat mit Hausfriedensbruch nichts zu tun. Es könnte sein, dass sie eine Anzeige erwartet. Das hängt davon ab, ob der Hausmeister Strafantrag gegen Sie stellt.

Ob Sie sich einen Anwalt nehmen liegt bei Ihnen selbst. Ich würde an Ihrer Stelle aber abwarten, ob Sie überhaupt angezeigt wurden und mir dann erst bei der Polizei anhören was der Hausmeister gesagt hat und Ihnen vorwirft.

Ob es in Ihr Führungszeugnis eingetragen wird, hängt von der Höhe der Strafe ab die sie möglicherweise erwarten wird.

MfG

Was wird jetzt geschehen?

Im schlimmsten Fall gibt es eine Anzeige wegen Hausfriedensbruchs (Nur, weil man sich geweigert hat, die Badehose auszuziehen??). Sollte der Bademeister auf einer Anzeige bestehen, ist die Polizei gezwungen, diese aufzunehmen und auch anschließend zu bearbeiten.

Brauche ich einen Anwalt kontaktieren?

Wenn man zuviel Geld hat, welches man dem in den Rachen werfen will… Natürlich nicht! Das Verfahen wird höchstwahrscheinlich eingestellt (Da bin ich mir auf Grund meiner Erfahrungen zu 95% sicher).
Und daher

Wird dieser Vorfall in Führungszeugnis eingetragen?

Nein, natürlich nicht. In ein Führungszeugnis kommen nur Geldstrafen AB bzw. ÜBER 90 Tagessätzen oder Freiheitsstrafen.
Und bei so einer Kindergartenangelegenheit gibt es bestimmt nicht einmal ein (Gerichts-)Verfahren.

Ich muss natürlich etwas einschränken:
Meine Ausführungen beruhen nur darauf, dass Du Dich lediglich geweigert hast, die Badehose auszuziehen und der Bademeister auf Grund des zu langen Sauna-Aufenthalts „gezwungen“ war, die Polizei zu holen.

Sorry, aber wenn ICH wegen so einer Lappalie gerufen würde - EINE Frage an den Bademeister hätte ich bestimmt auf Lager.

Hi,
ja du wirst vor der Polizei eine Aussage machen müssen, brauchst du aber auch nicht. Wenn der Staatsanwalt dich vorlädt zu einer Aussage musst du auf jeden fall hin.

Der Staatsanwalt kann ein Verfahren eröffnen oder es wegen Geringfügigkeit fallen lassen.

Der Besitzer der Sauna kann dir auch ein Hausverbot erteilen.Ich kenne keinen Richter der Welt der jmd verurteilt hat wegen einer angelassenen Badehose.

Die Leute haben einfach zu viel Freizeit in diesem Land wenn man wegen so was einen Terz macht.

Wer in das befriedete Besitztum eines anderen widerrechtlich eindringt, oder wer, wenn er ohne Befugnis darin verweilt, auf die Aufforderung des Berechtigten sich nicht entfernt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.

Das bedeutet, dass Du Dich des Hausfriedensbruchs schuldig gemacht hast, falls der berechtigte Dich aufgefordert hat, die Saune zu verlassen und Du dieser Aufforderung nicht nachgekommen bist. Allerdings muss der Berechtigte Strafantrag gestellt haben.

Mein Rat: Suche das Gespräch mit dem Betreffenden, entschuldige Dich notfalls und bitte ihn, den Strafantrag (falls gestellt) zurückzuziehen.

Wegen dieser Kleinigkeit lohnt sich ein Strafverfahren nicht. Du hast höchstens Kosten, Umtriebe und neuen Aerger.

Gruss Gordola

Meine Kristallkugel ist gerade beim TÜV.

Also die Formulierungen in Deiner Frage verstehe ich nicht, ist das jetzt so „in“ ?

Du sagst nicht aus, ob der Bademeister eine Anzeige gestellt hat ?
Falls ja, wir sich die Polizei oder Staatsanwaltschaft melden und Du bekommst Gelegenheit, Dich zu der Sache (Anschuldigung) zu äußern.
Je nachdem, was sich da ergibt, wir die Staatsanwaltschaft das Verfahren einstellen oder es geht zu Gericht.
Ab da brauchst Du dann einen Anwalt, der Dich dann auch rechtssicher beraten darf !

Viel Glück

Hallo eugnet

Wenn man aus einer Saune gewiesen wird und geht nicht, dann kann das schon Hausfriedensbruch sein. Aber bei mir stellt sich nun schon die Frage, warum gehst Du in eine Sauna mit einer Badehose bekleidet. Das ist doch unüblich! Da brauchst Du dich dann natürlich nicht wundern, wenn man von dir glaubt, du wärst ein Spanner. Das ist dann natürlich auch richtig, wenn man dich dann dort rausschmeißt. Allerdings glaube ich nicht, dass gleich eine Anzeige folgt. Vielmehr ein Hausverbot. Was hast Du denn zum Bademeister gesagt, dass der sich beleidigt fühlt? Du musst deine örtliche Polizei fragen, was sie nun mir dir machen. Ob Anzeigen oder nicht. Die werden es dir schon sagen.
Gruß KL

Hallo eugnet!

Der Bademeister kann Dich nicht zwingen, die Badehose auszuziehen. Es aber bestimmt gewisse Spielregeln in der Sauna, die vielleicht auch irgendwo auf Hinweistafeln o. ä. schriftlich fixiert sind. Steht da z. B. drin, daß man die Badehose auszuziehen hat und man möchte das nicht, so bleibt nur, daß man die Sauna zu verlassen hat.
Hausfriedensbruch käme z. B. dann in Betracht, wenn der Bademeister Dich aufgefordert hat, die Sauna zu verlassen und Du dieser Bitte nicht nachgekommen bist. Der Bademeister hat (vermutlich) das Hausrecht und dem mußt Du nachkommen.
Beleidigung ist wiederum eine andere Sache. Hier stünde Deine Aussage gegen die des Bademeisters. Hast Du Zeugen? Hat der Bademeister Zeugen?
Da eine Beleidigung recht weit unten im StGB angesiedelt ist, sollte das wohl von der Staatsanwaltschaft eingestellt werden. Ich kann Dir dafür aber keine Garantie abgeben. Es hängt von Deinem vorhandenen oder nicht vorhandenen Vorstrafen / Ermittlungsverfahren ab. Ungünstig wäre z. B. wenn Du schon einmal wegen Beleidigung angezeigt worden bist. Generell muß man Dir das jedoch erstmal nachweisen. Daher meine obige Nachfrage nach Zeugen.

Gruß Nasa

Es wird erst einmal gar nichts geschehen. Hätte der Bademeister eine Anzeige erstattet, hätte es die Polizei gesagt und die Personalien erhoben. Sollte es aber trotzdem eine Anzeige wegen Hausfriedensbruchs geben, wird man noch angeschrieben (Beschuldigtenanhörung). Dann wäre es imer noch Zeit zum Anwalt zu gehen. Strafen unter 3 Monaten bzw Geldstrafen unter 90 Tagessätzen werden nicht ins Führungszeugnis übernommen. Nur Gerichte und Staatsanwaltschaft haben Einsicht in sämtliche Strafverfahren gegen eine Person.
mfg
W.

Ich denke, die Polizei hat hier nur dabei geholfen, das Hausverbot durchzusetzen. Wenn Sie in den kommenden Wochen keine Post erhalten, wurde keine Anzeige erstattet.