Badezimmer-Renovierung

Angenommen, ein Vermieter will/muss den Boden des Badezimmers (auf Drängen des Mieters)seines Mieters erneuern, weil er marode ist (der Boden, nicht der Vermieter *smile*).
Angenommen, der Mieter kann in der Zeit (schätzungsweise ein bis zwei Wochen) in besagtem Badezimmer weder die Dusche noch die Toilette benutzen. Hat der Mieter das Recht, in der Zeit der Instandsetzung ein Hotelzimmer o. ä. zu nehmen und den Aufwand dem Vermieter in Rechnung stellen? Hat der Mieter andere Möglichkeiten? Hat jemand Erfahrung mit solch einem Fall? Wer weiss was?

Hi Bodo,

die kompetentesten Antworten wirst du sicherlich von Günter W bekommen.

Ich mutmaße Mal:
Wenn die Toilette nicht nutzbar ist, ist das ein großes Problem. Mietmiderung ist in jedem Fall drin. Ich könnte mir auch vorstellen, dass bes. wegen dem WC ein Hotel bezahlt werden muss.

Das einzige was ich mir vorstellen könnte, dass dein Mieter vielleicht bereit ist eine Campingtoilette zu benutzen, du ihm Karten fürs Schwimmbad + Fahrtkosten erstattest und ihn sonst noch einen Anreiz bietest.
Oder er bei Freundin/Bekannten wohnt und du ihm einen Geldbetrag als Entschädigung gibst.

Kommt eben auf die Toleranz des Mieters an, und wie der Vermieter so generell drauf ist :wink:, bzw. das Verhältnis der beiden.

Diphda, Glück und dicken Geldbeutel wünschend

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Hallo Bodo,

wenn der VM auf Drängen des Mieters die Arbeiten vornimmt, ohne dass er dazu verpflichtet ist, hat der Mieter keine Ansprüche. Es sei denn, es wurde vereinbart, dass der Mieter sich anderweitig bewegen soll.

Musste der Vermieter jedoch einen Mangel beseitigen, der die Arbeiten zur Folge hat, kann der Vermeiert dem Mieter anbieten eine Toilette innerhab des Hauses - wenn diese Partei einverstanden ist - einer anderen Partei zu nutzen. Er darf auch eine WC-Häuschen aufstellen. Zum Duschen hat der Mieter dann einen Anspruch ein öffentliches Schwimmbad aufsuchen zu können. Nicht täglich, aber mindestens je nach Beruf mehrmals wöchentlich. Eine Hotel-Unterbringung oder ähnliches scheidet aus, weil der Mieter letztlich ja nicht bei Nutzung der anderen Räumlichkeiten behindert wird.

Tipp. Mit dem VM klären, was für beide Seite die beste Möglichkeit ist. Sie sollte keine Seite überfordern und keine Seite benachteiligen. Ist z.B. in dem Haus eine leerstehenden Wohnung kann man den Mieter durchaus dorthin verweisen. Dasselbe gilt, wenn der VM in unmittelbarer Nähe weitere, aber leerstehende Wohnungen hat. Man kann in solchen Fällen nur hoffen, dass jemand sich nicht den Magen verdirbt.

Gruss Günter

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