Wir haben bei Dodenhof in Posthausen Badmöbel bestellt, die wir gemeinsam mit der Beraterin aus einem Katalog ausgesucht hatten (keine Austellungsware). Die Möbel ist beim Hersteller direkt bestellt worden - der volle Kaufpreis musste gleich gezahlt werden!
Nun haben wir die Badmöbel abgeholt – und stellten fest dass diese nicht passt! Die Pakete sind alle originalverpackt – nach zwei Tagen erfolgte die Kontaktaufnahme zu dodenhof bzgl. einer Rückgabe oder Tausch.
Jetzt kam die Rückmeldung – dass die Ware nicht zurückgenommen werden kann – da es sich um eine extra Bestellung für uns handele. Bei einer Rückgabe würde man uns maximal 25 % des Kaufpreises gutschreiben können. (FRECHHEIT!)
Das schlimme daran ist – dass wir die Möbel in einem Online-Shop seinerzeit 50 € günstiger gefunden hatten – uns jedoch für dodenhof entschieden haben wg. möglichen Reklamationen und Rückgabe. Ansprechpartner vor Ort usw… So wie es sich nun herausstellt ist diese Entscheidung uns zum Verhängnis geworden!
Nun die Frage: Ist dodenhof verpflichtet die Ware zurückzunehmen und uns den vollen Kaufpreis zu erstatten? Handelt es sich hierbei nicht um einen Fernabsatzvertrag – denn die Badmöbel haben wir ausschließlich im Katalog gesehen – der Vertrag kam per E-Mail / Fax zustande? Nur weil dodenhof einen Ausstellungsraum hat – die Ware aber aus dem Katalog bestellt – kann das Fernabsatzgesetzt nicht ausgehebelt werden, oder?
Hallo Dimok,
der von Ihnen geschlossene Vertrag hat mit dem Fernabsatzgesetz aber auch rein gar nichts zu tun, auch wenn Sie per Katalog ausgesucht haben und eine E-Mail Bestätigung bekommen haben. Fakt ist: Sie haben vor Ort persönlich einen Vertrag geschlossen und zusätzlich wurde die Ware extra für Sie bestellt und vermutlich auch extra vom Hersteller für Sie gefertigt. Normalerweise muss Dodenhof gar nichts machen. Wenn die Ihnen anbieten die Ware doch zurückzunehmen und das für max. 25% vom Kaufpreis ist das reine Kulanz. Ich denke, das die 25% den Gewinn von Dodenhof darstellen. Den Rest musste Dodenhof wohl selbst an den Hersteller zahlen. Und Dodenhof kann die Ware auch nicht zurückgeben.
Hätten Sie Online bestellt, hätten Sie generell 14 Tage Rückgaberecht, ausser die Ware wurde extra für Sie gefertigt. Aber in Ihrem Fall ist das Recht auf der Seite von Dodenhof.
Mit lieben Grüssen
Sunnyhexe
Hallo Dimok,
ich weiß nicht wieso ich als Experte erscheine, habe mich damals nur selbst angemeldet, weil ich auch eine Frage hatte aber als Laie.
In deinem Fall würde ich aber soweit ich das aus meiner Arbeitsstelle her kenne sagen das Dodenhof die Ware zurücknehmen muss, da es keine Sonderanfertigung ist. Es sei denn es gibt einen schriftlichen Vertrag wo eine Rücknahme ausgeschlossen ist es sei denn es liegt ein Mangel vor. Wenn überhaupt ein Abzug wäre es eher umgekehrt das 20 % vom Kaufpreis NICHT erstattet werden wegen Bearbeitungsgebühren da die Ware ja ordnungsgemäß bestellt und ausgeliefert wurde.
Zum Fernabsatzvertrag kann ich leider keine Angaben machen.