hallo,
angenommen es sind drei Bäume auf einem Privatgrundstück mit einer Höhe von über 12 m die unter Naturschutzstehen.
Diese aber schon sehr große Schäden angerichtet haben( die gesamte Hoffläche ist durch die Baumwurzeln hochgegangen auch auf dem Nachbargrundstück ist alles verwurzelt.
Fahrzeuge können nicht abgestellt werden da ständig Äste herunterkommen.
Auch die oben liegenden Wohnungen sind völlig dunkel weil die Bäume nicht ausgeholzt werden dürfen oder sollen
Müsste sich nicht die Gemeinde darum kümmern das die Bäume keine weiteren Schäden verursachen können
Wäre schön wenn jemand mehr dazu sagen kann
Hallo,
angenommen es sind drei Bäume auf einem Privatgrundstück mit
…
Müsste sich nicht die Gemeinde darum kümmern
Warum die Gemeinde? Eigentum verpflichtet!
Ich kann mir keine Baumschutzsatzung (das wird wohl mit Naturschutz gemeint sein, da muß man aber im Einzelfall nachlesen, weil jede anders ist) vorstellen, die es verbietet seiner Verkehrssicherungspflicht nachzukommen, also etwa abgestorbene Äste rechtzeitig zu entfernen.
Cu Rene
Hallo!
angenommen es sind drei Bäume auf einem Privatgrundstück mit
einer Höhe von über 12 m die unter Naturschutzstehen.
Diese aber schon sehr große Schäden angerichtet haben( die
gesamte Hoffläche ist durch die Baumwurzeln hochgegangen auch
auf dem Nachbargrundstück ist alles verwurzelt.
Worin besteht ein irgendwie nennenswerter Schaden?
Fahrzeuge können nicht abgestellt werden da ständig Äste
herunterkommen.
Das ist natürlich schlimm . Könnte man das Blechle nicht anderweitig abstellen? Wer sein Auto unter einen Baum stellt, muss damit rechnen, dass etwas herunterfällt.
Auch die oben liegenden Wohnungen sind völlig dunkel …
Ich glaube, du übertreibst. Kastanien werden inzwischen zaghaft grün, aber bei den meisten anderen Arten musst du noch ein paar Wochen warten, bis es zu nennenswerter Abschattung kommt. Und dann sollte man sich über den Blick aus dem Fenster und das Leben im Baum freuen. Schon mal richtig hingeguckt?
Müsste sich nicht die Gemeinde darum kümmern …
Was hat die Gemeinde auf Privatgrund zu suchen? Möglicherweise verschrammter privater Autolack interessiert die Gemeinde nicht.
… das die Bäume keine weiteren Schäden verursachen können
Welche Schäden? Wurzeln gehören nun mal zum Baum.
Vor Jahren erhielt ich die Fällgenehmigung für eine Robinie - eigentlich ein Prachtstück und es tat mir in der Seele weh. Aber der Baum wuchs in weniger als 1 m Abstand von einem Gebäude und drückte dessen Fundament weg. Das Fundament war bereits gebrochen und die darauf stehende Wand stand deutlich sichtbar schief. Bei weiterem Zuwarten hätte man irgendwann mit dem Einsturz des Gebäudeteils rechnen müssen. Dabei kann man von Schaden reden, aber eine Hoffläche - nee. Meinst du nicht auch, man sollte mal über Prioritäten nachdenken?
Gruß
Wolfgang
Hallo Fragewurm,
angenommen es sind drei Bäume auf einem Privatgrundstück mit
einer Höhe von über 12 m die unter Naturschutzstehen.
Auch geschützte Bäume dürfen, bzw. müssen, gepflegt werden.
Dazu gehört auch ein fachmännisch ausgeführter Winterschnitt und das entfernen von morschen Ästen.
MfG Peter(TOO)