Hi,
auf den Seiten des BAFA liest man: " Die Antragstellung muss vor Vorhabenbeginn erfolgen. Als Vorhabenbeginn gilt der Abschluss eines der Ausführung zuzurechnenden Lieferungs- oder Leistungsvertrages. Planungsleistungen dürfen vor Antragstellung erbracht werden. Maßgeblich ist das Eingangsdatum des Antrages beim BAFA."
Das bedeutet, ich kann und darf den Auftrag unmittelbar nach vollständig abgesendeter Förderungsbeantragung auslösen? Oder verstehe ich das falsch und man darf erst nach Eingang des Zuwendungsbescheids den Auftrag erteilen?
Gruß
Marius