bafög

Maßgebend für die Berechnung ist die Höhe des Guthabens zum Zeitpunkt der Antragstellung. Allerdings kann das Amt vom Bundesamt für Finanzen einen Hinweis über einen Freistellungsauftrag erhalten so dass es ggf soweit kommt dass ein NAchweis über da eigentliche Guthaben verlangt wird.

Jedoch darf man auch angemessene Anschaffungen tätigen wie zB Möbel, PC, etc.

Hallo!
Soweit mir bekannt ist, dass du die Möglichkeit hast Schülerbafög über den zweiten Bildungsweg zu bekommen, das heißt das mindestens das Fachabitur mit Schülerbafög gesponsert wird. Wie das mit dem Vollabi ist, um dann später an der Uni zu studieren weiß ich nicht. Da müsstest du direkt anfragen.

Zu 1. Wenn du SchülerBafög über den zweiten Bildungsweg erhälst musst du keinen Cent zurück zahlen (Ich musste es nicht).

An der Universität od. FH könntest du elternunabhängig gefördert werden, d. h. du würdest dann den vollen Satz erhalten egal wieviel deine Eltern zusammen verdienen. Dieses Bafög ist jedoch damit verbunden, dass du die Hälfte zurückzahlen musst (Gilt nicht für Zuschläge).

Ach ja, du solltest berücksichtigen, dass wenn es mal soweit ist und du an der UNI od. FH studierst, du nach einigen Semestern (Meist drei) auch Anspruch auf Förderung im Ausland hast. Zu meiner Zeit war das, der Bafögbetrag, wie er dir in Deutschland bezahlt würde und Zuschläge (Ticket ca. 1000, KV ca. 600, Studiengebühren ca. 4600), die du nicht zurückzahlen musst. Aber bis dahin gehen ja noch ein paar Tage ins Land.

Zu. 2) s. o.

Liebe/-r Experte/-in,
ich habe da mal ne wichtige Frage…ich bin 23 arbeite seit 4 Jahren in der Apotheke-will ab nächstes Jahr mein Abi nachholen und dann soooooooo gerne Zahnmedizin studieren(wenn sie mich überhaupt nehmen)ziehe bald nach berlin…

1.Frage:habe inkl.ausbildung 6jahre erreicht-muss ich das bafög zurückzahlen für die Schulzeit und bekomme ich überhaupt was?

2.wenn ich Zahnmedizin studiere-muss ich alles zurückzahlen??habe so angst vor Schulden…lg danke

vielen lieben dank für die information:smile:sehr nett,das was mir gerade so sorgen macht-ist dass ich über 8000 euro gespart habe(hart,über mehrere jahre)das wollte ich als startkapital nutzen(möbel,usw)ich weiss muss es bis zur antragsstellung runternehmen-nur weiss nicht bis spätestens wann und habe angst-es wird mir zum verhängnis…lg

Mir ist bekannt, dass der Tag der Antragstellung (Eingang des Antrags) gilt. D. H. du solltest dir für den Antrag vielleicht einen halben Tag Zeit nehmen. Alles vorbereiten und den Antrag selber einreichen. Die Bescheinigungen für Girokonto, Sparbücher etc. solltest du dir dann natürlich auch an diesem Tag von der Bank bestätigen lassen. Eine Bestätigung an einem bestimmten Tag zeigt nämlich nur den Saldo und es sieht keiner, dass du am Tag zuvor die Kohle abgehoben hast. Du hast einen gewissen Freibetrag, den kannst du natürlich dann auf dem Konto belassen, damit du nicht ganz so arm darstehst. Über die genaue Höhe solltest du dich nochmal erkundigen.

Gruß Opec

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