Liebe/-r Experte/-in,
ich beziehe elternunabhängiges bafög im 9. semester im fach medienwissenschaft (magister), ende september diesen jahres habe ich die förderungshöchstdauer erreicht.
meine frage zielt auf die förderung über die förderungshöchstdauer hinaus, konkret auf den paragraphen „Verschulden der Hochschule“ (§ 15 Abs. 3 Nr. 1 BAföG).
es ist absehbar, dass ich mein studium nicht in der regelstudienzeit schaffen werden. aus meiner sicht trägt vor allem die professorin, die mir ihre betreuung für die magisterarbeit zugesagt hat, schuld daran: nach 3 monaten nicht erfolgreicher kontaktaufnahme zu ihr (keine sprechstunde, keine kolloquien-termine, keine antwort auf emails) habe ich mich entschlossen, den betreuer zu wechseln. das geht natürlich auch mit einem magisterarbeitsthemenwechsel oder zumindest einer abänderung einher. außerdem muss ich mir neue prüfungsthemen überlegen, über die mich der neue prüfer auch prüfen kann (er hat andere forschungsschwerpunkte als meine erste betreuerin).
nun meine frage:
- ist dies ein grund für eine förderung über die förderungshöchstdauer hinaus?
- wie lassen sich die obigen gründe beweisen?
vielen dank für eine antwort!
gruß ines