bafög

Liebe/-r Experte/-in,

ich beziehe elternunabhängiges bafög im 9. semester im fach medienwissenschaft (magister), ende september diesen jahres habe ich die förderungshöchstdauer erreicht.

meine frage zielt auf die förderung über die förderungshöchstdauer hinaus, konkret auf den paragraphen „Verschulden der Hochschule“ (§ 15 Abs. 3 Nr. 1 BAföG).

es ist absehbar, dass ich mein studium nicht in der regelstudienzeit schaffen werden. aus meiner sicht trägt vor allem die professorin, die mir ihre betreuung für die magisterarbeit zugesagt hat, schuld daran: nach 3 monaten nicht erfolgreicher kontaktaufnahme zu ihr (keine sprechstunde, keine kolloquien-termine, keine antwort auf emails) habe ich mich entschlossen, den betreuer zu wechseln. das geht natürlich auch mit einem magisterarbeitsthemenwechsel oder zumindest einer abänderung einher. außerdem muss ich mir neue prüfungsthemen überlegen, über die mich der neue prüfer auch prüfen kann (er hat andere forschungsschwerpunkte als meine erste betreuerin).

nun meine frage:

  • ist dies ein grund für eine förderung über die förderungshöchstdauer hinaus?
  • wie lassen sich die obigen gründe beweisen?

vielen dank für eine antwort!

gruß ines

guten abend inses,

sorry damit kenne ich mich absolut nicht aus.
Ausserdem ist es ein fehler bei www, dass ich experte bin, sie haben es immer noch nicht geändert.

gruss
rossi1208

hallo roswitha,

das kannst du selbst in deinem profil unter „interessengebiete“ umstellen. normalerweise sollte das so sein, ich kann’s jedenfalls in meinem eigenen profil.
gruß ines

Hallo Ines,

wo steht denn im § 15 was von Verschulden der Hochschule ?
Dies kannst du grundsätzlich nicht als Verzögerungsgrund geltend machen.
Verlängerungsgründe sind Kindererziehung, Erkrankung, Gremientätigkeit. Unter schwerwiegenen Gründen kann man z.B. einen Todesfall in der Familie, Opfer einer Gewalttat o.ö. verstehen

Das einfachste wäre eine Krankmeldung über ein paar Wochen oder eine eingeschränkte Studierfähigkeit. Da musst du mit dem zuständigen BAfög-Amt sprechen, denn die Anforderungen hierfür bestimmt das Amt selbst.

Stefanie

Vielen Dank für die Antwort. Da steht folgender Punkt unter $15 Absatz 3 Nummer 1:

„- eine vom Auszubildenden nicht zu vertretende Verlängerung der Examenszeit“

Darauf hatte ich mich bezogen. Aber wahrscheinlich ist mein Grund nicht ausreichend belegbar.

Hallo Ines,

das Problem bei unserem BAfög-Amt wäre, dass die argumentieren würden, dass du ja früher hättest anfangen können. Wenn du aber tatsächlich in der Regelstudienzeit bist und zum „vorgesehenen Termin“ die Arbeit begonnen hast, dann würde ich es einfach probieren. Frag aber bei deinem Amt nach, was für Nachweise die brauchen. Der email-Kontakt müsste eigentlich reichen.

viel Erfolg

Stefanie

Vielen Dank für die Antwort. Da steht folgender Punkt unter

$15 Absatz 3 Nummer 1:

„- eine vom Auszubildenden nicht zu vertretende Verlängerung
der Examenszeit“

Darauf hatte ich mich bezogen. Aber wahrscheinlich ist mein
Grund nicht ausreichend belegbar.

Hi,

ich fürchte, dass das für das Bafög-Amt kein Grund für eine Verlängerung ist, kenne mich aber nicht 100% in dem Bereich aus.

LG
figuralis

Hallo,

ich weiß es leider nicht, aber ich würde einfach mal bei deinem zuständigen Sachbearbeiter anrufen und nachfragen!! In der Regel sind die nett und können einem das sagen!!

lg

Hallo,

zuersteinmal entschuldige ich mich für die späte Antwort. Leider lag ich die letzten Wochen mit einer schweren Grippe im Bett.

Zu deiner Frage:

Pauschal lässt sich dafür wohl keine Antwort finden. Denn in genanntem Paragraph heißt es auch sich mit den wenn auch schwierigen Umständen zu arrangien. Deshalb solltest Du deine erste BEtreuerin dazubringen eine schriftliche Bestätigung auszustellen, um eine BAfoegverlängerung zu erwirken. Dies wäre mehr als hilfreich. Andernfalls würde ich es einfach härtnäckig probieren durch SCHilderung deiner Lage das Bafoegamt davon zu überzeugen deine Bewilligungsdauer zu verlängern. Dies wird im Einzelfall entschieden!

Viel ERfolg!

Hallo,
ziemlich schwierig, da du nicht wirklich was in der Hand hast oder hast du die Verantwortlichen schriftlich darauf aufmerksam gemacht? Hast du das Prüfungsamt unterrichtet und auf diese unhaltsamen Umstände aufmerksam gemacht. Sollte das so sein kannst du versuchen dies durch ein verwaltungsrechtliches Verfahren durchzusetzen. Wahrscheinlich musst du einen Antrag beim Bafögamt stellen und diesen Begründen. Wird dieser abgelehnt kannst du klagen. Hoffentlich hast du auch ein Rechtschutz, die Verw. Recht einschließt. Oft genießt du auch erst Rechtschutz, wenn du Klage beim Amtsgericht eingereicht hast.

Viel Erfolg, aber ich glaube das wird nicht funktionieren. Bist wahrscheinlich schneller mit dem Studium durch.

Gruß Opec