Liebe/-r Experte/-in,
habe ich bei einer berusbegleitenden Ausbildung die möglichkeit auf Bafög, wenn ich 20 Stunden/Woche Schuleunterricht habe. ???
Ich werde aus den Gesetztes Texten nicht schlau!
BAföGVwV Bafögverwaltunfsvorschriften
2.5.2 Die Arbeitskraft des Auszubildenden wird durch die Ausbildung voll in Anspruch genommen, wenn nach den Ausbildungsbestimmungen oder der allgemeinen Erfahrung die Ausbildung (Unterricht, Praktika, Vorbereitung) 40 Wochenstunden erfordert.
Dies ist nur anzunehmen, wenn die Unterrichtszeit mindestens 20 Wochenstunden beträgt; der Religionsunterricht ist mitzuzählen, auch wenn der Auszubildende im Einzelfall daran nicht teilnimmt. Zu welcher Tageszeit der Unterricht erteilt wird, ist unerheblich.
2.5.4 Abweichend von Tz 2.5.2 wird grundsätzlich angenommen, dass die Ausbildung die Arbeitskraft nicht voll in Anspruch nimmt, wenn eine gleichzeitige Berufstätigkeit vorgeschrieben ist. Diese Annahme gilt auch dann, wenn der Auszubildende aus in seiner Person liegenden Gründen von der vorgeschriebenen Berufstätigkeit befreit ist.
2.5.5 In welchem Umfang der Auszubildende zusätzlich zu der seine Arbeitskraft im allgemeinen voll in Anspruch nehmenden Ausbildung eine Beschäftigung ausübt, ist unerheblich.