Bafög

Liebe/-r Experte/-in,

habe ich bei einer berusbegleitenden Ausbildung die möglichkeit auf Bafög, wenn ich 20 Stunden/Woche Schuleunterricht habe. ???

Ich werde aus den Gesetztes Texten nicht schlau!

BAföGVwV Bafögverwaltunfsvorschriften

2.5.2 Die Arbeitskraft des Auszubildenden wird durch die Ausbildung voll in Anspruch genommen, wenn nach den Ausbildungsbestimmungen oder der allgemeinen Erfahrung die Ausbildung (Unterricht, Praktika, Vorbereitung) 40 Wochenstunden erfordert.
Dies ist nur anzunehmen, wenn die Unterrichtszeit mindestens 20 Wochenstunden beträgt; der Religionsunterricht ist mitzuzählen, auch wenn der Auszubildende im Einzelfall daran nicht teilnimmt. Zu welcher Tageszeit der Unterricht erteilt wird, ist unerheblich.

2.5.4 Abweichend von Tz 2.5.2 wird grundsätzlich angenommen, dass die Ausbildung die Arbeitskraft nicht voll in Anspruch nimmt, wenn eine gleichzeitige Berufstätigkeit vorgeschrieben ist. Diese Annahme gilt auch dann, wenn der Auszubildende aus in seiner Person liegenden Gründen von der vorgeschriebenen Berufstätigkeit befreit ist.

2.5.5 In welchem Umfang der Auszubildende zusätzlich zu der seine Arbeitskraft im allgemeinen voll in Anspruch nehmenden Ausbildung eine Beschäftigung ausübt, ist unerheblich.

Hallo,

das kommt eher auf die Art der Ausbildung an. Schau bitte hier:

http://www.bafoeg-rechner.de/FAQ/foerderungsfaehigke…

Empfehlenswert sind auch die weiterführenden Links und auch die
Berechnung des Anspruches, der vom amt gedeckt werden würde, da
dies von vielen Faktoren (vor allem das Einkommen deiner Eltern
und dein Vermögen) abhängig ist und sich der Aufwand eines
Antrages nur für geringverdienende Eltern lohnt. Weiterhin
darfst du selbst nicht mehr als 400€/Monat verdienen und 5200€
Vermögen haben (Auto gilt mit 7500€ extra!).

Auch ein persönlichen „Vorsprechen“ beim Bafög-Amt könnte ganz
schnell alle Fragen klären.

Sorry für die diffusen Tipps aber mir fehlen wichtige Infos zu
deiner Ausbildung, aber die meisten Antworten findest du eh in
dem o.g Link.

Viel Erfolg!

Danke für die Tipps!

hallo,

das hängt davon ab welche Ausbildung du absolvierst. GGf. erhälst du Meisterbafoeg, welches Dir sicher auch helfen würde.

Wenn du beispielsweise einen Fachwirt oder dergleichen bei der IHK absolvierst, stehen die Chancen gut Meisterbafoeg zu erhalten. Lediglich die Rückzahlungsmodalitäten sind anders als beim Schülerbafoeg.

Bei Fragen nochmal melden :o)

Viel erfolg!

Danke für die Antwort!

Hallo !

was willst du mit dem Gesetzestext.

Erheblich ist, wieviel du verdienst.
Wenn du berufsbegleitend eine Ausbildung absolvierst, hast du Einkommen, das dir gegebenenfalls vom BAfög abgezogen würde.

damit kein BAfög

Stefanie

Liebe/-r Experte/-in,

habe ich bei einer berusbegleitenden Ausbildung die
möglichkeit auf Bafög, wenn ich 20 Stunden/Woche
Schuleunterricht habe. ???

Ich werde aus den Gesetztes Texten nicht schlau!

BAföGVwV Bafögverwaltunfsvorschriften

2.5.2 Die Arbeitskraft des Auszubildenden wird durch die
Ausbildung voll in Anspruch genommen, wenn nach den
Ausbildungsbestimmungen oder der allgemeinen Erfahrung die
Ausbildung (Unterricht, Praktika, Vorbereitung) 40
Wochenstunden erfordert.
Dies ist nur anzunehmen, wenn die Unterrichtszeit mindestens
20 Wochenstunden beträgt; der Religionsunterricht ist
mitzuzählen, auch wenn der Auszubildende im Einzelfall daran
nicht teilnimmt. Zu welcher Tageszeit der Unterricht erteilt
wird, ist unerheblich.

2.5.4 Abweichend von Tz 2.5.2 wird grundsätzlich angenommen,
dass die Ausbildung die Arbeitskraft nicht voll in Anspruch
nimmt, wenn eine gleichzeitige Berufstätigkeit vorgeschrieben
ist. Diese Annahme gilt auch dann, wenn der Auszubildende aus
in seiner Person liegenden Gründen von der vorgeschriebenen
Berufstätigkeit befreit ist.

2.5.5 In welchem Umfang der Auszubildende zusätzlich zu der
seine Arbeitskraft im allgemeinen voll in Anspruch nehmenden
Ausbildung eine Beschäftigung ausübt, ist unerheblich.