Hallo
bei ALG2 („Hartz IV“) wird der Bedarf jedes Mitglieds deiner Familie einzeln berechnet. Sein Bedarf setzt sich zusammen aus seinem Regelsatz und den anteiligen Unterkunftskosten (plus evtl. Mehrbedarfen,z.B. bei chronischer Erkrankung). Solange du deinen Bedarf nicht mit eigenem Einkommen decken kannst, beziehst auch DU „Hartz IV“… nicht nur deine Eltern
ALG2 wird gewährt, wenn das eigene anrechenbare Einkommen sowie die vorrangigen Leistungen Dritter nicht ausreichen, den Bedarf zu sichern. BAFÖG /BAB gehören zu den vorrangigen Leistungen - d.h. Bafög MÜSSTE also ggf. beantragt werden.
Wegen ALG2- bzw. Unterkunftskostenzuschuss während Bafög-/BAB-Bezug schau mal hier rein: http://hartz.info/index.php?topic=2621.0
Schimmel in der Wohnung ist eine mietrechtliche Sache (also mit dem Vermieter zu regeln) und für das Jobcenter i.d.Regel kein Grund, einen Umzug als „erforderlich“ anzusehen.
Für unter 25 Jährige, die noch daheim wohnen, werden nur bei Härtefall-Gründen eigene Unterkunftskosten bei Auszug bewilligt. -> § 22, Absatz 5 SGB II
http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_2/__22.html
Falls die Umstände zuhause sehr schlimm sind, kann man sich (auch noch mit 18) an’s zuständige Jugendamt wenden. Das Jugendamt kann dann nach Abklärung ggf. auch den Auszug des Kindes befürworten gegenüber dem Jobcenter
Ab 18 MÜSSEN die Eltern ihr Kind aber nicht mehr bei sich wohnen lassen (wg.Volljährigkeit)… und eine Auszugs- Aufforderung von den Eltern -egal, ob im Guten oder Bösen - wäre z.B. so ein Härtefallgrund, der grundsätzlich eigene Unterkunftskosten rechtfertigen würde.
Alle Formulare für den ALG2- Antrag und Ausfüllhilfen gibt es hier : http://www.arbeitsagentur.de/nn_26642/Navigation/zen…
LG